Drucksache - DrS/2023/032
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinschaftsunterkunft Borstel für Asylsuchende des Kreises Segeberg, Parkallee 35 in 23845 Sülfeld - Beschluss der Nutzungs- und Gebührensatzungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beteiligt:
- FB Zentrale Steuerung; Finanzen und Finanzcontrolling; Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle; Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser 1:
- Frau Knauft
- Ziele:
- 1. Ziel 1 - moderner öffentlicher Dienstleister; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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23.02.2023
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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28.02.2023
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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30.03.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss empfiehlt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, den Erlass der „Satzung des Kreises Segeberg für die Nutzung der Gemeinschaftsunterkünfte des Kreises Segeberg (Gemeinschaftsunterkunfts-satzung)“ sowie der „Satzung des Kreises Segeberg über die Erhebung von Nutzungsgebühren für die Gemeinschaftsunterkünfte des Kreises Segeberg“.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 01.12.2022 die Reaktivierung der Gemeinschaftsunterkunft Borstel beschlossen (s. DrS/2022/278). Eine Finanzierung des Betriebes ist teilweise durch Einnahmen aus Nutzungsgebühren vorgesehen. Für die Festsetzung von Nutzungsgebühren ist der Erlass einer Nutzungs- und einer Gebührensatzung notwendig.
Sachverhalt:
Der Kreistag hat aufgrund der hohen Zahlen an zugewiesenen geflüchteten Menschen und der angespannten Lage bezüglich der Wohnraumsuche in den kreisangehörigen Kommunen die Reaktivierung der Gemeinschaftsunterkunft Borstel in der ehemaligen Lungenfachklinik Sülfeld OT Borstel beschlossen.
Eine finanzielle Unterstützung vom Land für den Betrieb von neu geschaffenen Unterkünften ist noch nicht abschließend geklärt, die Verhandlungen der kommunalen Spitzenverbände mit dem Land dauern weiterhin an.
Bevor als Ausgleich für Teile der Ausgaben für den Betrieb auch Einnahmen in Form von Gebühren generiert werden können, ist der Erlass einer Nutzungs- und einer Gebührensatzung notwendig.
Durch Erlass eines Gebührenbescheides für jeden genutzten Platz, kann im Rahmen der Abrechnung nach dem AsylbLG vom Land, im Rahmen der Kosten der Unterkunft vom Jobcenter oder bei Personen mit Einkommen direkt bei dieser eine Erstattungsforderung geltend gemacht werden.
Die Nutzungssatzung regelt neben Grundsätzlichem zur Nutzung auch, dass für das Bewohnen der Unterkunft eine Gebühr anfällt. Die Gebührensatzung regelt die Höhe der Gebühr und weitere Eckpunkte zur Gebühr.
Die Verwaltung prüft noch, ob für die Bewohner*innen aufgrund der Satzung Gebührenbescheide erlassen und die Zahlungen zum Soll gestellt werden müssen. Insofern kann in diesem Punkt noch eine Anpassung der Satzung erfolgen, die die Verwaltung ggf. bis zur Sitzung vorlegen wird.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: 315 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
X | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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92,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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70,7 kB
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