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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2023/188

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der OVG-Ausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag die Aufnahme der Stellen 0.1223.0010 (1,0 EG 9a), 0.1223.0023 (0,5 EG 9a) und 0.1223.0032 (1,0 EG 14) in den Stellenplan 2024 sowie die Aufhebung des kw-Vermerks der Stelle 0.1223.0029 (1,0 EG 15) für den Stellenplan 2024.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Der FD 39.20 meldet zur Stärkung seines Teams Tiergesundheit und –haltung einen Stellenmehrbedarf von 3,5 Vollzeitstellen an.

 

Sachverhalt:

FB/FD:

II/39.20

Anzahl:

3,5

Bezeichnung

Veterinärassistent*in

Amtliche*r Tierärzt*in

Bes.-Gr./E-Gr.

1,5x EG 9a

1x EG 14

1x EG 15 (Wegfall kw-Vermerk)

Refinanzierung:

keine

Teilplan:

1223

Produkt:

12231

Kosten p.a.:

EG 9a: 106.050 €

EG 14: 97.700 €

EG 15: 105.700 € - (Wegfall kw-Vermerk)

Stellenplan-Nr.:

0.1223.0010 (1,0 EG 9a)

0.1223.0023 (0,5 EG 9a)

0.1223.0032 (1,0 EG 14)

0.1223.0029 (1,0 EG 15) - (Wegfall kw-Vermerk)

Besonderheiten (Befristung, Sperrvermerk etc.):

keine

 

Erläuterungen:

Im Rahmen der noch laufenden und sich im Abschluss befindlichen Organisationsuntersuchung im FD 39.20, unter anderem wegen mehrerer Überlastungsanzeigen, wurde eine Vielzahl an Prozessen aufgenommen und optimiert. Trotz Optimierung der Prozesse wurde deutlich, dass die Vielzahl an veterinärrechtlichen Aufgaben, wobei es sich ausschließlich um Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung handelt, nicht mit dem bestehenden Personalstamm erfüllt werden können.

Zum Stellenplan 2022 wurde die Stelle 0.12230.0030 (1,0 Tierärzt*in) mit Sperrvermerk eingeworben. Die Aufhebung des Sperrvermerkes wird mit dem Endergebnis der Stellenbemessung um den ermittelten Anteil erfolgen. Auf die DrS/2021/233 wird verwiesen. Unabhängig davon ist bereits jetzt absehbar, dass der Mehrbedarf an Tierärzt*innen über einer Vollzeitstelle liegen wird. Aus diesen Gründen wird bereits jetzt für 2024 eine weitere Vollzeitstelle eingeworben. Die abschließende Umsetzung der Stellenbemessung erfolgt dann über die vorgenannte Stelle und die Aufhebung des Sperrvermerkes.

Des Weiteren wurde zum Stellenplan 2022, siehe ebenfalls DrS/2021/233, die sogenannte „ASP-Stelle“ 0.1223.0029 (1,0 Tierärzt*in) eingeworben. Der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland an der Grenze zu Polen in Brandenburg und Sachsen begründete seinerzeit das Erfordernis von verstärkten Kontrollen der hiesigen Schweinehaltungen hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Biosicherheitsmaßnahmen, um den Eintrag in hiesige Schweinehaltungen zu verhindern. Die ASP hat sich seither weiter ausgebreitet bzw. ist in anderen Bundesländern wie Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Baden-Württemberg aufgetreten. Die ASP-Stelle 0.1223.0029 ist mit einem kw-Vermerk zum 01.01.2024 versehen. Aufgrund der weiterhin dringend erforderlichen Kontrollen der Schweinehaltungen und der nicht absehbaren Rückgang der ASP wird die Stelle im Fachdienst 39.20 dauerhaft benötigt. Der kw-Vermerk ist daher aufzuheben.

Bei der Prozessanalyse hat sich abschließend herausgestellt, dass nicht alle veterinärrechtlichen Aufgaben/Tätigkeiten auch durch amtliche Tierärzt*innen wahrgenommen werden müssen (z. B. Kennzeichnungskontrollen in Rinderhaltungen). Seit Beginn des Jahres 2023 ist ein Veterinärassistent mit einem Stellenanteil in Höhe von 0,50 Vollzeitstellen im Einsatz. Diese Funktion konnte im Rahmen der Organisationsuntersuchung optimal in verschiedene Prozesse integriert werden. Im Ergebnis sind bei der vorläufigen Stellenbemessung daher zusätzliche 1,5 Stellen einer*eines Veterinärassistent*in verifiziert worden. Der Einsatz von Veterinärassistent*innen im Fachdienst 39.20 spart somit Tierärzt*innenstellen ohne Abstriche bei der Aufgabenerfüllung ein.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

EG 9a: 106.050 €

EG 14: 97.700 €

EG 15: 105.700 € - (Wegfall kw-Vermerk)

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 1223

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

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