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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2023/121

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Zustimmende Kenntnisnahme von Bericht und Leitfaden Public Health im Kreis Segeberg.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Die strategische Ausrichtung der Kreisverwaltung im Bereich der Gesundheit hat sich in den letzten Jahren durch Pandemie, Digitalisierung, Klimawandel usw. verändert. Der Leitfaden Public Health im Kreis Segeberg gibt dazu eine aktuelle strategische Ausrichtung, zeigt die Schwerpunkte der Gesundheitsplanung auf und integriert die Schnittstellen zu den weiteren gesundheitsorientierten Fachdiensten 53.55, 53.10 und 53.30 fachbereichsübergreifend. Der Leitfaden gestaltet die strategischen Ziele (DrS. 2023/040-1) der Kreisverwaltung aus.

Die strategische Ausrichtung bezieht sich auf die Ansätze der Gesundheitswissenschaften von Bund und Ländern in Deutschland. Wichtige Grundsteine dieser Ausrichtung sind

  • der Public Health-Begriff,
  • der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst und
  • das Leitbild für einen modernen Gesundheitsdienst.

Auf die Ausführung dieser Ansätze und der Stellungnahme der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), baut die kreisinterne Strategie des Kreises Segebergs zu Public Health der Fachbereiche II und III auf.

Der Kreis Segeberg übernimmt bereits in nahezu allen Public-Health-Kernbereichen Verantwortung und übt Einfluss aus. Über die Gesundheitsförderung und Gesundheitsberichterstattung der gesundheitsbezogenen Fachdienste hinaus, wird Gesundheit in unterschiedlichen Fachbereichen der Kreisverwaltung mitgelebt.

Das Ziel der Gesundheitsplanung ist es, Gesundheit ganzheitlich und übergreifend in allen Strukturen, Handlungs- und Wirkungsweisen der Kreisverwaltung mitzudenken und zu integrieren. Dafür benötigt es eine Sensibilisierung für das Thema „Health in All Policies“ in der gesamten Kreisverwaltung, der Kreispolitik sowie aller kreisangehörigen Kommunen und weiterer Institutionen. Hierfür wird die Gesundheitsplanung schrittweise auf die einzelnen Fachdienste und Fachbereiche zugehen. Anschließend erfolgt das Einbeziehen der Verwaltung, der Politik, der Ämter, Städte und Gemeinden.

Dem OVG-Ausschuss wird regelmäßig, mind. 1x jährlich, über die Tätigkeiten und Maßnahmen berichtet. Zusätzlich wird die Kreispolitik über die entsprechenden Maßnahmen, Veranstaltungen etc. weiterhin eingebunden, so dass der strategische Ansatz gemeinsam weiterentwickelt und mit Leben gefüllt wird.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

x

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

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Anlagen

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