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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2023/085

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Bei sauberer Betrachtung des zur Verfügung stehenden Jahresbudgets und der ausgeführten Leistung wäre eine Unterdeckung von € 104.234,47 zum Tragen gekommen. Jedoch aufgrund der übertragenen, nicht ausgeschöpften Mittel aus 2021 (€ 251.752,45), schließt der vorläufige Jahresabschluss mit einem positiven Wert (Überdeckung) ab. Gemäß der ab 01.01.2022 gültigen Vertragsunterlagen werden die einzelnen Ist-Kosten der „Unterhaltung“ und des „Winterdienstes“ ausgeglichen (Anlage 5: §4 – Abrechnung).

 

Sofern die Jahresabschlussprüfung 2022 durch die Wirtschaftsprüfer im Berichtszeitraum abgeschlossen ist und die WZV-Verbandsversammlung den Jahresabschluss genehmigt hat, würde sich folgende Zahlungen ergeben:

 

I. Unterhaltung 2022:

WZV-Rückzahlung an den Kreis Segeberg  € 162.898,93

 

II. Winterdienst 2022:

WZV-Rechnungsstellung an den Kreis Segeberg € 15.380,95

 

Sachverhalt:

Gemäß des Öffentlich-Rechtlichen Vertrages vom 05.12.2011 nimmt die Verwaltungsgemeinschaft die Aufgabe des Straßenbetriebsdienstes für die ihn übertragenen Straßen seit 2012 wahr. Die ausgeführten Arbeiten sowie der Verbrauch von Materialien werden nach §3 Absatz 2 dokumentiert und mit diesem vorläufigen Bericht vorgestellt.

 

Die Vorläufigkeit des Jahresabschlussberichtes bezieht sich darauf, dass die Jahresabschlussprüfung durch die Wirtschaftsprüfer im Berichtszeitraum noch nicht abgeschlossen ist.

 

Analog des Halbjahresberichtes 2022 vom 27.08.2022 wurde der tatsächliche Jahresstand mit den geplanten Jahresbudgetzahlen abgeglichen und die Abweichung je Position ermittelt. Wie gewohnt stehen die Abweichungskennzahlen in Prozent und dem tatsächlichen Wert der einzelnen Dienstleistungen für Menge und dem E-Preis zur Verfügung. Bei jeweils signifikanten Änderungen sind diese mit Bemerkungen versehen.

 

Siehe hierzu Anlage 1:  Detailbericht - Vorläufiger Jahresbericht 2022

 

Im Weiteren wurden Budgetverschiebungen im laufenden Jahr 2022 von Leistungen innerhalb des Gesamtbudgets in Absprache mit dem Fachbereich 66.00 vorgenommen. Die Anträge der Budgetverschiebungen liegen dem Fachdienst 66.00 vor und wurden auch durch den Fachdienst 66.00 genehmigt.

 

Ferner finden Sie in der Anlage 2 gemäß Berichtsvorlage DrS/2022/118 vom 15.06.2022 die gesonderte Dokumentation des nicht ausgeschöpften Budgets aus 2021 über € 251.752,45, welches in das Jahr 2022 übertragen wurde. Die gesonderte Dokumentation ist in der letzten rechten Spalte „Aus Überschuss gemäß Berichtsvorlage DrS/2022/118 vom 15.06.2022“ dokumentiert.

 

 Siehe hierzu Anlage 2:  Budget Anpassung im Betriebsjahr 2022

 

Stellungnahme zu signifikanten Leistungen:

Eine positive Abweichung der E.-Preise (Senkung) von der Planzahl zu den Ist-Kosten basiert auf der gesteigerten Leistungsmenge und der Anschaffung von neuen, effizienteren Maschinen.

