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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2023/067

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt auf Grundlage des Antrages des Kreisjugendringes Sege­berg e.V. vom 07.03.2023 und der darin dargelegten Kostensteigerungen das Projekt Stadt der Kinder im Jahr 2023 mit bis zu 7.300 EUR mehr (d.h. maximal mit 43.300 EUR gesamt) zu fördern, sofern das Defizit nicht durch Spenden oder andere Einnahmen gedeckt werden kann.

 

Die Verwaltung wird berechtigt zu den Fragen der Personalkostenabrechnung für die Projektleitung und zum Abrechnungszeitrum nach Klärung von Einzelheiten mit dem Kreisjugendring einmalig für das Jahr 2023 Sonderregelungen zu tref­fen.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Im Jahr 2020 wurde ein neuer Vertag über die Durchführung des Projektes „Stadt der Kinder (SDK)“ durch den Kreisjugendring Segeberg e.V. (KJR) ge­schlossen (DrS/2020/157). Dieser gilt für die Jahre 2021-2025. Er wurde zuletzt mit Beschlussfassung vom Dezember 2022 (DrS/2022/194) hinsichtlich der Teil­nehmerzahl angepasst.

Der Kreisjugendring Segeberg e.V. stellt aufgrund gestiegener Kosten einen Eilantrag zur Übernahme des voraussichtlich im Jahr 2023 entstehenden Defizits.

 

Sachverhalt:

 

1. Vertrag

 

Der aktuelle Vertrag gemäß der o.g. Beschlüsse ist als Anlage 1 beigefügt. Auf­grund der Kalkulation zum damaligen Antrag vom 28.07.2020 wurden Kosten in Höhe von 48.400 EUR zugrunde gelegt und eine jährliche Förderung von bis zu 36.000 EUR vereinbart.

 

Durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie konnte das Projekt in den Jah­ren 2021 und 2022 nicht in vollem Umfang durchgeführt werden (Einzelheiten siehe DrS/2022/194 inkl. Sachbericht). Es ist jetzt das erste Jahr, in dem die Planung wieder in normalem Rahmen umgesetzt werden kann.

 

2. Finanzlücke 2023

 

Mit Mail vom 09.02.2023 wurde die Verwaltung darüber informiert, dass auf­grund der inflationsbedingt gestiegenen Preise die Kalkulation für das Projekt an­gepasst werden muss. Die Kosten werden nunmehr mit 65.300 EUR beziffert (+ 35%).

 

Der Kreisjugendring erhielt am 24.02.2023 ein Antwortschreiben. Zur möglichen (evtl. Spenden von Lions-Clubs noch offen) Finanzlücke in Höhe von 7.300 EUR für das Jahr 2023 wurde mitgeteilt, dass die Verwaltung selbst nicht über die Auszahlung eines höheren Betrages entscheiden kann. Hierzu bedarf es eines Beschlusses von Jugendhilfeausschuss, Hauptausschuss und Kreistag.

 

Weiter wurde erläutert:

Wenn im laufenden Haushaltsjahr ein Mehrbedarf entsteht, so ist hierfür je nach Höhe des Betrages dieser entweder für einen Nachtragshaushalt anzumelden oder eine Deckung über Minderausgaben in anderen Bereichen nachzuweisen. Für eine Nachtragsmeldung wäre der hier angegebene Betrag zu gering. Minder­ausgaben sind in diesem Teilplan bisher nicht absehbar.

 

Die Prüfung des Verwendungsnachweises für das Projekt 2022 und die Erstattung der nicht verwendeten Mittel hätte eigentlich im Vorjahr abgewickelt werden müssen, hat sich aber aus verschiedenen Gründen bis Anfang 2023 verzögert. Insofern gibt es im Teilplan eine nicht zur Haushaltsplanung angemeldete Einnahme in Höhe von 3.473,90 EUR, die jedoch das voraussichtliche Defizit nicht decken würde.

 

3. Personalkosten Projektleitung

 

Die Vorsitzende des KJR war bisher mit 16 Stunden (Minijob) beim Verein be­schäftigt. in Ermangelung einer eindeutigen Regelung war mündlich vereinbart, die gesamten Personalkosten je zur Hälfte über die Verträge zur Institutionellen Förderung und Projekt Stadt der Kinder abgerechnet werden. Konkret wurden in den Verwendungsnachweisen der vergangenen Jahre die Personalkosten von Ja­nuar – Juni des Jahres dem Projekt Stadt der Kinder und die restlichen der Insti­tutionellen Förderung zugeordnet.

 

Die Verwaltung war vorab nicht darüber informiert, dass es ab 01.03.2023 eine Änderung geben würde. Es besteht die Auffassung, dass nicht die Gesamtkosten einer Beschäftigung berücksichtigt werden können, sondern nur die notwendigen und tatsächlich für das Projekt geleisteten Stunden.

 

Zur Klärung dieser Punkte sind Gespräche und weitere Informationen notwendig.

 

4. Abrechnungszeitraum

 

Nach den Beschlussfassungen vom September 2020 wurden die Verwaltung be­auftragt einen Fördervertrag für die Jahre 2021 - 2025 abzuschließen. Der KJR erhielt dafür zunächst einen Entwurf, der bis zur Unterzeichnung mehrfach mit abgestimmt und in Teilen angepasst wurde. Vertragsinhalt wurde dann auch der Projektzeitraum vom 01.01. - 30.06. eines Jahres.

 

Der Projektzeitraum könnte wesentlich kürzer gefasst werden, nämlich im We­sentlichen das Veranstaltungswochenende sowie ggf. eine Woche bis 10 Tage Vor- und Nachbereitung auf dem Zeltplatz. Dann müsste aber genauer definiert werden, in welchen Zeiten welche anderen Aufgaben anfallen und somit abge­rechnet werden können.

 

Auch hierzu besteht Gesprächsbedarf, um Einzelheiten zu klären.

 

5. Weiteres Verfahren

 

Die Verwaltung kann zum jetzigen Zeitpunkt nur die Übernahme des möglicher­weise entstehenden Defizits von max. 7.300 EUR befürworten. Der Zuschuss für das Projekt könnte sich somit für das Jahr 2023 von 36.000 EUR auf 43.300 EUR (+ 20,28%) erhöhen.

 

Die anderen Punkte sind noch zu klären. Nach entsprechenden Gesprächen, die aus terminlichen und persönlichen Gründen leider kurzfristig nicht möglich sind, würde die Verwaltung mit dem Kreisjugendring für das Jahr 2023 einmalige Re­gelungen zur Abwicklung treffen. Es wird um Zustimmung gebeten, dass diese für das laufende Jahr und Projekt ohne Vertragsänderung getroffen werden kön­nen.

 

Der Kreisjugendring kündigt an, im Herbst eine mit der Verwaltung gut vorberei­tete Vertragsanpassung zur Abstimmung in den Jugendhilfeausschuss bringen zu müssen.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Förderung jährlich gemäß Vertrag 36.000 EUR für 2023 maximal zzgl. 7.300 EUR

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 362 Jugendarbeit / 36211 Außerschulische Jugendbildung

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 53 17 16 00 00

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

X

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

max. 7.300,00

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

X

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

44 88 00 00 00

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

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Anlagen

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