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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2023/015-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a) Jugendferienwerkskinder

Von der Zuwendung nach Ziff. 5.2 der Landesrichtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtli­nie) werden weiterhin 11.000 EUR zur Verwendung für Jugendferienwerkskinder beantragt.

Der Kreis wird als Eigenbeteiligung nach Ziff. 4.1.2 der o.g. Richtlinie ebenfalls jährlich 11.000 EUR bereitstellen. Da die Mittel im Jahr 2023 nicht auskömmlich waren, stellt der Kreis für die Dauer der Laufzeit der Landesrichtlinie in den Jah­ren 2024 und 2025 jeweils zusätzlich 6.000 EUR bereit. Die Antragsbearbeitung erfolgt weiterhin durch den Kreisjugendring Segeberg e.V..

 

b) Familienurlaube

Von der Zuwendung nach Ziff. 5.2 der Landesrichtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtli­nie) werden weiterhin 8.310 EUR zur Verwendung für Familienurlaube beantragt.

Die Richtlinien des Kreises Segeberg für die Verwendung der Mittel des Jugendfe­rienwerks für Familienurlaube 2023-2025 gelten unverändert. Die Antragsbear­beitung erfolgt in der Reihenfolge des vollständigen Antragseingangs bis die Mit­tel ausgeschöpft sind.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Am 01.11.2018 (DrS/2018/207) wurde erstmals eine Richtlinie zur Verwendung der Jugendferienwerksmittel des Landes S-H erlassen. Da das Land befristet für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 seine Richtlinie inkl. einer Erhöhung der Fördersätze neu gefasst hat wurde die Kreisrichtlinie zum 01.01.2023 angepasst.

 

In den Vorjahren (seit 2018) wurden die zur Verfügung gestellten Mittel für die Familienurlaubsförderung und Jugendferienwerkskinder nie ausgeschöpft. Im lau­fenden Kalenderjahr waren die für die Familienurlaube bereitgestellten Mittel be­reits Ende Mai komplett vergeben und für die darüber hinaus vorliegenden An­träge nicht auskömmlich. Auch die Mittel für die Jugendferienwerkskinder waren bereits Ende Juni ausgeschöpft.

 

Sachverhalt:

 

1. Rechtsgrundlage Land S-H

 

Das Land gewährt Zuwendungen auf der Grundlage des § 16 Abs. 2, Nr. 3 SGB VIII, § 19 JuFöG, der Jugendferienwerksrichtlinie (siehe Anlage 1) und der Ver­waltungsvorschriften zu § 44 LHO für

1. Ferien- und Freizeitmaßnahmen von freien und öffentlichen Trägern der Ju­gendhilfe, an denen Kinder und Jugendliche (Jugendferienwerkskinder) aus fi­nanziell leistungsschwachen Familien teilnehmen und

2. für finanziell leistungsschwache oder kinderreiche Familien, die gemeinsam mit ihren Kindern einen Familienurlaub verbringen.

Nachdem die alte Jugendferienwerksrichtlinie im Mai 2020 ausgelaufen aber wei­ter analog anzuwenden war, hat das Land am 22.10.2022 die JFW-Richtlinie be­fristet für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 neu gefasst (Anlage 1).

 

2. Situation im Kreis Segeberg

 

a) Jugendferienwerkskinder

 

Die Aufgabe der Antragsbearbeitung für Jugendferienwerkskinder, d.h. Kinder und Jugendliche, die allein an Ferien- und Freizeitmaßnahmen von freien und öffentlichen Träger der Jugendhilfe teilnehmen, ist auf den Kreisjugendring Se­geberg e.V. übertragen.

 

Zuletzt stand für die Förderung jährlich ein Betrag i.H.v. 11.000 EUR vom Land zur Verfügung. Der Kreis hat ebenfalls jährlich 11.000 EUR bereitgestellt. In den Jahren 2020 und 2021 wurden die Mittel nicht vollständig verbraucht. Durch die Corona-Einschränkungen konnten nur wenig Maßnahmen angeboten werden. Im Jahr 2022 konnten die Anbieter ihre Maßnahmen fast vollständig und z.T. ganz ohne oder mit nur sehr geringen Teilnahmebeiträgen finanzieren, weil sie Mittel aus dem Programm „Aufholen nach Corona“ in Anspruch nehmen konnten. So war vom KJR nur ein einziger Antrag zu bearbeiten.

 

 

Im Jahr 2023 gab es vom Kreisjugendring erstmals, und zwar schon Ende Juni die Mitteilung, dass die Mittel ausgeschöpft sind und nicht alle vorliegenden An­träge bearbeitet werden können. Zu diesem Zeitpunkt fehlten zur vollständigen Bearbeitung der bereits vorliegenden Anträge rd. 800 EUR jeweils aus Landes- und Kreismitteln. Betroffen war u.a. die Förderung von Teilnehmenden der Wibo-Zeltlager.

