Bericht der Verwaltung - DrS/2023/158
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmen des Landes zur Fachkräftegewinnung in Kindertagesstätten; Fachinformation zur Änderung der Personalqualifikationsverordnung (PQVO) und Veröffentlichung einer neuen Förderrichtlinie
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Michael Krützfeldt
- Verfasser 1:
- Hr. Krützfeldt
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 4. Ziel 4 - wirtschaftliche Entwicklung; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Information ohne Beratung
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28.09.2023
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Änderungen im Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) sowie der anhaltend hohe Fachkräftebedarf in den Kindertagesstätten hat die Anpassung der Personalqualifikationsverordnung (PQVO) notwendig gemacht und das Land zudem bewogen, eine neue Förderrichtlinie aufzulegen, um durch gezielte Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung in der frühkindlichen Bildung und Betreuung beizutragen.
Die PQVO-Änderungen erleichtern den Zugang für Personen in die Kindertagesstätten, um dort als erste oder auch zweite Fachkraft tätig zu werden. Daneben verspricht sich das Land davon, weiterhin eine angemessene Betreuungsqualität gewährleisten zu können.
Über die neue Förderrichtlinie werden mehr Mittel bereitgestellt als durch die vorherige Richtlinie. Das Land fördert bewusst anteilig und setzt weiterhin voraus, dass Dritte (Kita-Träger, Standortgemeinden, die Kreise als örtlicher Träger der Jugendhilfe) die aufgeführten Maßnahmen mitfinanzieren.
Durch die Änderung der PQVO werden neue Personenkreise als potentielle Fachkräfte gewonnen, so dass hier wertvolle Impulse zu erwarten sind.
Durch die anteilige Förderung von Maßnahmen aus der Richtlinie wird Druck auf die weiteren Akteure ausgeübt, ergänzend zu finanzieren, um die notwendigen und unaufschiebbaren Maßnahmen zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften anzuschieben. Der Kreis Segeberg bringt hierzu ein Maßnahmenpaket ein (siehe DrS/2023/152).
Sachverhalt:
Zu den einzelnen Änderungen in der PQVO:
Der Personenkreis für förderfähige Erstkräfte wurde um weitere Studienabschlüsse erweitert.
Des Weiteren wird die gesetzliche Möglichkeit des Aufstiegs für mindestens 10 Jahre in einer Kita tätige sozialpädagogische Assistenten (SPA) zur Gruppenleitung gegeben.
Auch der Personenkreis für förderfähige Zweitkräfte wird mit der neuen PQVO erweitert. U.a. wurde durch die im Mai 2023 erfolgte Änderung des KiTaG die Möglichkeit eines erweiterten Quereinstiegs gesetzlich geschaffen und die Voraussetzungen festgelegt. In § 5 PQVO werden die konkreten Voraussetzungen, die für den Quereinstieg in den frühkindlichen Bereich notwendig sind, benannt. Hierzu zählen ein Hochschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung, ein Nachweis über eine vom Ministerium zertifizierte Zusatzausbildung im Umfang von 480 Stunden, sowie ein Nachweis über eine absolvierte Praxiszeit im Umfang von 500 Stunden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Quereinsteiger die Arbeit in den Bildungsbereichen nach § 19 Abs. 1 Satz 7 KiTaG (z.B. im pädagogischen Bereich, in der Hauswirtschaft, im Bereich Natur oder Landwirtschaft) in der Kindertageseinrichtung bereichern sollen.
Die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse im pädagogischen Bereich soll durch die Ergänzung in § 7 PQVO künftig vereinfacht werden. Mit der in der PQVO vorgenommenen Anpassung kann der entsprechende Personenkreis bereits vor oder während des Absolvierens von Ausgleichsmaßnahmen zur Anerkennung des ausländischen Bildungsabschlusses in der Kita tätig sein.
Aufgrund der Änderungen der PQVO wurde auch der Bestandsschutz entsprechend erweitert.
Des Weiteren wurden die Mindeststandards und die verbindlichen Anforderungen an die Weiterbildungsträger für die Inhalte der 480-stündigen Zusatzqualifizierung im Bereich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung festgelegt.
Zu der neuen Förderrichtlinie des Landes
Über die Förderrichtlinie zum Landesprogramm „Förderung von Maßnahmen freier Träger und Kommunen zur Fachkräftegewinnung in der frühkindlichen Bildung und Betreuung“ bezuschusst das Land ausschließlich anteilig per Festbetragsfinanzierung, so das weitere Akteure, wie z.B. Gemeinden und/oder örtliche Träger und/oder Einrichtungsträger und/oder Stiftungen, mitfinanzieren müssen. Dies ist zentrale Voraussetzung für eine Förderung durch das Land.
Gefördert werden folgende Segmente:
- Zuschuss zu Personalkosten und Anleitungsstunden zur Praxisintegrierten Ausbildung für sozialpädagogische Assistent*in (SPA), Erzieher*in, Heilerziehungspflege (HEP)
- Zuschuss zu Personalkosten, Qualifizierungskursen und Anleitungsstunden für Quereinsteigende
- Zuschuss zu Personalkosten für Dual Studierende
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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44,4 kB
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(wie Dokument)
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256,9 kB
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