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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2023/116

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a) Abgeordnete Mitarbeiter*innen
Dem Antrag des VJKA vom 19.07.2023 auf Übernahme der Mehrkosten durch die Tarifsteigerungen im TVöD für das vom Kreis Segeberg an den Verein ab­geordnete Personal wird wie folgt stattgegeben:

Der Kreis übernimmt für das Jahr 2023 die Mehrkosten i.H.v. 5.300 € zu­sätzlich zum vertraglich vereinbarten Zuwendungsbetrag i.H.v. 2.740.500 € als einmalige Sonderzahlung an den VJKA. Die Deckung erfolgt aus dem Ge­samtbudget.


Der Kreis übernimmt für das Jahr 2024 die Mehrkosten i.H.v. 24.600 € zu­sätzlich zum vertraglich vereinbarten Zuwendungsbetrag i.H.v. 2.798.000 € als einmalige Sonderzahlung an den VJKA. Der Mehrbedarf wird über die Än­derungsliste zum Haushalt 2024 nachgemeldet.


Der Kreis stellt in Aussicht die zu erwartenden Mehrkosten für das vom Kreis abgeordnete Personal bei einer Tarifvertragsverlängerung über den 31.12.2024 hinaus als Sonderzahlung an den VJKA in den Jahren 2025 und 2026 zu leisten. Hierfür soll der VJKA die konkreten Beträge so frühzeitig mit­teilen, dass sie in die jeweilige Haushaltsplanung einfließen können.

b) Vereinseigenes Personal

Dem Antrag des VJKA vom 19.07.2023 auf Übernahme der Mehrkosten durch die analoge Anwendung der Tarifsteigerungen im TVöD für das vereinseigene Personal wird wie folgt stattgegeben:

Der Kreis gestattet dem Verein im Jahr 2023 aus dem Zuwendungsbetrag i.H.v. 2.740.500 € eine höhere Bezahlung der 66 vereinseigenen Beschäftigten vorzunehmen, sofern die Mittel nicht vollständig entsprechend der ursprüngli­chen Kalkulation ausgeschöpft werden. Die Verwendung dieser Mittel (Mehr­kosten) ist konkret im Verwendungsnachweise für das Jahr 2023 darzustellen.


Der Kreis übernimmt für das Jahr 2024 die Mehrkosten i.H.v. 137.000 € zu-sätzlich zum vertraglich vereinbarten Zuwendungsbetrag i.H.v. 2.798.000 € als einmalige Sonderzahlung an den VJKA. Die Mitarbeitenden sind vom Verein darauf hinzuweisen, dass sie daraus keine Ansprüche für eine mögliche TVöD-Verlängerung über den 31.12.2024 oder Erhöhung desselben ableiten können. Der Mehrbedarf wirdt über die Änderungsliste zum Haushalt 2024 nachgemel­det.


Der Kreis stellt für die Jahre 2025 und 2026 eine Erhöhung des Zuwendungs­betrages für eine analoge Anwendung des Tarifrechts, d.h. der in diesem Jahr beschlossenen Erhöhungen bei einer möglichen Verlängerung des Tarifvertra­ges über den 31.12.2024 hinaus oder neuer Tarifeinigung nicht in Aussicht. Hierüber ist ggf. im Einzelfall für jedes Jahr – auch in Abhängigkeit von der Haushaltslage des Kreises zu entscheiden.

 

Soweit den Anträgen stattgegeben wird, wird die Verwaltung beauftragt, die zu­sätzlichen zweckgebundenen Zuwendungsbeträge zu § 12 Abs. 2 des Vertrages vom 15.12.2021 zur Übertragung und Durchführung von Aufgaben der Jugend- und Kulturarbeit des Kreises Segeberg und Bezuschussung derselben in Form ei­ner institutionellen Förderung entsprechend dieser Beschlussfassung gesondert schriftlich zu vereinbaren.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Der seit 2017 bestehende unbefristete Vertrag zur Übertragung und Durchfüh­rung von Aufgaben der Jugend- und Kulturarbeit des Kreises Segeberg durch den Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. (kurz VJKA) mit den Vorlagen DrS/2021/101-ff neu gefasst worden ab 01.01.2022.

Das Ergebnis der diesjährigen Tarifrunde für den öffentlichen Dienst hat auch Auswirkungen auf den VJKA, und zwar zum einen für die vom Kreis Segeberg an den VJKA abgeordneten Mitarbeiter*innen (a) und zum anderen im Hinblick auf eine Angleichung für die vereinseigenen Angestellten (b). Der Verein stellt dafür zwei Anträge auf Übernahme der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht absehbaren Mehrkosten.