 

a. In der Leistung 1017 (Gussasphalt) wurde aufgrund des notwendigen Bedarfes das Mengengerüst mit dem entsprechenden Budget nach Antrag und Absprache mit dem FD 66.00 angehoben. Ebenso konnte die Effizienz durch die Beschaffung eines größeren leistungsfähigeren Gussasphaltkochers gesteigert werden, welches sich positiv im E-Preis darstellt.

 

Die negative Abweichung der geplanten E.-Preise (Steigerung) zu den Planzahlen basiert auf teilweisen ausgeschriebenen Leistungen, die nicht beeinflussbar sind, Qualitätssteigerung durch Optimierung der Arbeitsmaschinen (z. B. Pos. 1013 zusätzliche Asphaltfräse) und Mehr-aufwendungen durch Umwelteinflüsse (z. B. Pos. 2141 Sturm).

 

b. In der Leistung 1013 (Fahrbahn asphaltieren inkl. Fräsarbeiten) wurden durch eine neu angeschafften Asphaltfräse die Qualität der Arbeit gesteigert. Mit dem Ausfräsen der Schadstellen steigt zwar der EP Preis, jedoch ist die Haltbarkeit und die Ebenheit (Fahrkomfort für den Bürger) der Asphaltflicken enorm verbessert.

 

c. Bei der Leistung 2155 (Bäume pflanzen/wässern) ist es aufgrund einer Ausschreibung zu einer Kostensteigerung, welche nicht beeinflussbar ist, gekommen. In Zukunft ist geplant, dass der WZV die Baumpflanzungen wieder selbst durchführt, um die Kosten für die Baumpflanzungen langfristig wieder zu senken.

 

d. Aufgrund einiger starker Stürme wurde zeitweise eine Sonderrufbereitschaft für Sturm-schäden/Fällarbeiten/Räumarbeiten nach Rücksprache mit dem Kreis Segeberg eingerichtet, welche sich um kurzfristige Fällung/Aufarbeitung von Bäumen kümmerte, um die Verkehrssicherung schnellstmöglich wiederherzustellen. Dies spiegelt sich im E-Preis der Leistung 2141 wieder, da aufgrund aufwändiger Fäll- und Räumarbeiten die Kosten pro Baum gestiegen sind. 

 

Bei sauberer Betrachtung des zur Verfügung stehenden Jahresbudgets und der ausgeführten Leistung wäre eine Unterdeckung von € 104.234,47 zum Tragen gekommen. Jedoch aufgrund der übertragenen, nicht ausgeschöpften Mittel aus 2021 (€ 251.752,45), schließt der vorläufige Jahresabschluss mit einem positiven Wert (Überdeckung) ab. Gemäß der ab 01.01.2022 gültigen Vertragsunterlagen werden die einzelnen Ist-Kosten der „Unterhaltung“ und des „Winterdienstes“ ausgeglichen (Anlage 5: §4 – Abrechnung).

 

Sofern die Jahresabschlussprüfung 2022 durch die Wirtschaftsprüfer im Berichtszeitraum abgeschlossen ist und die WZV-Verbandsversammlung den Jahresabschluss genehmigt hat, würde sich folgende Zahlungen ergeben:

 

I. Unterhaltung 2022:

WZV-Rückzahlung an den Kreis Segeberg  € 162.898,93

 

II. Winterdienst 2022:

WZV-Rechnungsstellung an den Kreis Segeberg € 15.380,95

 

Für weitere Fragen stehen wir gern zur Verfügung.

 

Aufgrund der Datenmengen sind die Tabelle als PDF dieser Berichtsvorlage angehängt.

 

Verfasser Verantwortlich

Mario Soltau Jan Lawerentz

Abteilungsleiter Bereichsleiter

Straßenmanagement Kommunale Dienste

 

- Detailbericht - Vorläufiger Jahresbericht 2022 (nicht öffentlich)

- Budget Anpassung im Betriebsjahr 2022 (nicht öffentlich)

- Leistungsbericht – Vorläufiger Jahresbericht 2022 (öffentlich)

 

 

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Anlagen

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