Drucksache - DrS/2023/015-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Jugendferienwerksmittel (JFW) des Landes Schleswig-Holstein - Mittel für 2023 nicht auskömmlich - Entscheidung für 2024 und 2025 a) Mittel für Jugendferienwerkskinder b) Richtlinien des Kreises Segeberg für die Verwendung der Mittel des Jugendferienwerks für Familienurlaube 2023-2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Angela Klimpel
- Verfasser 1:
- Klimpel, Angela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
28.09.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
10.10.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
|
|
|
12.10.2023
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Jugendferienwerkskinder
Von der Zuwendung nach Ziff. 5.2 der Landesrichtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie) werden weiterhin 11.000 EUR zur Verwendung für Jugendferienwerkskinder beantragt.
Der Kreis wird als Eigenbeteiligung nach Ziff. 4.1.2 der o.g. Richtlinie ebenfalls jährlich 11.000 EUR bereitstellen. Da die Mittel im Jahr 2023 nicht auskömmlich waren, stellt der Kreis für die Dauer der Laufzeit der Landesrichtlinie in den Jahren 2024 und 2025 jeweils zusätzlich 6.000 EUR bereit. Die Antragsbearbeitung erfolgt weiterhin durch den Kreisjugendring Segeberg e.V..
b) Familienurlaube
Von der Zuwendung nach Ziff. 5.2 der Landesrichtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie) werden weiterhin 8.310 EUR zur Verwendung für Familienurlaube beantragt.
Die Richtlinien des Kreises Segeberg für die Verwendung der Mittel des Jugendferienwerks für Familienurlaube 2023-2025 gelten unverändert. Die Antragsbearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des vollständigen Antragseingangs bis die Mittel ausgeschöpft sind.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Am 01.11.2018 (DrS/2018/207) wurde erstmals eine Richtlinie zur Verwendung der Jugendferienwerksmittel des Landes S-H erlassen. Da das Land befristet für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 seine Richtlinie inkl. einer Erhöhung der Fördersätze neu gefasst hat wurde die Kreisrichtlinie zum 01.01.2023 angepasst.
In den Vorjahren (seit 2018) wurden die zur Verfügung gestellten Mittel für die Familienurlaubsförderung und Jugendferienwerkskinder nie ausgeschöpft. Im laufenden Kalenderjahr waren die für die Familienurlaube bereitgestellten Mittel bereits Ende Mai komplett vergeben und für die darüber hinaus vorliegenden Anträge nicht auskömmlich. Auch die Mittel für die Jugendferienwerkskinder waren bereits Ende Juni ausgeschöpft.
Sachverhalt:
1. Rechtsgrundlage Land S-H
Das Land gewährt Zuwendungen auf der Grundlage des § 16 Abs. 2, Nr. 3 SGB VIII, § 19 JuFöG, der Jugendferienwerksrichtlinie (siehe Anlage 1) und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO für
1. Ferien- und Freizeitmaßnahmen von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe, an denen Kinder und Jugendliche (Jugendferienwerkskinder) aus finanziell leistungsschwachen Familien teilnehmen und
2. für finanziell leistungsschwache oder kinderreiche Familien, die gemeinsam mit ihren Kindern einen Familienurlaub verbringen.
Nachdem die alte Jugendferienwerksrichtlinie im Mai 2020 ausgelaufen aber weiter analog anzuwenden war, hat das Land am 22.10.2022 die JFW-Richtlinie befristet für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 neu gefasst (Anlage 1).
2. Situation im Kreis Segeberg
a) Jugendferienwerkskinder
Die Aufgabe der Antragsbearbeitung für Jugendferienwerkskinder, d.h. Kinder und Jugendliche, die allein an Ferien- und Freizeitmaßnahmen von freien und öffentlichen Träger der Jugendhilfe teilnehmen, ist auf den Kreisjugendring Segeberg e.V. übertragen.
Zuletzt stand für die Förderung jährlich ein Betrag i.H.v. 11.000 EUR vom Land zur Verfügung. Der Kreis hat ebenfalls jährlich 11.000 EUR bereitgestellt. In den Jahren 2020 und 2021 wurden die Mittel nicht vollständig verbraucht. Durch die Corona-Einschränkungen konnten nur wenig Maßnahmen angeboten werden. Im Jahr 2022 konnten die Anbieter ihre Maßnahmen fast vollständig und z.T. ganz ohne oder mit nur sehr geringen Teilnahmebeiträgen finanzieren, weil sie Mittel aus dem Programm „Aufholen nach Corona“ in Anspruch nehmen konnten. So war vom KJR nur ein einziger Antrag zu bearbeiten.
Im Jahr 2023 gab es vom Kreisjugendring erstmals, und zwar schon Ende Juni die Mitteilung, dass die Mittel ausgeschöpft sind und nicht alle vorliegenden Anträge bearbeitet werden können. Zu diesem Zeitpunkt fehlten zur vollständigen Bearbeitung der bereits vorliegenden Anträge rd. 800 EUR jeweils aus Landes- und Kreismitteln. Betroffen war u.a. die Förderung von Teilnehmenden der Wibo-Zeltlager.
