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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2023/201

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag die Aufnahme der Stelle 0.31120.0035.1 (0,5 VZS) in den Stellenplan 2024.

 

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Für das Haushaltsjahr 2024 wird eine 0,5 VZS für das Fachgebiet „Ambulante Hilfen und Hilfeplanung“ im Fachdienst 50.00 beantragt.

 

Sachverhalt:

 

FB/FD:

FB III / FD 50.00

Anzahl:

0,5 VZS

Bezeichnung

SB Fallunabhängiges Arbeiten

Bes.-Gr./E-Gr.

E-Gr. 9b

Refinanzierung:

/

Teilplan:

3112

Produkt:

31124

Kosten p.a.:

36.100 €

Stellenplan-Nr.:

0.31120.0035.1

Besonderheiten (Befristung, Sperrvermerk etc.):

/

 

Erläuterungen:

Aktuell findet durch den Fachdienst 11.00 eine Organisationsuntersuchung im Fachgebiet „Ambulante Hilfen und Hilfeplanung“ im Fachdienst 50.00 (Soziale Sicherung) statt. Anlass war dabei insbesondere das erhöhte Fallaufkommen sowie die Aufnahme und Optimierung der Prozesse mit der im Kreis Segeberg eingesetzten Software IBO Prometheus.

 

Die Entwicklung der Fallzahlen stellt sich - exemplarisch im Bereich der Hilfeplanung - folgendermaßen dar:

 

Jahr

Anzahl der Klient*innen

davon mit Beteiligung der Eingliederungshilfe (EGH)

2014

160

46

2015

222

69

2016

293

62

2017

433

82

2018

462

91

2019

514

93

2020

469

61

2021

429

45

2022

431

55

2023

(bis 15.10.2023)

447

60

 

Der Aufstellung ist ein kontinuierlicher Anstieg der Fallzahlen zu entnehmen. Insbesondere mit Einführung des Pflegestärkungsgesetzes III ergab sich ein sprunghafter Anstieg von 2016 auf 2017. Lediglich infolge der Corona-Pandemie kam es 2020 sowie 2021 zu einem leichten Rückgang der Fallzahlen, der jedoch nur vorübergehender Natur ist. Bis Oktober 2019 wurde die Aufgabe durch drei Personen in Teilzeit wahrgenommen. Nach dem Weggang einer Person wurden die Stellenanteile nicht vollständig nachbesetzt. Insgesamt konnten die steigenden Fallzahlen zuletzt nur durch eine zunehmende Hilfeplanung nach Aktenlage bewältigt werden.

Alle Akteure gehen, allein schon vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, von einer weiteren Zunahme der Pflegebedürftigkeit aus. Hinzu kommt, dass die Fälle der Klient*innen der Hilfeplanung komplexer werden. Insgesamt bleibt es dabei, dass es den Wünschen der Pflegebedürftigen entspricht, so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung zu bleiben.

Laut einer Studie des Verbandes der Ersatzkassen zur häuslichen Pflege werden einzelne Leistungen nach dem SGB XI kaum abgerufen. Bundesweit verfallen dadurch jährlich Ansprüche in Höhe von bis zu 12 Milliarden Euro. Die systematische Bearbeitung der beim Sozialhilfeträger des Kreises Segeberg gestellten Anträge und damit die Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen trägt dazu bei, die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten durch die Pflegeversicherung auszuschöpfen und mindert dabei die durch den Kreis Segeberg zu tragenden Sozialhilfekosten.

Für den Arbeitsbereich der Hilfeplanung ist zudem ein steigender Mehraufwand bei den Schnittstellenfällen (Eingliederungshilfe – Hilfe zur Pflege) in Folge des Teilhabestärkungsgesetzes kennzeichnend. Dies betrifft einerseits das Interagieren (Abstimmungen, Rückfragen usw.) mit der EGH als auch die Erarbeitung von Herangehensweisen in der Bearbeitung der Schnittstellenfälle. Hinzu kommt die Erforderlichkeit einer besonderen Aufmerksamkeit der Hilfeplanung hinsichtlich vermehrt vorkommender Betrugsverdachtsfälle in der ambulanten Pflege.

Zu einer Steigerung der Fallzahlen hat auch die Ukraine-Krise geführt. Vor dem Hintergrund, dass für diesen Personenkreis aufgrund der Wartezeit nach § 33 SGB XI kein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung besteht, ist ein besonderer Beratungsbedarf durch die Hilfeplanung entstanden.

Weitere Tätigkeiten die ebenfalls zur Arbeitsplatzkartei der Hilfeplanung gehören, jedoch aufgrund der steigenden Fallzahlen in den Hintergrund gerückt sind:

  • Mitwirkung an der Gesundheitsförderungskonferenz
  • Mitwirkung an Projekten des Pflegestützpunktes
  • Mitwirkung Regionale Pflegekonferenz, ggf. Übernahme einzelner Arbeitsgruppen
  • Projektbezogener Austausch insbesondere hinsichtlich der Gestaltung der kommunalen Verantwortung für Pflege
  • Überlegungen zu einem systematischen, digitalen Informationsangebot (Pflegefinder-App o. ä.)

Im Ergebnis sind bei der Stellenbemessung zusätzliche mindestens 0,5 Stellenanteile verifiziert worden. Insbesondere diverse Projektaufgaben der fallunabhängigen Arbeit sind nicht mehr aus dem vorhandenen Personal aufzufangen und konnten schon in der Vergangenheit nicht vollumfänglich bearbeitet werden. Trotz Optimierung der Prozesse im ambulanten Fachgebiet zeichnet sich kein Minderbedarf ab, durch den der beschriebene Mehrbedarf gedeckt werden könnte.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

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