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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2023/192

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss empfiehlt, der Hauptausschuss und der Kreistag beschließt, den Trägern Diakonie Altholstein für das Sozialkaufhaus Bad Bramstedt und dem Träger BQOH für das Sozialkaufhaus Bad Segeberg einen einmaligen Zuschuss in Höhe von jeweils 60.0000,00 € als freiwillige Leistung für 2024, vorbehaltlich der Zustimmung der in den Anträgen genannten Kommunen.

Die Bewilligung erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Kreistag die Mittel im Rahmen des Haushaltsbeschlusses zur Verfügung stellt.

Beide Träger werden gebeten, gemeinsam mit dem Jobcenter und jeweiligen den Kommunen für den nächsten Sozialausschuss in 2024 ein Konzept inkl. einer tragfähigen Finanzierungsplanung zu erarbeiten und vorzulegen mit dem Ziel von sich selbst tragenden Sozialkaufhäusern.

 

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die Träger der beiden Sozialkaufhäuser in Bad Segeberg und Bad Bramstedt beantragen eine finanzielle Förderung zur Sicherung des Fortbestandes beider Sozialkaufhäuser in Höhe von jeweils 60.000 € jährlich. Diese Förderung soll das Defizit decken, das durch Kürzung der Mittel durch das Jobcenter (bzw. den Bund) ab 2024 entsteht.

 

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 05.10.2023 beantragen die Diakonie Altholstein, Träger des Sozialkaufhauses Bad Bramstedt, und die BQOH (Beschäftigung und Qualifizierung Ostholstein), Träger des Sozialkaufhauses Bad Segeberg, eine finanzielle Förderung von 40% der ungedeckten Kosten in Höhe von jeweils 60.000 € per anno. In der Anlage sind beide Antragsschreiben sowie die Kostenübersichten dargestellt.

Um den Fortbestand der Sozialkaufhäuser nicht zu gefährden, bringt die Verwaltung die beiden Anträge, trotz Defiziten in den Antragsunterlagen, in die politische Beratung ein.

Die Verwaltung möchte zum Wohle der Menschen und zum Erhalt der sozialen Infrastruktur den Trägern Zeit verschaffen, schnellstmöglich das fehlende Konzept inklusive einer tragfähigen Finanzierungsplanung mit dem Jobcenter und den genannten Kommunen zu erarbeiten. Auch mit Blick auf die sehr angespannte Haushaltslage sehen wir diese schlichtweg freiwillige Leistung des Kreises nur für die benötigte Übergangszeit von einem Jahr für angezeigt. In Anbetracht der Haushaltslage und der Verantwortlichkeit ist es Aufgabe der beiden Träger, gemeinsam mit dem Jobcenter und den Kommunen ein Konzept inkl. einer langfristig tragfähigen Finanzierungsplanung unter der jeweiligen Berücksichtigung der Kostenträgerschaft nach SGB II und SGB IX zu erarbeiten. Hierbei sind die sich selbsttragenden Sozialkaufhäuser Beispiele aus anderen Kommunen und Kreisen sicherlich handlungsleitend. Ebenso sieht die Verwaltung es als Aufgabe der Träger, die Gemeinkosten, wie Miete, Entsorgung, Strom etc., mit allen zur Verfügung stehenden weiteren Fördermöglichkeiten und Unterstützungen zu senken.

Wir halten es vor der angezeigten sehr kurzfristigen Lage für unsere Pflicht, verantwortungsvoll im Sinne der Menschen, die die Unterstützung benötigen, zu handeln. Die Verwaltung sieht die Sozialkaufhäuser als eine sehr wichtige soziale Infrastruktur, die die soziale Daseinsvorsorge aller Menschen im Kreis Segeberg stärkt. Die Sozialkaufhäuser leisten hierfür einen wichtigen Beitrag.

Wir sehen den Kreis ausdrücklich nicht in der Pflicht, diese Unterstützung dauerhaft zu erbringen. Mit diesem Beschlussvorschlag verschaffen wir den Trägern ausreichend Zeit, mit dem Jobcenter und den Kommunen in die Arbeit kurzfristig einzusteigen.

Der Beschlussvorschlag steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Haushaltes 2024 sowie unter den Vorbehalten der jeweiligen beantragten Beschlussfassungen der Stadt Bad Segeberg, Stadt Bad Bramstedt und des Amtes Bad Bramstedt Land.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

Die Mittel müssen im Haushaltsjahr 2024 bereitgestellt werden.

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

x

Mittelbereitstellung

x

Teilplan: 3150000

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 5318000000

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

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Anlagen

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