Nach hausinterner Prüfung konnte dem Kreisjugendring für 2023 zugesagt werden, dass der Kreis die fehlenden Mittel übernehmen wird, so dass alle vorliegenden Anträge für die Sommerferien – auch bei Nachmeldung von Kindern für die Wibo-Zeltlanger - bearbeitet werden konnten. Sollten weitere Anträge für die Herbst- und Weihnachtsferien eingehen, würden in Absprache zwischen KJR und Verwaltung in diesem Jahr Einzelfallentscheidungen getroffen.
Kreisjugendring und Kreisverwaltung vertreten die Auffassung, dass die Förderung von Jugendferienwerkskindern Vorrang haben muss vor der Förderung von Familienurlauben. Es wurde deshalb darüber nachgedacht die auf Antrag dem Kreis Segeberg (ohne Norderstedt) zustehenden Mittel in Höhe von 19.310 EUR ausschließlich für Jugendferienwerkskinder und nicht mehr für Familienurlaube vorzusehen. Dies wäre nach Ziffer 1.1 und 5.3 unzulässig, da diese konkret beide Fördermöglichkeiten vorsehen.
Landesmittel > zukünftige Mittelbereitstellung
Bis zum Jahr 2016 standen jährlich 14.400 EUR an Jugendferienwerksmittel für den Kreis Segeberg zur Verfügung, wovon ein Teilbetrag an die Stadt Norderstedt weitergeleitet wurde, so dass 11.000 EUR im Kreishaushalt verblieben. Erst ab 01.07.2017 wurde die Familienurlaubsförderung (anteilig + 2.530 EUR) eingeführt, in dem Jahr aber noch nicht genutzt.
Seit dem Jahr 2018 stehen jährlich 19.310 EUR für den Kreis Segeberg bereit. Wie diese auf die Jugendferienwerkskinder und Familienurlaube zu verteilen sind, ist in der Landesrichtlinie nicht festgelegt. Es wurden weiterhin 11.000 EUR der Landesmittel für die Jugendferienwerkskinder vorgesehen und der Kreis hat (gem. Ziff. 4.1.2 der Landesrichtlinie) den Betrag in gleicher Höhe als eigene Beteiligung angesetzt. Die Stadt Norderstedt kann seit 2018 selbst eine Zuwendung in Höhe von 8.350 EUR beim Land beantragen.
Erfreulicherweise sind die Angebote an Ferien- und Freizeitmaßnahme, an denen Kinder und Jugendliche teilnehmen können, seit Ende der Corona-Pandemie wieder erheblich gestiegen und diese werden gut angenommen. Jedoch hat sich die finanzielle Situation vieler Familien verschlechtert, wodurch es viel mehr Antragsberechtigte für gleichbleibende Mittel gibt.
Um die Zuwendungen für Jugendferienwerkskinder zu sichern, wollte die Verwaltung aufgrund der Erfahrung aus diesem Jahr vor, zukünftig 14.000 EUR der Landesmittel hierfür beantragen und wie in der Landesrichtlinie vorgegeben den gleichen Betrag als Kreisbeteiligung zur Verfügung zu stellen.
Eine Rückfrage beim Land ergab, dass der Kreis den Anteil für die Jugendferienwerkskinder nicht erhöhen kann. Die 2017 im Haushalt des Landes aufgestockten 200.000 EUR durch die Fraktionen sind allein für die Förderung von Familienurlauben vorgesehen.
Um die Förderung für Jugendferienwerkskinder in den nächsten beiden Jahren sicherzustellen, sollten nach Auffassung der Verwaltung mindestens 14.000 EUR pro Jahr (eigentlich jeweils als Landes- und Kreismittel) bereitstehen. Da nicht mehr als 11.000 EUR der Landesförderung verwendet werden dürfen, müsste der Kreis zusätzlich zu seinen bisher 11.000 EUR zur Aufstockung der Landesmittel 3.000 EUR und zur Erhöhung der Eigenbeteiligung auch 3.000 EUR, d.h. insgesamt 6.000 EUR pro Jahr mehr einplanen.
b) Familienurlaube
Die Anträge für die Familienurlaubsförderung werden im Fachdienst 51.10 bearbeitet. Im ersten Jahr 2018 gingen 5 Anträge ein, in den Jahren 2019 und 2020 waren jeweils 11 Anträge zu bearbeiten, im Jahr 2021 waren es 9. Im vergangenen Jahr 2022 gab es mit 14 Fällen die bisher höchste Zahl an Familienurlaubsförderungen, wofür jährlich 8.310 EUR bereitstehen.
Für das Jahr 2023 konnten bis Mitte Mai 14 Anträge genehmigt werden, damit waren die bereitstehenden Mittel jedoch ausgeschöpft. Zwei vollständig vorliegende Anträge mussten durch Bescheid abgelehnt werden, obwohl die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt waren.
Das Antragsformular steht nicht online zur Verfügung. Dieses muss telefonisch oder per Mail angefordert werden, wodurch sich ein frühzeitiger Kontakt zu den Familien ergibt und eine gute Beratung möglich ist. So gab es von Mitte Mai bis Mitte August noch 20 weitere Familien, die antragsberechtigt waren und eine Förderung in Anspruch nehmen wollten.