 

Nach hausinterner Prüfung konnte dem Kreisjugendring für 2023 zugesagt wer­den, dass der Kreis die fehlenden Mittel übernehmen wird, so dass alle vorlie­genden Anträge für die Sommerferien – auch bei Nachmeldung von Kindern für die Wibo-Zeltlanger - bearbeitet werden konnten. Sollten weitere Anträge für die Herbst- und Weihnachtsferien eingehen, würden in Absprache zwischen KJR und Verwaltung in diesem Jahr Einzelfallentscheidungen getroffen.

 

Kreisjugendring und Kreisverwaltung vertreten die Auffassung, dass die Förde­rung von Jugendferienwerkskindern Vorrang haben muss vor der Förderung von Familienurlauben. Es wurde deshalb darüber nachgedacht die auf Antrag dem Kreis Segeberg (ohne Norderstedt) zustehenden Mittel in Höhe von 19.310 EUR ausschließlich für Jugendferienwerkskinder und nicht mehr für Familienurlaube vorzusehen. Dies wäre nach Ziffer 1.1 und 5.3 unzulässig, da diese konkret beide Fördermöglichkeiten vorsehen.

 

Landesmittel > zukünftige Mittelbereitstellung

 

Bis zum Jahr 2016 standen jährlich 14.400 EUR an Jugendferienwerksmittel für den Kreis Segeberg zur Verfügung, wovon ein Teilbetrag an die Stadt Nor­derstedt weitergeleitet wurde, so dass 11.000 EUR im Kreishaushalt verblieben. Erst ab 01.07.2017 wurde die Familienurlaubsförderung (anteilig + 2.530 EUR) eingeführt, in dem Jahr aber noch nicht genutzt.

 

Seit dem Jahr 2018 stehen jährlich 19.310 EUR für den Kreis Segeberg bereit. Wie diese auf die Jugendferienwerkskinder und Familienurlaube zu verteilen sind, ist in der Landesrichtlinie nicht festgelegt. Es wurden weiterhin 11.000 EUR der Landesmittel für die Jugendferienwerkskinder vorgesehen und der Kreis hat (gem. Ziff. 4.1.2 der Landesrichtlinie) den Betrag in gleicher Höhe als eigene Be­teiligung angesetzt. Die Stadt Norderstedt kann seit 2018 selbst eine Zuwendung in Höhe von 8.350 EUR beim Land beantragen.

 

Erfreulicherweise sind die Angebote an Ferien- und Freizeitmaßnahme, an denen Kinder und Jugendliche teilnehmen können, seit Ende der Corona-Pandemie wie­der erheblich gestiegen und diese werden gut angenommen. Jedoch hat sich die finanzielle Situation vieler Familien verschlechtert, wodurch es viel mehr An­tragsberechtigte für gleichbleibende Mittel gibt.

 

Um die Zuwendungen für Jugendferienwerkskinder zu sichern, wollte die Ver­waltung aufgrund der Erfahrung aus diesem Jahr vor, zukünftig 14.000 EUR der Landesmittel hierfür beantragen und wie in der Landesrichtlinie vorgegeben den gleichen Betrag als Kreisbeteiligung zur Verfügung zu stellen.

Eine Rückfrage beim Land ergab, dass der Kreis den Anteil für die Jugendferien­werkskinder nicht erhöhen kann. Die 2017 im Haushalt des Landes aufgestockten 200.000 EUR durch die Fraktionen sind allein für die Förderung von Familienur­lauben vorgesehen.

 

Um die Förderung für Jugendferienwerkskinder in den nächsten beiden Jahren sicherzustellen, sollten nach Auffassung der Verwaltung mindestens 14.000 EUR pro Jahr (eigentlich jeweils als Landes- und Kreismittel) bereitstehen. Da nicht mehr als 11.000 EUR der Landesförderung verwendet werden dürfen, müsste der Kreis zusätzlich zu seinen bisher 11.000 EUR zur Aufstockung der Landesmittel 3.000 EUR und zur Erhöhung der Eigenbeteiligung auch 3.000 EUR, d.h. insge­samt 6.000 EUR pro Jahr mehr einplanen.

 

b) Familienurlaube

 

Die Anträge für die Familienurlaubsförderung werden im Fachdienst 51.10 bear­beitet. Im ersten Jahr 2018 gingen 5 Anträge ein, in den Jahren 2019 und 2020 waren jeweils 11 Anträge zu bearbeiten, im Jahr 2021 waren es 9. Im vergange­nen Jahr 2022 gab es mit 14 Fällen die bisher höchste Zahl an Familienurlaubs­förderungen, wofür jährlich 8.310 EUR bereitstehen.

 

Für das Jahr 2023 konnten bis Mitte Mai 14 Anträge genehmigt werden, damit waren die bereitstehenden Mittel jedoch ausgeschöpft. Zwei vollständig vorlie­gende Anträge mussten durch Bescheid abgelehnt werden, obwohl die An­spruchsvoraussetzungen erfüllt waren.

