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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2020/149-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die institutionelle Förderung der KZ-Gedenkstätte Springhirsch wird als Aus­nahme gemäß Ziff. 3.7 der Richtlinien des Kreises über die finanzielle Förderung von Maßnahmen vom 01.01.2017 anerkannt und fortgesetzt.

Der Trägerverein der KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen in Springhirsch e.V. soll in den Jahren 2024-2026 im Rahmen einer institutionellen Förderung gemäß den Richtlinien des Kreises Segeberg über die Förderung von Maßnahmen vom 01.01.2027 eine Anteilfinanzierung (Ziff. 3.2) in Höhe von bis zu 30 v.H. der als förderfähig anerkannten Kosten der Maßnahme erhalten.

Ausnahmsweise wird gemäß Ziff. 2.3 der Richtlinien einer Förderung zur Deckung laufender Betriebskosten zugestimmt.

Der Trägerverein soll daher mit folgend genannten, seitens des Fachdienstes im Rahmen der Antragsprüfung ermittelten Summen maximal gefördert werden:

 

Haushaltsjahr 2024: 45.000,00 € (Förderquote 30 %)

Haushaltsjahr 2025: 51.000,00 € (Förderquote 30%)

Haushaltsjahr 2026: 49.000,00 € (Förderquote 30%)

 

Die Förderung durch den Kreis wird nur dann gewährt, wenn seitens des Träger­vereins die Gesamtfinanzierung der Gedenkstätte durch Eigenbeteiligung und die Beteiligung der übrigen Zuwendungsgeber nachgewiesen wird. Einzelheiten sind im öffentlich-rechtlichen Zuwendungsvertrag festzulegen.

 

Da es sich um eine freiwillige Leistung des Kreises handelt, für die bisher kein politischer Beschluss vorliegt, steht der Beschluss unter Finanzierungsvorbehalt bis zum Haushaltsbeschluss des Kreistages im Dezember 2023.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Der Trägerverein der KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen in Springhirsch e.V. bean­tragt eine Fortsetzung der seit 2021 gewährten institutionellen Förderung für die Gedenkstätte für den Zeitraum 2024-2026. Näheres dazu wird im Sachverhalt erläutert.

 

Sachverhalt:

Die KZ-Gedenkstätte besteht seit mehr als 20 Jahren. Der Kreis fördert die Ge­denkstätte seit dem Jahr 2021 gemäß der Beschlüsse zu den Vorlagen 2020/149 und 2020/149-1.

 

1. Förderung des Kreises in den Jahren 2021-2023:

 

Der Trägerverein der KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen in Springhirsch e.V. bean­tragte mit Schreiben vom 08.05.2020 erstmals eine institutionelle Förderung (Personal- und laufende Betriebskosten) für die Gedenkstätte, zunächst für die Jahre 2021-2023. Der Kreistag hat mit Beschlussfassung vom 24.09.2020 den Bedarf für eine institutionelle Förderung des Trägervereins anerkannt. Ergänzend beschlossen wurden am 06.05.2021 folgende maximale Förderbeträge für

 

Haushaltsjahr 2021:  35.851,00 €

Haushaltsjahr 2022: 38.151.00 €

Haushaltsjahr 2023: 41.650,00 €

 

Zwischen dem Trägervereien der KZ-Gedenkstätte und dem Kreis Segeberg wurde ein entsprechender Fördervertrag geschlossen (rückwirkend ab 01.01.2021).

 

2. Antrag auf Förderung für die Jahre 2024-2026:

 

Mit Schreiben vom 25.07.2023 hat der Trägerverein der KZ-Gedenkstätte Kalten­kirchen in Springhirsch e.V. erneut einen Antrag auf institutionelle Förderung (Personal- und laufende Betriebskosten) durch den Kreis Segeberg für die Jahre 2024-2026 gestellt (Anlage 1: Förderantrag).

 

a) Finanzieller Bedarf:

 

Der Trägerverein bittet um eine finanzielle Förderung des Kreises Segeberg in Höhe von

 

45.000,00 Euro für das Jahr 2024,

51.000,00 Euro für das Jahr 2025 und

49.000,00 Euro für das Jahr 2026.

 

Bestandteil des Antrags ist eine Begründung zum Förderbedarf (Anlage 1: För­derantrag) sowie ein Haushaltsplan für die Jahre 2024-2026 (Anlage 2: Kosten­plan).

 

In den kommenden drei Jahren steht bei der KZ-Gedenkstätte nach dem erfolg­reichen Abschluss der Sanierung des alten Containerteils des Gedenkstättenge­bäudes die Neukonzipierung der Dauerausstellung nebst Neugestaltung des Außengeländes an.

Darüber hinaus sind weitere Projekte geplant, für die eine Kostenbeteiligung des Kreises Segeberg nicht erforderlich ist.

