Bericht der Verwaltung - DrS/2023/133
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht der Koordinierungsstelle Soziale Hilfen (KOSOZ) durch den Geschäftsführer Dr. Jonathan Fahlbusch
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Eingliederungshilfe für Erwachsene
- Bearbeitung:
- Martina Schmidt
- Beteiligt:
- FB Zentrale Steuerung; Gleichstellungsbeauftragte; FB Soziales, Arbeit und Gesundheit; Gremien, Kommunikation, Controlling
- Verfasser 1:
- Frau Rohwer
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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14.09.2023
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die Koordinierungsstelle soziale Hilfen ist ein Zusammenschluss aller schleswig-holsteinischen Kreise in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie kümmert sich um die vertraglichen Beziehungen zwischen den Anbietern von Leistungen für Menschen mit Behinderungen und den Kreisen als Leistungsträgern nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Die prägenden Arbeitsschwerpunkte sind entsprechend
- die Verhandlungen und Abschlüsse von Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarungen über die Angebote der sozialen Teilhabe (Eingliederungshilfe) nach dem 2. Teil SGB IX,
- die Entwicklung und Betreuung von Prozessen und Projekten zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in kommunaler Verantwortung und
- Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei den Anbietern.
Die Wahrnehmung von Prüftätigkeiten nach dem SGB IX erfolgt gemeinsam mit den kreisfreien Städten in einer gemeinsamen Prüfinstitution.
Sachverhalt:
Durch das Gesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (AG-SGB IX) vom 22. März 2018 sind die Kreise und kreisfreien Städte zu Trägern der Eingliederungshilfe bestimmt worden. Sie führen die Eingliederungshilfe als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe durch. Sie sind sachlich für alle Aufgaben nach Teil 1 und 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) zuständig.
Die Träger der Eingliederungshilfe haben im Rahmen ihrer Leistungsverpflichtung eine personenzentrierte Leistung für Leistungsberechtigte unabhängig vom Ort der Leistungserbringung sicherzustellen (Sicherstellungsauftrag), § 95 SGB IX. Sie schließen hierzu Vereinbarungen mit geeigneten Leistungsanbietern ab, die unter Berücksichtigung des Einzelfalles wie der Art des Bedarfes, den persönlichen Verhältnissen, dem Sozialraum und den eigenen Kräften und Mitteln und der angemessenen Wünsche der Leistungsberechtigten die Leistungen wirtschaftlich und sparsam erbringen können.
Zur Koordinierung und Sicherstellung dieser Aufgabenerfüllung - insbesondere für Vereinbarungen von Leistungen und Vergütungen mit den Leistungserbringern sowie Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen - haben die Kreise Dithmarschen, Nordfriesland, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Plön, Schleswig-Flensburg, Segeberg, Steinburg, Stormarn die Koordinierungsstelle soziale Hilfen geschaffen.
Die Koordinierungsstelle ist auf der Grundlage des § 19 b ff. GkZ zum 30. Mai 2016 als gemeinsames Kommunalunternehmen der schleswig-holsteinischen Kreise in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet worden. Die Betriebsaufnahme ist mit dem 01. Juni 2016 erfolgt.
Den Errichtungsvertrag im Wortlaut finden Sie hier: Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung des gemeinsamen Kommunalunternehmens
Die erste Fassung der Satzung findet sich hier: Erste Satzung.
Nach der Neufassung der Organisationssatzung im Jahr 2018 lesen Sie die aktuelle geltende Fassung bitte: Aktuelle Organisationssatzung.
Das gemeinsamen Kommunalunternehmen „Koordinierungsstelle soziale Hilfe der schleswig-holsteinischen Kreise (AöR)“ wird von zwei Gremien vertreten, dem Verwaltungsrat und dem Vorstand, zur Einbeziehung des Ehrenamtes wird die Arbeit zudem durch einen Beirat unterstützt.
Dem Beirat der Koordinierungsstelle gehören die Sozialausschussvorsitzenden der Kreise oder ihre Vertreterinnen oder Vertreter an. Zudem hat der SHLKT vier weitere Mitglieder benannt.
Aufgabe des Beirates ist nach der Satzung, den Vorstand und den Verwaltungsrat der Koordinierungsstelle in Fragen der fachlichen Aufgabenwahrnehmung sowie in Grundsatzangelegenheiten zu beraten. Vor Entscheidungen über die Änderung von Aufgaben und des Gegenstands der Koordinierungsstelle und hinsichtlich einer Beteiligung an anderen juristischen Personen ist dem Beirat Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Beirat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder Empfehlungen aussprechen. Diese können sich auch auf inhaltlich-strategische Grundfragen der Eingliederungshilfe beziehen. Der Vorstand soll an den Sitzungen des Beirats teilnehmen. Bei Bedarf können sachkundige Dritte zur Beratung hinzugezogen werden.
Die Mitglieder des Beirats sind in Angelegenheiten der Koordinierungsstelle zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Finanzierung der KOSOZ setzt sich aus Landes- und Kreismitteln aller elf Kreise zusammen. Der größere finanzielle Anteil wird durch den Koordinierungsanteil des Landes für die Kreise abgedeckt. Dies beinhaltet auch die Mittel für die Durchführung von Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen, die die KOSOZ für die Städte und Kreise gemeinsam durchführt. Der Anteil des Kreises Segeberg beträgt für 2023 rd. 36.000,00 €.
