Drucksache - DrS/2020/246-4
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes des Kreises Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Heiko Birnbaum
- Beteiligt:
- Gremien, Kommunikation, Controlling; FB Zentrale Steuerung; Finanzen und Finanzcontrolling; FB Umwelt, Planen, Bauen; Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung
- Ziele:
- 2. Ziel 2 - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 7. Ziel 7 - Natur-, Landschafts- und Klimaschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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01.11.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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02.11.2023
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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07.12.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt das neue Integrierte Klimaschutzkonzept gemäß vorliegendem überarbeiteten Entwurf und dessen Umsetzung. Das dafür eingeplante jährliche Grundbudget in Höhe von 100.000 € steht unter Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses am 07.12.2023.
Für die Unterstützung der Städte, Ämter und Gemeinden sowie der Unternehmen und der Bürgerinnen und Bürger im Klimaschutz ab 2025 ist in 2024 eine Förderrichtlinie zu erarbeiten und mit einem Vorschlag zur finanziellen Ausstattung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die Klimaschutzleitstelle legt den erneut überarbeiteten Entwurf des neuen Klimaschutzkonzeptes für den Kreis Segeberg zur Beschlussfassung vor.
Sachverhalt:
Das Integrierte Klimaschutzkonzept des Kreises Segeberg bildet die Grundlage für die Arbeit der Kreisverwaltung auf dem Themengebiet Klimaschutz. Es beinhaltet eine Ist-Analyse, Zielvorgaben des Bundes und des Landes, den Zielerfüllungspfad sowie konkrete Maßnahmenvorschläge.
Der Kreistag hat die Verwaltung mit Beschluss vom 03.12.2020 beauftragt, eine Neufassung des integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Kreis Segeberg erstellen zu lassen.
Die Bearbeitung durch die Firma OCF-Consulting aus Hamburg hat im Juni 2022 begonnen und mündet in dem als Anlage 1 vorliegenden Entwurf.
Der Entwurf des integrierten Klimaschutzkonzeptes ist unter breiter Beteiligung von Belegschaft, Verwaltungsleitung und Kreisklimarat entstanden. Der Kreisklimarat wurde dazu um weitere Akteure aus den Städten, Ämtern und Gemeinden sowie dem Schleswig-Holsteinischen Städte und Gemeindetag (SHGT) erweitert, um bei der Konzepterstellung die unterschiedlichen Bedarfe im Kreis Segeberg angemessen berücksichtigen zu können.
Der vorliegende Entwurf wurde aufgrund der von den Fraktionen im Juni 2023 sowie September 2023 vorgetragenen Anmerkungen überprüft und überarbeitet. Die Fragen und Anregungen der Fraktionen wurden beantwortet und kommentiert, sie sind in der als Anlage 2 beigefügten Abwägung zusammengefasst dargestellt. Der vorliegende Entwurf dient als Grundlage für die abschließende Beratung und Beschlussfassung.
Zur Sicherstellung einer grundlegenden strukturellen Handlungsfähigkeit im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes ist im Budgetentwurf 2024 die Erhöhung des jährlichen Klimaschutzbudgets auf 100.000,-€ eingeplant. Dies umfasst neben der Fortsetzung der noch laufenden Altmaßnahmen insbesondere den in Kapitel 3.3 des Konzeptes beschriebenen notwendigen kreisinternen Transformations- und Reorganisationsprozess als auch die in Kap. 3.5 beschriebenen Querschnittsaufgaben sowie die in Kap. 6 aufgezeigten Kommunikationsprozesse. Über das Grundbudget hinausgehende Einzelmaßnahmen sind gesondert zu beschließen.
Der in Abstimmung mit dem Organisationsreferat ermittelte und zur Umsetzung des Konzeptes erforderliche Personalbedarf von 1,5 Stellen wird im Rahmen der zusammengefassten Stellenbedarfsanmeldung separat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Zur Unterstützung der Städte, Ämter und Gemeinden sowie der Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger im Klimaschutz (Kap. 3.5.4 des Konzeptes) wird die Einrichtung eines „Zukunftsfonds“ ab 2025 vorgeschlagen. Hierzu wäre in 2024 eine entsprechende Förderrichtlinie zu erarbeiten und einschließlich einer finanziellen Ausstattung des Fonds zu beschließen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| jährlich 100.000,- (sind im Budgetentwurf 2024 und der Mittelfristplanung berücksichtigt), der Personalaufwand wird in einer gesonderten Vorlage der Personalabteilung dargestellt. |
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 511 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 5431610000 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
x | Nein |
| Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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2
|
(wie Dokument)
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282,3 kB
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