 

Sachverhalt:

 

Seit dem Jahr 1997 hat der Kreis Segeberg zahlreiche eigene Aufgaben der För­derung von Jugend und Kultur auf den Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. (VJKA) übertragen. Insbesondere umfasste dies die rechtli­che Ausgründung der bis dahin kreiseigenen Einrichtungen Jugendbildungsstätte Mühle, Kreismusikschule und Jugendzeltplatz Wittenborn, später kam die Kultur­einrichtung Remise hinzu. Im Zusammenhang damit stand die Abordnung von zahlreichen eigene Mitarbeiter*innen (u.a. für Geschäftsführung, Küche, Musik­schule, Kultur) an den Verein.

 

In dem seit 01.01.2022 geltenden Vertrag sind die Förderbeträge für die Jahre 2022-2026 festgelegt. Die Grundlage dafür bildete die Kalkulation des VJKA (sie­he Anlage 7 zu DrS/2021/101-3), in der jährliche Personalkostensteigerungen für alle Beschäftigten in Höhe von 2% berücksichtigt wurden.

 

Der VJKA hat zzt. rd. 140 Beschäftigte, davon 8 vom Kreis abgeordnete sowie 66 Vereinsbeschäftige in allen Bereichen bzw. Teileinrichtungen des Vereins und 69 Mitarbeitende, die über Kooperationsverträge im Offenen Ganztag tätig sind.

 

Der Verein beantragt sowohl für die abgeordneten Kreisbeschäftigten wie auch für die Vereinsbeschäftigten zusätzliche Mittel, um die Änderung des Tarifrechtes umsetzen zu können.

 

a) Abgeordnete Kreis-Mitarbeiter*innen

 

Im Jahr 2008 waren noch 35 Mitarbeiter*innen des Kreises beim VJKA beschäf­tigt. Durch Renteneintritte o.a. hat sich die Zahl der Personen, die heute noch in den Teileinrichtungen Kreismusikschule und KulturAkademie aktiv sind, inzwi­schen auf 8 reduziert. Die Stellen (tlw. Teilzeit) entsprechen 5,23 Vollzeitäquiva­lent (VZÄ). Die noch aktiven Mitarbeiter*innen werden im Regelfall zwischen 04/2025 – 06/2031 wegen Renteneintritt den Dienst beenden.

 

In der Kalkulation, die der Festsetzung der Zuwendungsbeträge für die Jahr 2022-2026 zugrunde liegt, sind Tarifsteigerungen von 2% jährlich berücksichtigt.

 

Der diesjährige Abschluss der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst sieht we­sentlich höhere Tarifsteigerungen im TVöD vor. Konkrete Änderungen des Tarif­rechts sind für alle:

-         Inflationsausgleichsprämie 3.000 € von 06/2023 - 02/2024, d.h.
Einmalzahlung 06/2023 netto 1.240 €, dann netto 220 € mtl.

-         ab 03/2024 für alle Gehaltserhöhung um 200 €

-         anschl. Erhöhung um 5,5% (Anpassung auf 340 €, sofern dieser Betrag nicht erreicht wird)

-         Vertragslaufzeit 24 Monate bis 31.12.2024

 

Die Personalaufwendungen für das vom Kreis abgeordnete Personal werden dem VJKA gemäß § 9 des Vertrages vom Fachdienst 11.00 Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung in Rechnung gestellt und aus den im Vertrag festge­legten Zuwendungsbeträgen bezahlt.

 

Der VJKA hat die Personalkosten nach dem TVÖD kalkuliert und mit dem Fach­dienst 11.00 abgestimmt. Daraus ergibt sich (Einzelheiten sind im Antrag vom 19.07.2023 erläutert – siehe Anlage 1) folgender Mehrbedarf:

2023: konkret 5.299,08 € gerundet 5.300

2024: konkret 24.600,58 € gerundet 24.600

2025:   kalkuliert 31.500

2026:   kalkuliert 32.200

 

Stellungnahme der Verwaltung zum abgeordneten Personal

 

Die Mehrkosten durch die Tarifänderung für das an den VJKA abgeordnete Perso­nal des Kreises müssen übernommen werden. Hier ist die Frage, wie diese – zu­nächst für 2023 und 2024 (Geltungsdauer TVöD) – finanziert werden können.

