Drucksache - DrS/2023/159
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsmitteilung zur Entwicklung eines kooperativen Verbundes zur Versorgung von Inobhutnahmen in den Kreisen Segeberg, Stormarn, Pinneberg, Herzogtum-Lauenburg und der Stadt Norderstedt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Jugend und Bildung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beteiligt:
- Finanzen und Finanzcontrolling; FB Zentrale Steuerung; Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser 1:
- Frau Teschüren
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
28.09.2023
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung hinsichtlich der Entwicklung eines kooperativen Verbundes zur Versorgung von Inobhutnahmen (ION) in den Kreisen Segeberg, Stormarn, Pinneberg, Herzogtum-Lauenburg sowie der Stadt Norderstedt wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Rahmenbedingungen mit den Beteiligten Kreisen und der Stadt Norderstedt abzustimmen und dem JHA über den weiteren Verlauf der Verhandlungen zu berichten.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die Jugendämter Segeberg, Stormarn, Pinneberg, Herzogtum-Lauenburg und Norderstedt (Grenzbereich FHH) streben eine koordinierte Versorgung mit Inobhutnahme (ION)-Plätzen und Anschlussversorgungen an.
Sachverhalt:
Die Folgen der anhaltenden Flüchtlingskrise, schon beginnend im Jahr 2015, der Corona Pandemie und der aktuellen Krise um den Krieg in der Ukraine, wirken sich auf alle Bereiche der Jugendhilfe aus und stellen öffentliche wie auch freie Träger vor große Herausforderungen.
Der gleichzeitige dramatisch zunehmende Mangel an Arbeits- und Fachkräften in allen Bereichen des Sozialen und des Bildungswesens reduziert zunehmend Krisenreaktions- und Handlungsmöglichkeiten.
Schon jetzt führt die zunehmende Verknappung von Fachkräften zu einer unübersehbaren Überforderungs-, Versorgungs- und einer umfassenden Qualitätskrise in der Jugendhilfe.
Die Jugendämter der Kreise Segeberg, Pinneberg, Stormarn und des Herzogtum- Lauenburg sowie die Stadt Norderstedt verfolgen diese Entwicklung mit großer Sorge und stehen seit längerem hierzu in einem engeren fachlichen Austausch.
Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe wollen wir uns der aufgezeigten Entwicklung aktiv stellen und im Rahmen unserer Verantwortung gemäß angefügten Rahmenpapier den Gestaltungsauftrag annehmen.
Ziel ist, unsere Kräfte für die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen effizienter zu bündeln, Kooperationen und Kollaborationen in den nächsten Jahren zu intensivieren und weiter auszubauen.
Unsere Vision ist, uns gemeinsam so aufzustellen, dass es uns gelingt, insbesondere auch in der Zusammenarbeit mit den freien Trägern, zukünftig, trotz des scheinbar unüberwindbaren Mangels an Fachkräften, im Sinne der uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Familien proaktiv Problemlösungs-strategien für aktuelle und zukünftige fachliche und strukturelle Herausforderungen im Bereich der Jugendhilfe zu erarbeiten und anzubieten.
Perspektivisch bedeutet dieses im ersten Schritt, im Bereich der Inobhutnahme von Kindern, Jugendlichen und minderjährigen Flüchtigen gemeinsam koordinierter vorzugehen und gemeinsam zusätzlich Unterbringungsressourcen aufzubauen. Schon zum gegenwärtigen Zeitpunkt gelingt es den einzelnen Jugendämtern nur mit einer großen Kraftanstrengung, sich in akuter Not befindliche Kinder und Jugendliche adäquat unterzubringen. Dieses begründet sich auch durch die enorme Platzknappheit bei den stationären Leistungserbringern.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
Die Finanzierung basiert auf den eingestellten Haushaltsmitteln der Kreise und der Stadt Norderstedt im Bereich Inobhutnahmen/Kinderschutz für das Haushaltsjahr 2024. Da konzeptionell eine sog. gemeinsame „Platzbörse“ entstehen soll, die durch eine Koordinierungsstelle gesteuert wird, sind Plätze bei den jeweiligen „Durchführungsträgern“ für ein Jahr belegungsunabhängig von den einzelnen Jugendämtern vorzuhalten und entsprechend zu finanzieren. Das vorzuhaltende Platzkontingent orientiert sich an dem durchschnittlichen Fallzahlenaufkommen in den Vorjahren bei den kooperierenden Jugendämtern. Die Koordinierungsstelle wird voraussichtlich mit einem Budget ausgestattet.
Gegenwärtig rechnen die Partner*innen mit einem Volumen in Höhe von etwa 100.000 € pro Jugendamt.
Es wird davon ausgegangen, dass die erforderlichen Mehrausgaben im Teilplan 3634 durch synergetische Effekte an anderer Stelle (z.B. TP 3633) kompensiert werden können.
Dies bezieht sich beispielsweise auf
- Verminderung von Fahrtzeiten
- Reduzierung in der Rufbereitschaft
- Entschlackung von Verfahrensabläufen
- Abnahme des Arbeitsaufwandes bei der Platzakquise (aktuell bis zu zweie Arbeitstage)
- …
Sollte es zu einer defizitären Auslastung kommen, wird das Risiko im Verbund gemeinsam getragen.
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
X | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
104,4 kB
|
