Drucksache - DrS/2023/052
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuausschreibung der bestehenden JBH-Maßnahme "Jugendberufshilfe" (JBH) inklusive einer Erweiterung um drei Plätze (sechs halbe Plätze), die ganzjährig flexibel eingesetzt werden können
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Jugend und Bildung
- Bearbeitung:
- Henny David
- Beteiligt:
- Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle; FB Zentrale Steuerung; Gleichstellungsbeauftragte; Finanzen und Finanzcontrolling
- Verfasser 1:
- Frau Vernal
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 4. Ziel 4 - wirtschaftliche Entwicklung; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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16.03.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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23.03.2023
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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30.03.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die bestehenden JBH-Maßnahmen werden durch eine Ausschreibung für zwei Jahre, mit einer Option um eine Verlängerung um zwei weitere Jahre, neu ausgeschrieben. Das bestehende Konzept wird um drei ganze Plätze erweitert, die als sechs halbe Plätze ganzjährig flexibel vergeben werden können (JBH-Light). Die Finanzierung erfolgt durch einen Platzpreis pro Monat und Teilnehmer*in von 1.450,- Euro. Die Anwesenheit muss nachgewiesen werden. Die Maßnahme nimmt am Berichtswesen des Kreises teil.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Seit 01.10.1994 fördert der Kreis Segeberg die Maßnahme „Berufliche Integration benachteiligter Jugendlicher auf dem Arbeitsmarkt“ (Abk. JBH-Maßnahme). Zuletzt wurde der Vertrag 2018 verlängert und läuft bis zum 31.07.2023, so dass eine Verlängerung/Ausschreibung notwendig wird. Die schuljährlichen Integrationshilfen sind im Kreis Segeberg eine feste Institution im Bereich „Übergang-Schule-Beruf“ geworden und füllen z.Z. eine Bedarfslücke, die durch keinen anderen Kostenträger gedeckt werden kann. Neben den positiven Erfahrungen werden die zukünftigen Bedarfe geschildert.
Sachverhalt:
Bericht zum aktuellen Stand der Maßnahme „Berufliche Integration benachteiligter Jugendlicher auf dem Arbeitsmarkt“ der Jugendberufshilfe des Kreisjugendamtes in Kooperation mit dem Schulamt am Standort Kaltenkirchen (Träger: Regenbogen e.V.):
Diese Maßnahme wird seit 1994 als kontinuierliche und äußerst erfolgreiche niederschwellige und präventive Maßnahme im Kreis Segeberg angeboten. Grundlage der Maßnahme ist ein Beschluss des JBH aus dem Jahr 1994, der aber weder über das Büro des Landrates noch über das Archiv belegbar ist. Dieser Beschluss legt auch eine offene und nicht über das Jugendamt (JA) gesteuerte, sondern eine zu den Hilfen des Jugendamtes hinführende Aufnahme der Jugendlichen fest (§ 13 SGB VIII, Pflichtaufgabe). Es können somit Jugendliche unabhängig von ihrer Rechtskreiszugehörigkeit versorgt werden. Kinder des JA können nach § 27.2 SGB VIII und § 35a SGB VIII direkt zugewiesen werden.
Die Maßnahme umfasst derzeit 15 Teilnehmer*innen im Alter von 15 bis 19 Jahren, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, aber z.B. ohne Abschluss oder mit multiplen Integrationshemmnissen (inkl. Absentismus) aus der allgemeinbildenden Schule entlassen wurden.
Bevor eine Fortsetzung des Bildungsweges überhaupt in Betracht kommt, haben diese Jugendlichen einen erheblichen Unterstützungsbedarf. Das pädagogische Begleitungserfordernis ist so hoch, dass Maßnahmen der Agentur für Arbeit, wie beispielsweise die Berufs-vorbereitende Bildungsmaßnahme (BVB), noch nicht erreichbar sind. Daneben sind häufig durch nicht unerhebliche Fehlzeiten (Absentismus) so große Lernrückstände entstanden, dass eine grundlegende Vorbereitung auf das Lernen an sich eingeübt werden muss. Ein direkter Übergang in die Ausbildungsvorbereitende Klassen Schleswig-Holstein (AV-SH) der Berufsschule ist daher auch noch nicht möglich.
Die Maßnahme der Jugendberufshilfe ist somit das Bindeglied zwischen den allgemeinbildenden Schulen und der Anschlussmaßnahme anderer Träger für die Schüler*innen, die die allgemeinbildenden Schulen mit erheblichen schulischen und sozialen Defiziten verlassen haben oder verlassen mussten.
