Drucksache - DrS/2022/146-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Kunst- und Kulturpreis 2023 - Bildende Künste (Thema: "Kreis") Anpassung wegen Stellenvakanz Kulturplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Angela Klimpel
- Verfasser 1:
- Klimpel, Angela
- Ziele:
- 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Entscheidung
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27.06.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss vom 26.09.2023 wird dahingehend geändert, dass die Verwaltung den Zeitplan für die Kunst- und Kulturpreisvergabe aufgrund der Stellenvakanz Kulturplanung anpassen kann.
Auf eine Vernissage und Ausstellung aller eingereichten Arbeiten während der SE-Kulturtage wird verzichtet. Es soll weiterhin angestrebt werden, diese ggf. zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen.
Ort und Zeitpunkt der Preisverleihungen sind mit der*dem zukünftigen Kreispräsident*in abzustimmen.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die Ausschreibung für die Kunst- und Kulturpreisvergabe wurde Ende 2022 veröffentlicht. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport hatte die Verwaltung mit Beschluss vom 20.09.2022 beauftragt, die Durchführung unter Zugrundelegung des beigefügten Ausschreibungsentwurfes sowie entsprechend des im Sachverhalt von DrS/2022/146 genannten Ablaufplanes zu gewährleisten und die Preisverleihung im Rahmen der SE-Kulturtage vorzubereiten.
Sachverhalt:
Personalsituation
Aufgrund der erheblichen Zunahme von Aufgaben im Kulturbereich und des Beschlusses zur Durchführung einer Kulturentwicklungsplanung wurde zum 01.01.2022 im Fachdienst 51.10 Kita, Jugend, Schule, Kultur eine Vollzeitstelle für die Bearbeitung aller Kulturangelegenheiten geschaffen und zum 01.05.2022 besetzt. Seit Ende März ist die Stelle wieder vakant. Das Neu-Besetzungsverfahren läuft. Eine schnelle Nachbesetzung wird angestrebt.
Die vertretungsweise Übernahme aller Aufgaben aus dem Kulturbereich durch andere Mitarbeiter*innen des FD 51.10 ist nicht möglich.
Sachstand Kunst- und Kulturpreisvergabe
a) Ausschreibung
Die Ausschreibung (Anlage 1) ist seit Ende 2022 veröffentlicht auf der Homepage des Kreises Segeberg, ebenso das Vorschlagsformular (Anlage 2). Zusätzlich wurden die Kommunen, Schulen, Volkshochschulen und andere Stellen per Mail informiert und die Öffentlichkeit über Pressemitteilungen im Dezember 2022 und April 2023. Die Bewerbungs- bzw. Vorschlagsfrist läuft noch bis 15.07.2023.
b) Jury
Die Jury-Zusammensetzung wurde mit DrS/2022/146-01 am 21.03.2023 endgültig festgelegt, nachdem ein Fachjuror abgesagt hatte. Ein erstes Jury-Treffen war für den 20.02.2023 in Planung, musste jedoch aufgrund vieler krankheitsbedingter Abmeldungen, insbesondere auch der drei Fachjuror*innen, abgesagt werden.
c) Preisvergabe / Ausstellung
Bisher fanden die Preisverleihungen regelhaft immer im Rahmen einer Kreistagssitzung (Okt/Nov) durch den Kreispräsidenten statt. Angedacht war nunmehr, die Preisverleihung im Rahmen der vom VJKA, d.h. der KulturAkademie organisierten SE-Kulturtage (08.-24.09.2023) durchzuführen. Im Entwurf der Ausschreibung, die dem Beschluss vom 20.09.2022 zugrunde liegt, heißt es dazu: „Die Auszeichnung der Preisträger*innen erfolgt im Rahmen der SE-Kulturtage unter Teilnahme der Preisträger*innen. Eine Vernissage und Ausstellung aller eingereichten Arbeiten ist geplant.“
Weiteres Verfahren:
Die Verwaltung ist bemüht, schnellstmöglich zu klären, welche Person die weitere Betreuung des Verfahrens übernehmen kann. Dabei wird auch das Ergebnis des Stellenausschreibungsverfahren berücksichtigt.
Eine Vernissage und Ausstellung aller eingereichten Arbeiten während der SE-Kulturtage wird es allerdings unter den gegenwärtigen Voraussetzungen nicht geben können. Diese Entscheidung war aufgrund der Personalsituation notwendig, und um dem VJKA Planungssicherheit für die SE-Kulturtage zu verschaffen.
Mit der*dem zukünftigen Kreispräsident*in ist zu neu klären, wann und wo die Preisverleihungen in 2023 stattfinden werden.
Eine spätere Ausstellung aller eingereichten Vorschläge soll damit nicht ausgeschlossen werden und ggf. ein Projekt des*der neuen Kulturplaner*in sein.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja, aber unverändert wie bereits mit DrS/2022/146 beschlossen. |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Einmalige Kosten: 6.000 EUR (2x Preisgeld je 3.000 EUR) + NK |
X | Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 252 „Nichtwissenschaftliche Museen, Sammlungen, 2521200 „Kunst- und Kulturförderung“ | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 529101 „kulturelle Arbeiten“ |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
X | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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135,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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221,9 kB
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