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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2023/174

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit sowie der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt, der Wahl von Herrn André Folta zum stellvertretenden Kreiswehrführer zuzustimmen.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die Amtszeit des Amtsinhabers Michael Dahlke endet zum 31.12.2023. Der Posten des stellv. Kreiswehrführers ist zum 01.01.2024 neu zu besetzen.

 

Sachverhalt:

Nach Ablauf der Amtszeit von Michael Dahlke wäre der Posten der stellvertretenen Kreiswehrführung ab 01.01.2024 vakant.

Auf der Delegiertenversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes am 09.10.2023 in Bad Segeberg wurde der Hauptbrandmeister André Folta (Gemeindewehrführer Rohlstorf und Beisitzer des Vorstandes des Kreisfeuerwehrverbandes) zum stellvertretenden Kreiswehrführer gewählt. Von den 186 anwesenden stimmberechtigen Delegierten wurden 171 Stimmen für Herrn Folta abgegeben.

Gem. § 15 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes bedarf die Wahl der Zustimmung des Kreistages.

Herr Folta ist im Anschluss durch den Landrat unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit für 6 Jahre zum stellvertretenden Kreiswehrführer zu ernennen und zu vereidigen. Die Amtszeit beginnt am 01.01.2024.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Da der jetzige stellv. Kreiswehrführer bereits eine Aufwandsentschädigung sowie Kleidergeld gem. BrSchG i.V.m. EntschVOfF erhält, sind die zukünftigen Aufwendungen für Herrn Folta bereits im Produkt 1261100 geplant.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

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