Als Eigenbeteiligung können die jährlichen Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden gemäß dem vorgelegten Haushaltsplan (Anlage 2) anerkannt werden.

 

b) Begründung des erhöhten Förderbedarfes / Anhebung der Förder­summe:

 

Absicherung der personellen Ausstattung:

 

Die institutionelle Förderung der Jahre 2021-2023 hat es u.a. ermöglicht, die seit dem 01.07.2019 bestehende Stelle der Gedenkstellenleitung ab 2021 von einer halben auf eine Vollzeitstelle zu erweitern. Für die kommenden drei Jahre ist be­absichtigt, die Stelle weiterhin aus Mitteln der Bürgerstiftung Schleswig-Holstei­nische Gedenkstätten und Mitteln des Kreises Segeberg zu finanzieren (nach TV-L 12).

 

Für die Absicherung der Bildungs- und Vermittlungsarbeit, die bisher durch eine entsprechende Lehrer*innen-Abordnung erfolgt ist, wäre es mittelfristig geboten, eine halbe Stelle für die Gedenkstätte zu schaffen.

 

Darüber hinaus ist auf der KZ-Gedenkstätte seit einigen Jahren ein Gedenkstätten­betreuer beschäftigt, der insbesondere für Hausmeistertätigkeiten, Haustechnik, die Pflege des Außengeländes sowie die Aufrechterhaltung weitrei­chender Öffnungszeiten zuständig ist. Diese Stelle wird ab dem 01.07.2023 an­teilig über eine zweijährige Maßnahme des JobCenters des Kreises Segeberg fi­nanziert. Die Fördermaßnahme umfasst eine volle Stelle, deren Gesamtkosten für das Jahr 2023/2024 zu 75% und für das Jahr 2024/2025 zu 50% vom Job­Center finanziert werden. Ab Juli 2025 müsste diese Stelle dann anderweitig finanziert werden. Insbesondere dieser Umstand erklärt den beantragten Mittel­aufwuchs bei allen Fördergebern ab 2025. Für die Aufrechterhaltung des alltäg­lichen Betriebes sei die Stelle des Gedenkstättenbetreuers laut Antragsbeschrei­bung unverzichtbar.

 

Absicherung der jährlichen Betriebs- und Unterhaltkosten:

 

Für eine angemessene Planungssicherheit im Hinblick auf die Jahre 2024-2026 sei die finanzielle Absicherung der jährlichen Betriebs- und Unterhaltskosten der KZ-Gedenkstätte ebenfalls unerlässlich. Steigende Energiekosten, die derzeit hohe Inflationsrate und damit verbundene Preissteigerungen sorgen für eine Zu­nahme der Kosten. Diese Mehrkosten sollen durch eine erhöhte institutionelle Förderung finanziell abgefedert werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Dieser Antrag ist nach den Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maß­nahmen durch den Kreis Segeberg zu prüfen. Die ergänzenden Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg in den Jahren 2023 und 2024 enthalten keine Regelungen für institutionelle Förderungen.

 

 

Bedeutung der Gedenkstätte für den Kreis Segeberg:

 

Im Vertrag über eine institutionelle Förderung für die Jahre 2021-2023 zwischen dem Kreis Segeberg und dem Trägerverein der KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen in Springhirsch e.V. wird in der Präambel auf die besondere Bedeutung der Gedenk­stätte hingewiesen:

 

„Die KZ-Gedenkstätte bindet Kommunen, Religionsgemeinschaften, Schulen, Parteien, Vereine und Verbände, Privatpersonen sowie weitere öffentliche und zi­vilgesellschaftliche Institutionen an die Verpflichtung, sensibel, wach und aufbe­gehrend zu reagieren, wenn sich menschenverachtende Tendenzen im öffent­lichen Raum und in gesellschaftlichen Diskursen zeigen. Sie leistet damit einen Beitrag zur Weiterentwicklung einer humanen, demokratischen und offenen Ge­sellschaft, in der alle Menschen, so unterschiedlich sie auch sein mögen, sicher und geschützt leben können. In diesem Sinne sieht sich der Kreis Segeberg in der politischen Verantwortung, die KZ-Gedenkstätte zu unterstützen und finan­ziell zu fördern.“

 

In dieser Verantwortung sieht sich der Kreis weiterhin unverändert.

