Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2023/131

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Zusammenfassung:

Gem. Beschluss des HA/KT (vgl. DrS/2015/066) wird zu den nachfolgenden Beteiligungen über die Geschäftslage zum Stichtag 30.06.2023 berichtet. Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 04.12.2018 dafür ausgesprochen, die RKiSH gGmbH in die Berichterstattung aufzunehmen. Die finanziellen Kennzahlen zum 30.06.2022 sind der Anlage zu entnehmen.

 

Weiterhin erhalten Sie den Bericht zum Beteiligungscontrolling zum Stichtag 30.06.2023 zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1. BBZ Bad Segeberg AöR

 

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 01.11.2022 seine Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2023 gegeben. Darin enthalten sind Beiträge des Kreises Segeberg zur Kostenerstattung:

 

Laufende Kosten

5.304.641,- €

DrS/2022/257-01

investive Mittel

962.050,- €

 

Das prognostizierte Jahresergebnis (rd. -51,7 T€) liegt aufgrund verschiedener ungeplanter sonst. Aufwendungen (siehe Anlage) aktuell deutlich unter der Wirtschaftsplanung (+5,6 T€).

 

 

2. BBZ Norderstedt AöR

 

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 26.10.2022 seine Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2023 gegeben. Darin enthalten sind Beiträge des Kreises Segeberg zur Kostenerstattung:

 

Laufende Kosten

5.216.500,- €

DrS/2022/257-01

investive Mittel

893.300,- €

 

Das prognostizierte Jahresergebnis (rd. +362,2 T€) liegt aufgrund der sehr hoch angesetzten Energiekosten aktuell deutlich über der Wirtschaftsplanung (+10 T€).

 

 

3. WKS GmbH

 

In seiner Sitzung am 07.12.2022 hat der Aufsichtsrat den Wirtschaftsplan 2023 dem Gesellschafter zur Beschlussfassung empfohlen (vgl. DrS/2022/215-01). Der Wirtschaftsplan sieht nach Beschlussfassung im HA vom 28.02.2023 einen auszugleichenden Jahresfehlbetrag von 1.000.000,- € vor. Die Aufwendungen bewegen sich im Rahmen der Planansätze. Die WKS geht davon aus, dass die Mittel für 2023 auskömmlich sind.

 

 

4. VGN GmbH

 

Auf der Erlösseite erreichten auch in 2022 die Fahrgastzahlen nicht das Niveau des Jahres 2019 als Prä-Corona-Vergleich, weshalb der ursprüngliche Ansatz für das Jahr 2023 nicht zu halten sein wird. Für eine mögliche Erholung könnte das seit Mai 2023 verfügbare Deutschland-Ticket sorgen. Derzeit können hierzu aber keine validen Annahmen für die Auswirkung auf Fahrgastzahlen und Erlöse getroffen werden. Mögliche Ausgleichszahlungen der öffentlichen Hand aus der Endabrechnung von Corona-Erstattungen aus Vorjahren sind nicht berücksichtigt, da das Abrechnungsverfahren noch läuft.

 

Für den Kreis Segeberg wurde aktuell eine Verlustausgleichzahlung für 2023 in Höhe von 665.000,- € veranschlagt.

 

 

5. RKiSH gGmbH

 

Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt ausschließlich über die Abrechnung der erbrachten Rettungsdienstleistungen mit den Krankenkassen. Lfd. Zuschüsse durch die beteiligten Kreise sind nicht notwendig. Die RKiSH plant grundsätzlich mit ausgeglichenen Jahresergebnissen. Der hier im Forecast zum Jahresende abgebildete Überschuss wird bei der Erstellung des Jahresabschlusses durch Zuführung in die Entgeltausgleichsrücklage wieder ausgeglichen.

 

Ursachen:

  • Umsatzerlöse: Die Einsatzzahlen sind höher als geplant, seit dem 01.01.2023 werden neue Entgelte umgesetzt.
  • sonst. Betriebl. Erträge: Die Abweichung resultiert im Wesentlichen aus den sonstigen Erträgen, da sich hier die Auflösung von Rückstellungen auswirken und diese Erfahrungsgemäß erst im letzten Quartal des Jahres aussagekräftig sind.
  • Aufwand f.R.-H.-B.-Stoffe:  Der Mehraufwand resultiert im Wesentlichen aus der Wäsche, hier hat der Anbieter seit dem 01.03.2023 seine Preise angepasst was zu einer Kostensteigerung führt, welche nicht geplant war.
  • Aufwand für bezogene Leistungen: Die Abweichung resultiert im Wesentlichen aus Verzögerungen in der Umsetzung geplanter Projekte. Die Projekte werden in den sonstigen Kosten geplant die Umsetzung erfolgt dann aber in den inhaltlich richtigen Kostenarten.
  • Sachkosten, sonst. betriebl. Leistungen:  Hier spielen mehrere Effekte eine Rolle. Im Wesentlichen resultiert die Planüberschreitung aber aus dem Bereich der Fahrzeugkosten und den gestiegenen Kosten für Kraftstoff sowie den Kosten für Unterhaltung und Wartung. Ebenso sind die Betriebskosten stark angestiegen.
  • Abschreibungen: Einige geplante Investitionen (Fahrzeuge/med. Gerät) haben sich aufgrund von Lieferverzögerungen und nicht rechtzeitiger Fertigstellung nach hinten verschoben. Fahrzeuge konnten nicht wie geplant bei Ausbauherstellern abgeholt werden.
  • Zinsaufwand: Der Plan ist zu hoch angesetzt. Es wurden alle Darlehen fristgerecht getilgt.

 

6. VHH BG GmbH

 

Die Gesellschafterversammlung der VHHBG hat am 08.12.2022 den Wirtschaftsplan für 2023 beschlossen. Da es sich bei der VHHBG um eine Gesellschaft ohne eigenes operatives Geschäft handelt, belaufen sich die gesamten prognostizierten Aufwendungen für das Wirtschaftsjahr 2022 auf rd. 4.500,- €.

Aus dem Bericht zur wirtschaftlichen Lage vom 13.07.2023: der Geschäftsverlauf verhält sich planmäßig und es wurden keine Risiken identifiziert, die eine wirtschaftliche Gefährdung der Gesellschaft erkennen lassen.

Auf eine Hochrechnung zum Jahresende 2023 wird daher an dieser Stelle verzichtet.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...