 

2023 - Varianten:

a) Der Kreis übernimmt für das Jahr 2023 die Mehrkosten i.H.v. 5.300 € zusätz­lich zum vertraglich vereinbarten Zuwendungsbetrag i.H.v. 2.740.500 € als einmalige Sonderzahlung an den VJKA. Die Deckung erfolgt aus dem Gesamt­budget.

b) Der Kreis vertritt die Auffassung, dass die Mehrkosten i.H.v. 5.300 € aus dem vereinbarten Zuwendungsbetrag i.H.v. 2.740.500 € vom VJKA zu tragen sein müssten, weil es u.a. Stellenvakanzen im Bereich der JugendAkademie und somit Einsparungen bei den Personalkosten gab (Mehrkosten = 0,19 % des Gesamtbetrages).

 

2024:

a) Der Kreis übernimmt für das Jahr 2024 die Mehrkosten i.H.v. 24.600 € zusätz­lich zum vertraglich vereinbarten Zuwendungsbetrag i.H.v. 2.798.000 € als einmalige Sonderzahlung an den VJKA. Der Mehrbedarf (= 0,88 % des Ge­samtbetrages) ist über die Änderungsliste zum Haushalt 2024 nachzumelden.

a) Der Kreis vertritt die Auffassung, dass die Mehrkosten i.H.v. 24.600 € aus dem vereinbarten Zuwendungsbetrag i.H.v. 2.798.000 € vom VJKA zu tragen sein müssten.

> Die Verwaltung empfiehlt jeweils Variante a) für 2023 und 2024.

 

2025 und 2026:

Der Kreis stellt in Aussicht die zu erwartenden Mehrkosten für das vom Kreis ab­geordnete Personal bei einer Tarifvertragsverlängerung über den 31.12.2024 hinaus als Sonderzahlung an den VJKA in den Jahren 2025 und 2026 zu leisten. Hierfür soll der VJKA die konkreten Beträge so frühzeitig mitteilen, dass sie in die jeweilige Haushaltsplanung einfließen können.

 

Liquiditätsreserve

 

Es wurde verwaltungsintern erörtert, ob der VJKA seine Liquiditätsreserve zur Umsetzung der Tariferhöhung einsetzen muss bzw. sollte. Der Geschäftsführer hat mitgeteilt, dass der VJKA zum Jahresende die notwendigen Mittel ggf. zu­nächst über die Liquiditätsreserve „vorfinanzieren“ könnte, wenn der Kreis die Mittel in den Haushalt 2024 einwerben und umgehend erstatten würde.

 

In Vorlage DrS/2016/175 heißt es, dass der Vertragsentwurf mit Festsetzung der Zuwendungsbeträge 2017-2021 die Ergebnisse der wirtschaftlichen, inhaltlichen und rechtlichen Prüfungen, die im Laufe eines mehrmonatigen Arbeitsprozesses zur Neuordnung der Angelegenheiten des Vereins von Verwaltung, Verein, AMB Management Beratung sowie einem Fachanwalt für Vergaberecht durchgeführt wurden, berücksichtigt. Dazu gehört die Umsetzung aller Handlungsempfehlun­gen aus der gemeinsamen Businessplanung 2016/2017 mit der Aktive Manage­ment Beratung GmbH (AMB) vom 10.Mai 2016.

 

Dieses gilt weiter im aktuellen Vertrag, in dem unter § 14 Abs. 4 festgelegt ist: Ebenfalls basierend auf der Empfehlung der AMB kann der Verein eine Liquidi­tätsreserve in Höhe von zwei Monatsgehältern aller Beschäftigten aufbauen.

Durch die AMB-Empfehlung war nicht vorgesehen, dauerhaft Tariferhöhungen bzw. deren analoge Anwendung aus der Liquiditätsreserve zu finanzieren.

 

b) VJKA-Beschäftigte

 

Insgesamt hat der VJKA rd. 140 Beschäftige in seinen Teileinrichtungen sowie in den Bereichen wie Verwaltung, Hausmeistertätigkeiten und Hauswirtschaft. Be­reits seit 2017 war eine Angleichung an die Vergütungen des TVöD vorgesehen, um Mitarbeiter*innen zu halten bzw. Nachbesetzungen mit qualifiziertem Perso­nal zu ermöglichen. Mit Aktualisierung des Vertrages ab 01.01.2022 (DrS/2021/101-ff) wurde eine Angleichung möglich.

 

Der VJKA könnte mit den im Vertrag festgelegten Zuwendungsbeträgen die Neu­reglungen des TVöD nicht analog für die eigenen über den Zuwendungsvertrag finanzierten Beschäftigten anwenden. Konkret betroffen sind laut dem Antrag 66 Personen (43,34 VZÄ).

