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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2023/078

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Seit 2015 treffen sich die vier regionalen Kuratorien im Beratungswesen im Kreis Segeberg in der Regel jeweils zweimal im Jahr. Um dem Wunsch nach Fortführung eines intensiven Austauschs zwischen Beratungsträger*innen, Politik und Verwaltung zu entsprechen, bei gleichzeitig gezielter Nutzung der begrenzten (Zeit-)Ressourcen der Akteur*innen, sowie vor dem Hintergrund der Umstrukturierungen in den Fachbereichen III und V, plant die Verwaltung Austauschtreffen und die Erarbeitung eines Vorschlags zur Reorganisation der Kuratorien, der im Herbst in die Ausschüsse eingebracht werden soll.

 

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 05.03.2015 (DrS/2015/016) hat der Kreistag die „Geschäftsordnung für die Kuratorien im Beratungswesen im Kreis Segeberg“ gem. der Vorlage/der Beratungen in den Ausschüssen beschlossen. Demnach wurde für jede der vier Regionen (Nord, West, Ost, Norderstedt) ein Kuratorium eingerichtet und für jede Region galt die gleiche Geschäftsordnung. Die Regionen waren angelehnt an die damaligen Planungsräume des Jugendamtes, die zurzeit neu strukturiert werden (s. DrS/2023/062). In den meisten Jahren trafen sich die vier Kuratorien jeweils zweimal im Jahr.

 

In den letzten Jahren hat sich sowohl bei den Vertragspartner*innen (Beratungsträger*innen) als auch bei der Verwaltung der Wunsch verfestigt, die Struktur zu reorganisieren. Ziel ist u.a., den wichtigen Austausch zwischen Beratungsträger*innen, Politik und Verwaltung fortzuführen und ggfs. zu intensivieren, und gleichzeitig die (Zeit-)Ressourcen der Teilnehmenden gezielter zu nutzen. Dies könnte erreicht werden, indem ein kreisweites Kuratorium die regionalen Kuratorien ersetzt, so dass z.B. die Wiederholung der Inhalte für gleiche Teilnehmende in verschiedenen Kuratorien vermieden wird. Vor dem Hintergrund der Neuordnung der Planungsräume im Jugendamt erscheint diese Reorganisation aus Sicht der Verwaltung sinnvoll.

 

Als Vorgehen ist geplant, in zwei Austauschtreffen im Sommer auf Basis eines Entwurfs aus der Verwaltung die Anliegen, Perspektiven und Ideen zunächst der Vertragspartner*innen im Beratungswesen und anschließend der Politik zu erörtern. Basierend auf diesem Austausch plant die Verwaltung, einen Vorschlag zu erarbeiten, der im Herbst 2023 als Vorlage in die Politik eingebracht werden soll. Ende des Jahres könnte das reorganisierte Kuratorium tagen.

 

Vor dem Hintergrund, dass noch nicht entschieden ist, ob und wie die Kuratorien reorganisiert werden, wäre es möglich, zunächst je eine politische Vertretung aus jeder Fraktion für alle Kuratorien zu benennen und nach oder im Zuge der Beschlussfassung des Kreistags zur Reorganisation der Kuratorien ggfs. bei Bedarf weitere Vertreter*innen nachträglich zu benennen. Bei der Realisierung der Reorganisation der Kuratorien greift der § 15 GstG. Bei der Umsetzung ist die paritätische Besetzung zu beachten.

 

 

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