 

Entwicklung der Gedenkstätte seit 2021:

 

Mit der institutionellen Förderung von 2021-2023 durch den Kreis Segeberg wur­den wichtige Weichen für die personelle, strukturelle und finanzielle Entwicklung der Gedenkstätte gestellt. Die bestehende Stelle der Gedenkstellenleitung wurde ab 2021 von einer halben auf eine Vollzeitstelle erweitert. Trotz Einschränkungen durch die Corona-Pandemie in 2021 und 2022 war die Gedenkstättenarbeit höchst erfolgreich. In 2021 besuchten 4481 Einzelbesucher*innen die Gedenk­stätte, in 2022 waren es 4499. Zudem wurden in 2021 28 Bildungsformate mit Schüler*innen und anderen Gruppen durchgeführt, in 2022 waren es 32 Bil­dungsformate. Weitere Informationen sind dem Jahresbericht zur heutigen Sitzung zu entnehmen (DrS/2023/120).

 

Der Pachtvertrag des Trägervereins KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen in Springhirsch e.V. mit der Flughafen Hamburg GmbH über die Nutzung des Gelän­des läuft bis zum Jahr 2040.

 

Dauer und Höhe der bisherigen Förderung durch den Kreis Segeberg:

 

In der Kreistagssitzung am 24.09.2020 wurde die Förderung der KZ-Gedenk­stätte als Ausnahme gemäß Ziff. 3.7 der Richtlinien des Kreises Segeberg über die finanzielle Förderung von Maßnahmen vom 01.01.2017 anerkannt. Es wurde beschlossen, dass der Trägerverein der KZ-Gedenkstätte Springhirsch in den Jahren 2021-2023 im Rahmen einer institutionellen Förderung gemäß den oben genannten Richtlinien eine Förderung von bis zu 30 v.H. der als förderfähig aner­kannten Kosten der Maßnahme erhalten sollte. Ausnahmsweise wurde auch ge­mäß Ziff. 2.3 der Richtlinien einer Förderung zur Deckung laufender Betriebs­kosten zugestimmt.

Bei der Förderung der Gedenkstätte handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Kreises Segeberg.

 

Grundlagen für den aktuellen Beschluss:

 

Es ist nun zu entscheiden, ob und in welcher Höhe der Trägerverein der KZ-Ge­denkstätte Kaltenkirchen in Springhirsch e.V. auch weiterhin durch den Kreis ge­fördert werden soll:

 

a) Gemäß den oben genannten Richtlinien wäre wie bisher ausnahmsweise eine Förderung in Höhe von bis zu 30 v.H. und ausnahmsweise eine Förderung zur Deckung laufender Betriebskosten für die Jahre 2024-2026 möglich. Der Kosten­bedarf wird aus Sicht des Fachdienstes schlüssig und korrekt dargestellt und die Finanzierung wäre damit abgesichert.

 

b) Alternativ wäre eine Förderung aufgrund der Richtlinie für die finanzielle För­derung von Maßnahmen vom 01.01.2017 in Höhe von bis zu 20 v.H. der als för­derfähig anzuerkennenden Kosten der Maßnahme möglich.

 

Weil aus dem aktuellen Antrag auf institutionelle Förderung der KZ-Gedenkstätte hervorgeht, dass eine Förderung in Höhe bis zu 20 v.H. den nachgewiesenen För­derbedarf nicht decken würde, hat die Verwaltung darauf verzichtet, eine alter­native Beschlussfassung auf Basis einer geringeren Förderquote vorzulegen (wie in DrS 2020/149 zum ersten Antrag). Mit einer geringeren Förderung im Umfang von 20 v.H. würde die Gedenkstätte in den nächsten Jahren Defizite in fünfstelli­ger Höhe erwirtschaften, die nicht durch Eigenmittel oder andere Fördermittel kompensiert werden könnten. Es würden folgende Defizite entstehen: in 2024 10.400,00 €, in 2025 16.944,00 € und in 2026 15.740,00 € (siehe Anlage 3: Übersicht Förderung nach Jahren).

 

Insgesamt ist zu erwarten, dass die Existenz der Gedenkstätte zukünftig nur dann gesichert ist, wenn der Verein langfristig, auch über das Jahr 2026 hinaus hohe Zuschüsse über den Kreis Segeberg und Zuschüsse weiterer Zuwendungs­geber erhält. Bekanntermaßen bemüht sich der Trägerverein regelmäßig darum, weitere Zuschussgeber zu finden und neue Fördermittel zu akquirieren.

 

Da die Finanzierung der Institution Gedenkstätte Kaltenkirchen in Springhirsch aus Sicht des Fachdienstes bis einschließlich des Jahres 2026 ausschließlich über eine Förderquote in Höhe von bis zu 30 % gesichert wäre, hat die Verwaltung ei­nen entsprechenden Beschluss vorbereitet.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

Freiwillige Ausgaben / Kulturförderung

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

145.000,00 € insgesamt für die Jahre 2024-2026

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 252

 

In der Ergebnisrechnung:

2024: 45.000,00 €

2025: 51.000,00 €

2026: 49.000,00 €

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Aus­zahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszah­lungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

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Anlagen

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