Drucksache - DrS/2023/116-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Vertrag zwischen dem Kreis Segeberg und dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e. V. (VJKA) über die Durchführung von Aufgaben der Jugend- und Kulturförderung des Kreises Segeberg Personalkostensteigerung durch TVöD-Änderung für a) abgeordnetes Personal des Kreises b) eigenes Personal
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Tanja Krüger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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26.09.2023
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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28.09.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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10.10.2023
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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12.10.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Beschlusspunkt b) wird wie folgt geändert:
Dem Antrag des VJKA vom 19.07.2023 auf Übernahme der Mehrkosten durch die analoge Anwendung der Tarifsteigerungen im TVöD für das vereinseigene Personal wird wie folgt stattgegeben:
Der Kreis gestattet dem Verein im Jahr 2023 aus dem Zuwendungsbetrag i.H.v. 2.740.500 € eine höhere Bezahlung der 66 vereinseigenen Beschäftigten mit vsl. Gesamtkosten i.H.v. 86.700 € vorzunehmen. Der Aufwand für diese Mittel (Mehrkosten) ist konkret im Verwendungsnachweis für das Jahr 2023 darzustellen.
Der Kreis übernimmt die Mehrkosten i.H.v. 86.700 € für 2023 und 137.000 € für 2024 zusätzlich zum vertraglich für 2024 vereinbarten Zuwendungsbetrag i.H.v. 2.798.000 € als einmalige Sonderzahlungen an den VJKA. Die Mitarbeitenden sind vom Verein darauf hinzuweisen, dass sie daraus keine Ansprüche für eine mögliche TVöD-Verlängerung über den 31.12.2024 oder Erhöhung desselben ableiten können. Der Mehrbedarf wird über die Änderungsliste zum Haushalt 2024 nachgemeldet.
Der Kreis stellt für die Jahre 2025 und 2026 eine Erhöhung des Zuwendungsbetrages für eine analoge Anwendung des Tarifrechts, d.h. der in diesem Jahr beschlossenen Erhöhungen bei einer möglichen Verlängerung des Tarifvertrages über den 31.12.2024 hinaus oder neuer Tarifeinigung in Aussicht. Hierfür soll der VJKA die konkreten Beträge so frühzeitig mitteilen, dass sie in die jeweilige Haushaltsplanung einfließen können. Hierüber ist ggf. im Einzelfall für jedes Jahr – auch in Abhängigkeit von der Haushaltslage des Kreises zu entscheiden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
| Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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434 kB
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