Die Laufzeit der Jugendberufshilfe-Maßnahme ist pro Teilnehmer*in ein Jahr. Es findet neben der intensiven pädagogischen Begleitung auch ein Basis-Unterricht statt, der durch eine Lehrkraft des BBZ Norderstedt erbracht wird. Wenn ein/e Teilnehmer*in die Maßnahme ein Jahr durchgehend inklusive des Unterrichts besucht, kann zum einen der „Erste Allgemeinbildende Schulabschuss (ESA)“ extern abgelegt und zum anderen die Berufsschulpflicht erfüllt werden.
Bewertung der Maßnahme:
Die Maßnahme hat sich am Standort Kaltenkirchen in der Bildungskette etabliert, so dass auch andere Institutionen (Job-Center, Bundesanstalt für Arbeit, JA, Schulen etc.) die Maßnahme bzw. den Träger als pädagogische Anlaufstelle für Jugendliche nutzen. Auch wird die Maßnahme von Jugendlichen untereinander empfohlen, so dass ein stetiger Zulauf ohne Akquise von Teilnehmer*innen vorherrscht. Die Maßnahme ist seit Jahren komplett ausgelastet. Alle Jugendlichen kommen mit ganz unterschiedlichen Ausgangslagen und benötigen individuelle pädagogische und schulische Hilfen.
Abbildung 1 Geschäftsbericht Regenbogen e.V. 2020, Die Tabelle enthält Mehrfachnennungen
Die Maßnahme JBH ist ein wichtiger Baustein in der Bildungskette des Kreises Segeberg. Durch den freien Zugang liegt hier ein sehr niederschwelliges Angebot vor, das zum einen gut angenommen wird und zum anderen gute Ergebnisse erbringt. Die Abbrecher*innen-Quote der Maßnahme ist marginal. Freiwerdende Plätze innerhalb des Jahres kommen sehr selten vor und werden schnell nachbesetzt. Zudem ist der Zugang rechtskreisunabhängig gestaltet, so dass seitens der Verwaltung der Institutionen keine Einschränkungen vorliegen und die Jugendlichen über diese Maßnahme gut an die Hilfen der weiteren Institutionen herangeführt werden können.
Abbildung 2 Geschäftsbericht Regenbogen e.V. 2020, Übersicht Verbleib
Auf Grund von Corona und der sich allgemein verschlechternden Situation am Übergang Schule-Beruf sind die aktiven Bitten um Aufnahme durch die Jugendlichen selbst gestiegen. So standen im November 2022 noch acht Jugendliche auf der Warteliste für die Maßnahme der JBH. Um dem Auftrag des Kreisjugendamtes gegenüber diesen Jugendlichen gerecht zu werden, wurden zehn halbe Plätze (= JBH-Light) in Absprache mit dem Träger und der Berufsschule ermöglicht. Im Februar waren neun halbe JBH-Light-Plätze belegt, und es liegen weitere vier Bitten um Aufnahme vor.
Das Modell der halben Plätze hat die Jugendlichen (und deren Eltern) im Fokus, die spät im Jahr merken, dass sie sich „nicht gekümmert“ haben und nun alle Angebote nicht mehr erreichbar sind, die aber immerhin noch die Motivation aufweisen, sich bei einem Träger zu melden. Hier soll den Jugendlichen die Hand gereicht werden, um wieder die ersten Schritte in ein aktives Leben zu gehen, wieder Ziele zu definieren und einen Plan der Umsetzung zu erarbeiten. Da hier der pädagogische Anteil, vor allem die Bindungsarbeit, im Vordergrund steht, wird bei diesen Jugendlichen kein Unterricht angeboten.
Schon die kurze Zeit, in der die halben Plätze angeboten werden, zeigt, dass das vorgelagerte halbe Jahr eine sinnvolle Ergänzung zur JBH-Maßnahme ist. Die Jugendlichen fassen Vertrauen zu den Mitarbeiter*innen des Trägers, so dass eine anschließende Aufnahme in die JBH-Jahresmaßnahme oder andere Maßnahme möglich wird oder bei einigen vielleicht sogar der Sprung an die Berufsschule oder in eine Ausbildung/Arbeit erfolgen kann.
Fazit:
Die Bedarfe liegen weiterhin vor und sind zurzeit stark steigend. Zurzeit sind 15 Jugendliche in den Maßnahmen, und neun Jugendliche nutzen das Angebot der halben Plätze (Stand: 16.02.2023).