Landesmittel > zukünftige Mittelbereitstellung
Nach o.g. Rückmeldung des Landes bleibt es dabei, dass 8.310 EUR für die Familienurlaube zu verwenden sind. Das Land (Ziff. 4.1.2 letzte Satz der JFW-Richtlinie) setzt hierfür keine finanzielle Beteiligung des Kreises voraus. Dieses wäre auf freiwilliger Basis möglich.
Nach den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ist der Wunsch nach Erholung groß. Demgegenüber stehen die erheblichen Kostensteigerungen im Alltag und für Urlaubsplanungen. Durch die allgemeinen finanziellen Belastungen sind viel mehr Familien auf staatliche Hilfen (Ziff. 1.2 Landesrichtlinie – Anspruchsvoraussetzungen) angewiesen, zu denen z.B. beim Wohngeld der Zugang erleichtert wurde. Damit ist die Zahl der anspruchsberechtigten Familien gestiegen und die Möglichkeit der Familienurlaubsförderung ist bekannter geworden. Die Verwaltung hat deshalb überlegt, Kriterien zur Mittelverwendung neu festzulegen.
3. Kreis-Richtlinie zur Mittelverwendung für Familienurlaube
Im Jugendhilfeausschuss am 01.11.2018 wurde erstmals eine Richtlinie für die Mittelverwendung und das Antragsverfahren im Kreis Segeberg beschlossen und mit DrS/2023/015 ab 01.01.2023 angepasst.
Der Kreis darf Regelungen nur im Rahmen der Vorgaben der Landesrichtlinie treffen, die zu den Familienurlauben jedoch wenig konkrete Regelungen enthält:
- Familienurlaube sind eigenständig zu organisieren
- Frist bis 31.10. d.J. für das ganze Antragsjahr
- Urlaubsdauer von mind. 5 bis max. 14 Tagen (inkl. An- u. Abreisetag)
- kann auf höchstens 2 Urlaube pro Familie aufgeteilt werden
- Reiserücktrittversicherung soll abgeschlossen werden, zählt zu den zuwendungsfähigen Gesamtkosten
- bis zu 18 EUR pro Familienmitglied und Tag können gewährt werden
- Landeszuwendung darf max. 65% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen
- keine Verwendung der Landesmittel für Gebrauchsmittel
Die Verwaltung hatte einige Überlegungen angestellt, wie man die Richtlinie zur Verteilung der Mittel anpassen und damit möglicherweise mehr Familien eine Förderung zukommen lassen könnte. Dazu gehörten u.a.
- Ausschluss von Auslandsreisen
- Ausschluss von Flugreisen
- keine Berücksichtigung von Fahrtkosten in analoger Anwendung des Reisekostenrechts
- Förderung von max. 7 Tagen oder max. 1 Urlaub pro Jahr und Familie
Eine Anfrage beim Land ergab, dass derartige Regelungen nicht zulässig wären.
Es bliebe somit nur die Möglichkeit, Kreismittel auf freiwilliger Basis auch für die Familienurlaubsförderung bereitzustellen. Aufgrund der Antragslage und vielfältigen Anfragen im laufenden Jahr, wären erhebliche Mittel notwendig, um alle Familien zu fördern. Die Entwicklung in den Vorjahren war wie folgt:
Jahr | Zuwendung je Urlaub von – bis | Bescheide | Durchschnitt |
2020 | 250 – 1.100 EUR | 11 | ø 540 EUR |
2021 | 190 – 1.100 EUR | 10 | ø 500 EUR |
2022 | 130 – 720 EUR | 14 | ø 430 EUR |
2023 | 330 – 1.300 EUR | 14 | ø 600 EUR |
Geht man davon aus, dass in diesem Jahr noch 10-20 Anträge hätten gefördert werden können, so wären 6.000 – 12.000 EUR mehr erforderlich gewesen. Das Land sieht eine Effektivitäts-/Effizienzprüfung der JFW-Richtlinie nach der 3jährigen Laufzeit (Ende 2025) vor. Bis dahin schlägt die Verwaltung keine Bereitstellung kreiseigener Mittel für die Förderung von Familienurlauben vor.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Einnahme JFW-Mittel vom Land: 19.310 EUR; davon 11.000 EUR an KJR für Jugendferienwerkskinder zusätzlich: Bereitstellung von zusätzlichen 6.000 EUR aus Kreismitteln für Jugendferienwerkskinder in den Jahren 2024 und 2025 > für das Jahr 2024 noch über die Änderungsliste zur bisherigen Haushaltsanmeldung anzupassen |
X | Mittelbereitstellung | ||||
X | Teilplan: 362 Jugendarbeit - 3621100 Außerschulische Jugendarbeit | ||||
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 531716 | |||
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: | |||
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||||
| in Höhe von |
| Euro | ||
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | ||||
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
| |||
|
|
| |||
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
| |||
Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
X | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
162,5 kB
|