Ausgenommen wären die 69 Personen (26,36 VZÄ), die über andere Verträge als Mitarbeiter*innen in den offenen Ganztagsschulen eingesetzt sind. Hierzu führt der VJKA Gespräch mit den Schulträgern.

Der VJKA hat die Personalkosten in analoger Anwendung des TVÖD kalkuliert. Daraus ergibt sich (Einzelheiten sind im Antrag vom 19.07.2023 erläutert – siehe Anlage 2) folgender Mehrbedarf:

2023: konkret 86.680,00 € gerundet 86.700 €

2024: konkret 136.954,40 € gerundet 137.000 €

2025:   kalkuliert 94.000 €

2026:   kalkuliert 94.000 €

Berücksichtigt sind in den Berechnungen die Inflationsausgleichsprämie und die monatliche Gehaltserhöhung von 200 €

 

Stellungnahme der Verwaltung zur analogen Anwendung des TVöD allgemein

 

Die Verwaltung hat mit Beschlussfassung über den seit 01.01.2022 geltenden Vertrag grundsätzlich entschieden, auch die analoge Anwendung der Tarifände­rung für das eigene Personal des VJKA zu ermöglichen, um eine weitestgehende Gleichbehandlung aller Vereinsbeschäftigten zu erreichen. Dadurch soll Personal­abgängen und längeren Stellenvakanzen (aufgrund Arbeitsmarktlage) entgegen­gewirkt und die qualitativ gute Arbeit des Vereins gesichert werden.

 

Im Zeitpunkt der Beratungen über den VKJA-Vertrag (2021) mit Festsetzung der Zuwendungsbeträge für die Jahre 2022-2023 war einen Tarifänderung noch nicht absehbar, insbesondere nicht in der jetzt beschlossenen Höhe. Die Tarifverhand­lungen kamen Ende April 2023 zu einer Einigung, die rückwirkend ab 01.01.2023 (Einzelheiten siehe a) gilt. Die Tarifeinigung hat erhebliche Auswirkungen auf den Kreishaushalt.

 

Es stellt sich die Frage, ob und in welcher Höhe Tarifvertragsänderungen auch auf das VJKA-eigene Personal zu übertragen sind. Einen Anspruch darauf haben diese Mitarbeitenden nicht.

 

Bei der Ausgründung der bis dahin kreiseigenen Einrichtungen Jugendbildungs­stätte Mühle, Kreismusikschule und Jugendzeltplatz Wittenborn im Jahr 1997 be­stand u.a. die Absicht, sich vom TVöD zu lösen. Dazu passt es nicht, wenn der­zeit noch 8 abgeordnete Personen mit TVöD-Vergütung, das Maß für die Bezah­lung von 66 vereinseigenen Personen vorgeben und für weitere 69 Beschäftigte noch eine andere Regelung gilt.

 

Zu bedenken ist , dass es im Kreisgebiet eine vielfältige Trägerlandschaft gibt und auch in vielen anderen Bereichen (Bsp. Kita, kirchliche Träger) keine TVöD-Anpassung erfolgt.

 

Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag für das VJKA-eigene Personal

 

Die Mehrkosten für eine analoge Anwendung der Tariferhöhung auf einen Teil des VJKA-eigenen Personals müssen nicht übernommen werden. Gleichwohl bleibt zu entscheiden, ob und wie eine Umsetzung in Betracht kommt.

 

 

2023 – Varianten:

a) Der Kreis kann für das Jahr 2023 die Mehrkosten i.H.v. 86.700 € zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Zuwendungsbetrag i.H.v. 2.740.500 € nicht übernehmen, da dafür keine Mittel im Haushalt vorhanden sind und kein Nach­trag geplant ist. Eine analoge Erhöhung der Bezahlung der 66 vereinseigenen Beschäftigten kann nicht erfolgen.

b) Der Kreis gestattet dem Verein im Jahr 2023 aus dem Zuwendungsbetrag i.H.v. 2.740.500 € eine höhere Bezahlung (Sonderzahlung / lfd. monatliche Zahlung aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich) der 66 vereinseigenen Beschäftigten vorzunehmen, sofern die Mittel nicht vollständig entsprechend der ursprünglichen Kalkulation ausgeschöpft werden. Die Verwendung dieser Mittel (Mehrkosten) ist konkret im Verwendungsnachweise für das Jahr 2023 darzustellen.