Neben der Zielgruppe der klassischen JBH-Maßnahme melden sich vermehrt Jugendliche, die durch ihre multiplen Problemlagen durch keine bestehenden Hilfen mehr erreicht werden und z.T. auch keine Angebote nutzen (wollen) und somit auf bestehende Hilfen vorbereitet werden müssen. So meldeten sich Jugendliche, die nur in aufwändiger Zusammenarbeit mit Tageskliniken und Therapeut*innen, Eltern, Psycholog*innen, psychosozialer Förderung wieder dem Alltag zugeführt werden können.
Für diese Jugendlichen ist eine verringerte, aber sich langsam steigernde Stundenzahl in der Maßnahme vorgesehen. Ziel ist es, in einem dem Jugendlichen angepassten modularen Angebot eine sich verstärkende Hilfsbedürftigkeit zu verhindern, diese abzubauen und reale Perspektiven auf Bildung und Teilhabe im Bildungsnetzwerk des Kreises Segeberg zu schaffen. Dies schließt dann neben den pädagogischen Angeboten vor allem auch die schulischen Angebote und die Angebote des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes ein.
Für diese Gruppe soll eine Maßnahme vorgehalten werden, damit die Interessent*innen nach dem Erstkontakt aufgrund der langen Wartezeit auf einen Vollzeitplatz nicht wieder verloren gehen. Zudem ist für diese Jugendlichen eine Vollzeitmaßnahme im ersten Schritt zumeist nicht realistisch. Für Jugendliche der JBH-Light, die in die JBH-Maßnahme (VZ) wechseln, ist ein Verbleib bis zu 24 Monate möglich.
Eine Vergrößerung der bestehenden Vollzeit-JBH-Gruppe ist nicht sinnvoll. Diese soll nach Durchsicht des Konzeptes überwiegend in der bestehenden Form weitergeführt werden. Die halben Plätze nutzen integrativ die Infrastruktur und das „Gruppenfeeling“ der bestehenden JBH-Gruppe. Daher ist eine formale und inhaltliche Angliederung an der bestehenden Maßnahme sinnhaft.
Um eine stetige Versorgung von Jugendlichen mit den oben genannten multiplen Problemlagen im Kreis Segeberg vorzuhalten, sollte die JHB-Maßnahme um das Modul der „halben-Plätze“ (JBH-Light) erweitert werden. Es werden dafür in die Ausschreibung zusätzlich zu den 15 JHB-Plätzen weitere drei Plätze (ohne Berufsschulanteil) ausgeschrieben, die als sechs halbe Plätze ganzjährig flexibel genutzt werden können. Voraussetzung einer adäquaten Betreuung dieser Jugendlichen ist, dass der Träger über Erfahrung und entsprechendes Personal einsetzt (bzw. Psycholog*in, Ergotherapeut*in…). Die Ausstattung der Maßnahme wird daher von zwei Vollzeitkräften auf 2,5 Vollzeitkräfte angehoben.
Finanzen:
Die Vergütung liegt seit 2018 bei 1.276,13 Euro pro Teilnehmer*in/Monat. Aufgrund allgemein gestiegener Kosten, der Anhebung der Löhne und der immer komplexer werdenden Betreuung der Jugendlichen (Fachpersonal aus dem therapeutischen Bereich, +0,5 Stelle) wird die Vergütung auf 1.450,- Euro pro Teilnehmer*in und Monat angehoben.
Die Maßnahme wird z.Z. noch als Einzelfallhilfe abgerechnet. Es erfolgt mit der neuen Ausschreibung eine Umstellung auf eine monatliche Auszahlung der Vergütung. Aufgrund der präventiven Ausrichtung sind immer die 18 Plätze (für 21 Teilnehmer*innen: 15 Vollzeit, sechs Teilzeit) vorzuhalten. Daher wird der Betrag für alle ausgeschriebenen Plätze ausgezahlt. Nur in dem Fall, dass die Teilnehmerzahl unter 50 % fällt, wird auch die Zahlung um 30 % gekürzt. Der Nachweis erfolgt über eine Teilnehmer*innen-Liste.
Es entstehen somit Kosten von 313.200 Euro pro Jahr für 18 Plätze, von denen drei Plätze als sechs halbe Plätze genutzt werden sollen. Die für das Schuljahr 2023/24 entstehenden Kosten für 2023 werden über den Haushalt 2023 überwiegend abgedeckt. Die für diesen Zeitraum entstehenden Zusatzkosten von 35.083 Euro sind mit dem Controlling abgestimmt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Es werden Mittel in Höhe von 313.200 Euro für das Jahr 2024 bereitgestellt. Die Folgekosten belaufen sich für die Jahre 2025-2027 auf 313.200 Euro pro Jahr. |
x | Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: 3631 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
x | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
x | Ja: |
