Bericht der Verwaltung - DrS/2023/024-03
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzung Kostenermittlung Mehrkosten Schülerbeförderung (D-Ticket) Prüfauftrag zur DrS 2023/024-01
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Miriam Kesselboth
- Beteiligt:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz; FB Umwelt, Planen, Bauen
- Verfasser 1:
- Kesselboth, Miriam
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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20.09.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Kenntnisnahme
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26.09.2023
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die Verwaltung wurde seitens des Ausschusses für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz mit Beschluss vom 01.03.2023 (DrS 2023/024-01) beauftragt, die sich aus dem Antrag von Jugend im Kreistag* ergebenden Mehrkosten für die Schülerbeförderung (Erweiterung der Fahrkostenerstattung auf Schüler*innen der Oberstufen, der BBZen und der Privatschulen) unter Einbeziehung der Einführung des Deutschlandtickets zu ermitteln und diese den zuständigen Gremien zur nächsten Sitzung vorzulegen.
Sachverhalt:
Die Verwaltung hatte eine Kostenaufstellung auf Basis eines durchschnittlichen Fahrpreises von 46,80 EUR bereits im Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz am 01.03.2023 und im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport am 21.03.2023 (DrS 2023/024) vorgelegt. Aufgrund des vorstehend genannten Prüfauftrages hat die Verwaltung nun die Kosten auf Basis eines D-Tickets bei einem derzeitigen Preis von 49 EUR ermittelt und tabellarisch dargestellt:
Die Fahrkosten für 3383 Schüler*innen betragen pro Jahr 1.989.240,00 EUR (siehe Anlage 1).
Die genannte Anzahl von 3383 Schüler*innen umfasst auch die Anzahl der Schüler*innen, welche am Schulort wohnen. Für diese werden lt. Schülerbeförderungssatzung keine Beförderungskosten anerkannt. Die Zahl der Schüler*innen, welche am Schulort wohnen, lässt sich nicht genau ermitteln. Der FD 51.10 schätzt, dass 50 bis höchstens 75% der 3383 Schüler*innen eine Fahrkarte beantragen würden. Die jährlichen Kosten für 2537 Schüler*innen (75%) würden entsprechend bei 1.491.756,00 EUR liegen.
Demgegenüber steht ein finanzieller Rückfluss auf dem Produkt 547 im Haushalt ÖPNV. Die Höhe lässt sich jedoch nur schätzen. Nach Rücksprache mit Herrn Mozer von der SVG ist davon auszugehen, dass bereits 50 % dieser Schüler*innen eine Fahrkarte besitzen. Folglich wären es also 1269 Schüler*innen, die bislang noch keine Fahrkarte erworben haben und erst nach Ausweitung des Angebotes der Kostenanerkennung hinzukommen würden. Unter dieser Annahme würde der finanzielle Rückfluss bei 745.878,00 EUR liegen (siehe DrS 2023/024).
Im Ergebnishaushalt des Kreises würde die Ausweitung des Angebotes grundsätzlich zu einer Belastung im Haushalt Schülerbeförderung Produkt 24151 in Höhe von 1.491.756,00 EUR und zu einer Entlastung in Höhe von 745.878,00 auf dem Produkt 547 führen
.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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35,2 kB
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