 

2024 – Varianten:

a) Der Kreis übernimmt für das Jahr 2024 die Mehrkosten i.H.v. 137.000 € zu­sätzlich zum vertraglich vereinbarten Zuwendungsbetrag i.H.v. 2.798.000 € als einmalige Sonderzahlung an den VJKA. Die Mitarbeitenden sind vom Verein darauf hinzuweisen, dass sie daraus keine Ansprüche für eine mögliche TVöD-Verlängerung über den 31.12.2024 oder Erhöhung desselben ableiten können. Der Mehrbedarf (= 4,9% des Gesamtbetrages) ist über die Änderungsliste zum Haushalt 2024 nachzumelden.

b) Der Kreis gestattet dem Verein im Jahr 2024 aus dem Zuwendungsbetrag i.H.v. 2.798.000 € eine höhere Bezahlung (Sonderzahlung) der 66 vereinsei­genen Beschäftigten vorzunehmen, sofern die Mittel nicht vollständig entspre­chend der ursprünglichen Kalkulation ausgeschöpft werden. Die Verwendung dieser Mittel (Mehrkosten) ist konkret im Verwendungsnachweise für das Jahr 2024 darzustellen.

 

> Die Verwaltung empfiehlt Variante b) für 2023, da keine Mittel verfügbar sind und Variante a) einmalig für das Jahr 2024.

 

2025 und 2026:

Der Kreis kann für die Jahre 2025 und 2026 eine analoge Anwendung des Tarif­rechts, d.h. der in diesem Jahr beschlossenen Erhöhungen bei einer möglichen Verlängerung des Tarifvertrages über den 31.12.2024 hinaus oder neuer Tarifei­nigung nicht in Aussicht stellen.

Hierüber ist ggf. im Einzelfall für jedes Jahr – auch in Abhängigkeit von der Haus­haltslage des Kreises zu entscheiden. Dabei wird auch einbezogen, wie sich die Schulträger bzgl. der 69 weiteren Beschäftigten des VJKA positionieren.

 

Zusammenfassung der Auswirkungen bei Befürwortung beider Anträge

 

Im Falle eine positiven vollumfänglichen Beschlussfassung über die beiden An­träge des Vereins, hätte dieses Auswirkungen auf die in § 12 Abs. 2 des Vertra­ges vom 15.12.2021 zur Übertragung und Durchführung von Aufgaben der Ju­gend- und Kulturarbeit des Kreises Segeberg und Bezuschussung derselben in Form einer institutionellen Förderung festgelegten Zuwendungsbeträge für die Jahre 2023-2026 wie folgt:

Jahr

Vertrag

Kreis-MA

VJKA-MA

gesamt

Mehrbedarf

2023

2.740.500 €

5.300 €

86.700 €

2.832.500 €

92.000 €

2024

2.798.000 €

24.600 €

137.000 €

2.959.600 €

161.600 €

2025

2.861.500 €

31.500 €

94.000 €

2.987.000 €

125.500 €

2026

2.932.400 €

32.200 €

94.000 €

3.058.600 €

126.200 €

Da der derzeitige Tarifabschluss zunächst nur bis 31.12.2024 gilt, ist noch nicht absehbar, ob die kalkulierten Beträge für die Jahre 2025 und 2026 tatsächlich notwendig und ausreichend sein werden. Bei einer Berücksichtigung in den Jah­ren 2023 und 2024 wird eine Erwartungshaltung auf Seiten der Mitarbeitenden auch für die Folgejahren geschaffen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

Jahr

abgeordn. Personal

Haushalt

vereinseig. Personal

Haushalt

2023

5.300

Deckung über

Gesamtbudget

86.700

nein

2024

24.600 €

Änderungsliste

zum Hh. 2024

137.000 €

Änderungsliste

zum Hh. 2024

2025

ca. 31.500

rechtzeitige

Anmeldung

ca. 94.000

später zu

entscheiden

2026

ca. 32.200

rechtzeitige

Anmeldung

ca. 94.000

später zu

entscheiden

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 366 - Einrichtungen der Jugendarbeit (Personal JugendAkademie)

 

Teilplan: 252 - Nichtwissenschaftliche Museen, Sammlungen (KulturAkademie)

 

Teilplan: 262 – Musikschulen (Personal KMS)

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 531717 lfd. Zuw. Jugendbildungsstätte inkl. KMS bzw.
5318 Zuw & Zusch.f. lfd. Zwecke an übrige Bereiche (Kultur)

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch aus Gesamt­budget

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

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