 

Das Antragsformular steht nicht online zur Verfügung. Dieses muss telefonisch oder per Mail angefordert werden, wodurch sich ein frühzeitiger Kontakt zu den Familien ergibt und eine gute Beratung möglich ist. So gab es von Mitte Mai bis Mitte August noch 20 weitere Familien, die antragsberechtigt waren und eine Förderung in Anspruch nehmen wollten.

 

Landesmittel > zukünftige Mittelbereitstellung

 

Nach o.g. Rückmeldung des Landes bleibt es dabei, dass 8.310 EUR für die Fami­lienurlaube zu verwenden sind. Das Land (Ziff. 4.1.2 letzte Satz der JFW-Richtlinie) setzt hierfür keine finanzielle Beteiligung des Kreises voraus. Dieses wäre auf freiwilliger Basis möglich.

 

Nach den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ist der Wunsch nach Er­holung groß. Demgegenüber stehen die erheblichen Kostensteigerungen im All­tag und für Urlaubsplanungen. Durch die allgemeinen finanziellen Belastungen sind viel mehr Familien auf staatliche Hilfen (Ziff. 1.2 Landesrichtlinie – An­spruchsvoraussetzungen) angewiesen, zu denen z.B. beim Wohngeld der Zugang erleichtert wurde. Damit ist die Zahl der anspruchsberechtigten Familien gestie­gen und die Möglichkeit der Familienurlaubsförderung ist bekannter geworden. Die Verwaltung hat deshalb überlegt, Kriterien zur Mittelverwendung neu festzu­legen.

3. Kreis-Richtlinie zur Mittelverwendung für Familienurlaube

Im Jugendhilfeausschuss am 01.11.2018 wurde erstmals eine Richtlinie für die Mittelverwendung und das Antragsverfahren im Kreis Segeberg beschlossen und mit DrS/2023/015 ab 01.01.2023 angepasst.

 

Der Kreis darf Regelungen nur im Rahmen der Vorgaben der Landesrichtlinie treffen, die zu den Familienurlauben jedoch wenig konkrete Regelungen enthält:

- Familienurlaube sind eigenständig zu organisieren

- Frist bis 31.10. d.J. für das ganze Antragsjahr

- Urlaubsdauer von mind. 5 bis max. 14 Tagen (inkl. An- u. Abreisetag)

- kann auf höchstens 2 Urlaube pro Familie aufgeteilt werden

- Reiserücktrittversicherung soll abgeschlossen werden, zählt zu den zuwen­dungsfähigen Gesamtkosten

- bis zu 18 EUR pro Familienmitglied und Tag können gewährt werden

- Landeszuwendung darf max. 65% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen

- keine Verwendung der Landesmittel für Gebrauchsmittel

 

Die Verwaltung hatte einige Überlegungen angestellt, wie man die Richtlinie zur Verteilung der Mittel anpassen und damit möglicherweise mehr Familien eine Förderung zukommen lassen könnte. Dazu gehörten u.a.

- Ausschluss von Auslandsreisen

- Ausschluss von Flugreisen

- keine Berücksichtigung von Fahrtkosten in analoger Anwendung des Reisekos­tenrechts

- Förderung von max. 7 Tagen oder max. 1 Urlaub pro Jahr und Familie

Eine Anfrage beim Land ergab, dass derartige Regelungen nicht zulässig wären.

 

Es bliebe somit nur die Möglichkeit, Kreismittel auf freiwilliger Basis auch für die Familienurlaubsförderung bereitzustellen. Aufgrund der Antragslage und vielfälti­gen Anfragen im laufenden Jahr, wären erhebliche Mittel notwendig, um alle Fa­milien zu fördern. Die Entwicklung in den Vorjahren war wie folgt:

Jahr

Zuwendung je Urlaub von – bis

Bescheide

Durchschnitt

2020

250 – 1.100 EUR

11

ø 540 EUR

2021

190 – 1.100 EUR

10

ø 500 EUR

2022

130 – 720 EUR

14

ø 430 EUR

2023

330 – 1.300 EUR

14

ø 600 EUR

 

Geht man davon aus, dass in diesem Jahr noch 10-20 Anträge hätten gefördert werden können, so wären 6.000 – 12.000 EUR mehr erforderlich gewesen. Das Land sieht eine Effektivitäts-/Effizienzprüfung der JFW-Richtlinie nach der 3jährigen Laufzeit (Ende 2025) vor. Bis dahin schlägt die Verwaltung keine Be­reitstellung kreiseigener Mittel für die Förderung von Familienurlauben vor.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Einnahme JFW-Mittel vom Land: 19.310 EUR;

davon 11.000 EUR an KJR für Jugendferienwerkskinder
Rest i.H.v. 8.310 EUR für Einzelfälle Familienurlaubsurlaubförderung

zusätzlich:

Bereitstellung von zusätzlichen 6.000 EUR aus Kreismitteln für Jugendferien­werkskinder in den Jahren 2024 und 2025 > für das Jahr 2024 noch über die Änderungsliste zur bisherigen Haushaltsanmeldung anzupassen

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 362 Jugendarbeit - 3621100 Außerschulische Jugendarbeit

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 531716

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

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Anlagen

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