Drucksache - DrS/2023/135
Grunddaten
- Betreff:
-
Obdachlosenhilfe Norderstedt Antrag der Diakonie Hamburg-West/Südholstein zur Finanzierung einer Hilfeplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Martina Schmidt
- Beteiligt:
- FB Zentrale Steuerung; FB Soziales, Arbeit und Gesundheit; Gleichstellungsbeauftragte; Finanzen und Finanzcontrolling; Gremien, Kommunikation, Controlling; Sozialpsychiatrie und Gesundheitsförderung
- Verfasser 1:
- Herr Giesecke
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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14.09.2023
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09.11.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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30.11.2023
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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07.12.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Diakonie Hamburg-West/Südholstein wird zur Einführung und Durchführung eines Hilfesystems für die Bewohner*innen der städtischen Obdach- und Wohnungsloseneinrichtungen der Stadt Norderstedt für das Jahr 2024 ein Zuschuss in Höhe von 47.700 € bewilligt.
Die Bewilligung erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Kreistag die Mittel im Rahmen des Haushaltsbeschlusses zur Verfügung stellt.
Die Diakonie wird gebeten, in der ersten Sitzung nach den Sommerferien 2024 über die Maßnahme zu berichten.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die Diakonie Hamburg-West/Südholstein betreut im Auftrag der Stadt Norderstedt die obdach- und wohnungslosen Personen, die in den städtischen Notunterkünfte leben. Die Diakonie möchte aufgrund der immer komplexeren Herausforderungen ein Hilfesystem auf Grundlage der §§ 67 f. f. Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) schaffen, um den Menschen zielgerichtet helfen zu können.
Der Kreis Segeberg ist Träger der Leistungen nach § 67 SGB XII. Daher beantragt die Diakonie die Finanzierung der Maßnahme durch den Kreis Segeberg.
Sachverhalt:
Das Zusammenleben in den städtischen Unterkünfte wird zunehmend geprägt durch Drogenkonsum und erhöhte Gewaltbereitschaft, aber auch die wachsende Zahl an Bewohner*innen mit psychischen Erkrankungen. Zudem führen beengte Raumkapazitäten (die Plätze wurden von 35 auf 70 erhöht) zu sozialen Spannungen in den Unterkünften.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat die Diakonie Hamburg-West/Südholstein einen Ansatz entwickelt, der u. a. die Installation eines Hilfesystems vorsieht. Das entsprechende Konzept ist anliegend beigefügt.
Als gesetzliche Grundlage für diese Maßnahme wird § 67 SGB XII gesehen, der Hilfen für Personen vorsieht, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, wenn sie diese Schwierigkeiten aus eigener Kraft nicht überwinden können. Leistungen nach dieser Vorschrift, für die der Kreis Träger ist, werden auch für Personen erbracht, die keine Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten.
Für die Umsetzung des Konzeptes hat die Diakonie eine Personalstelle im Umfang von 0,5 VZÄ vorgesehen. Neben diesen Kosten in Höhe von 36.350 € beantragt die Diakonie noch laufende Kosten in Höhe von 7.850 € sowie für einmalige Kosten von 3.500 €, mithin Gesamtkosten von 47.700 € für das Jahr 2024.
Die Kreisverwaltung befürwortet die Einführung der Maßnahme zumindest für das Jahr 2024. In der ersten Sitzung nach den Sommerferien sollte der Träger über die Maßnahme berichten, damit der Sozialausschuss entscheiden kann, ob die Maßnahme verstetigt werden kann oder die Förderung beendetet wird. Es ist nicht bekannt, ob weitere Kommunen eine solche Maßnahme durchführen oder planen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Mittel in Höhe von 47.700 € müssen im TP 3115 zur Verfügung gestellt werden. |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
X | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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452,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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851,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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