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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/146-04

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport bestimmt auf der Grundlage der „Richtlinie über die Verleihung des Kunst- und Kulturpreises und Jugend-Kunst- und Kulturpreises“ auf Vorschlag der Verwaltung als unabhängige und sachver­ständige Jurymitglieder folgende Fachrichter*innen:

 

1. Antje Wilkening

2. Sven Schöning - neu

3. Mehdi Aref

 

sowie als Vertreter*innen der im Kreistag vertretenen Fraktionen als Sachrich­ter*innen für die Jury (unverändert):

 

1. Joachim Brunkhorst (CDU)

2. Diane Brügmann (SPD)

3. Sabine Prohn (B90/Die Grünen)

4. Rafal Rydz  (FDP)

5. Sven Wendorf (AfD)

6. Brigitte Osterloh (Freie Wähler)

 

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Zuletzt wurde am 27.06.2023 die Jury-Zusammensetzung beschlossen. Direkt vor dem ersten Jury-Treffen hat einer der Fachjuroren abgesagt, so dass eine Nachnominierung erfolgen muss.

 

Sachverhalt:

Nachbesetzung Fachjuror:

 

Aufgrund der sehr kurzfristigen Abmeldung des Jurymitgliedes Lars Beilke aus persönlichen Grün­den wurde Sven Schöning nominiert. Sven Schöning ist Bildhauer und Maler und hat sein „Atelier Freie Kunst“ in Stipsdorf. Er hat ein Studium der Freien Kunst an der Hochschule für bildende Künste Kassel absolviert und arbeitet als freischaffender Künstler, Dozent für Bildhauerei & Malerei und als Kunstlehrer an der Dahlmannschule in Bad Segeberg. Er hat zahlreiche Skulpturen als Auftrags­arbeit für den öffentlichen Raum geschaffen, u. a. 13 lebensgroße Bronzefiguren im Rahmen des Projektes NEUER KAUFHOF in Lübeck. Herr Schöning ist somit eine gute Ergänzung der Fachjury.

 

Herr Schöning hat aus Gründen der Praktikabilität in Absprache mit der Fach­dienstleitung und dem Ausschussvorsitzenden bereits an der ersten Jury-Sitzung am 28.08.2023 teilgenommen. Die Verwaltung hat sich (vorbehaltlich des Beschlusses durch den Ausschuss) für dieses Vorgehen entschieden, um den professionellen Fortlauf und erfolgreichen Abschluss des Verfahrens nicht zu gefährden. Da auch Herr Aref als Fachjuror verhindert war, an der Sitzung teilzunehmen, wäre eine fachlich kompetente Beratung durch geeignete Fachjuror*innen bei diesem Treffen ohne die Teilnahme von Herrn Schöning nicht gewährleistet gewesen.

 

Formal muss für die Nachbesetzung jedoch ein entsprechender Beschluss des zuständigen Fachausschusses erfolgen. In der „Richtlinie über die Verleihung des Kunst- und Kulturpreises und des Förderpreises Kunst und Kultur des Kreises SE“ in der Neufassung von 2022 (Anlage 1) heißt es unter Punkt 7.1:

 

„Der zuständige Fachausschuss beschließt die Besetzung der Jury.“

 

Die Ausschreibungsfrist für die Preise endet am 15.09.2023.

 

Die nächste Jury-Sitzung wird zwischen Anfang Oktober und Anfang November 2023 stattfinden.

 

Zukünftiges Verfahren:

Aufgrund der Tatsache, dass in dem laufenden Verfahren bereits zweimal Nachnominierungen aufgrund der Kommunalwahl und kurzfristiger Absagen von Juror*innen erfolgen mussten, scheint eine Anpassung der Richtlinie zum Verfahren der Besetzung der Jury sinnvoll und erforderlich zu sein.

 

Nach Abschluss des laufenden Verfahrens wird die Verwaltung einen entsprechenden Entwurf für die Änderung der Richtlinie vorbereiten. 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein


 

 

Ja:


 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

unverändert

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

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Anlagen

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