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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2023/020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt den Beitritt des Kreises Segeberg in der Schleswig-Holsteinischen Gesellschaft zur Verhütung und Bekämpfung der Tuberkulose und der Lungenkrankheiten e.V. (TBCEV) zum 01.04.2023.
  2. Der Kreis Segeberg entsendet Herrn Dr. Christian Herzmann als Vertreter in die Mitgliederversammlung des TBCEV.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die Verwaltung schlägt vor, der Schleswig-Holsteinischen Gesellschaft zur Verhütung und Bekämpfung der Tuberkulose und der Lungenkrankheiten e.V. als Mitglied beizutreten.

 

 

Sachverhalt:

Zu 1.

Rechtliche Grundlage hierfür ist in § 2 GDG zu finden:Die Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes streben eine enge Zusammenarbeit mit allen von gesundheitlichen Fragen betroffenen Behörden und den Stellen an, die Leistungen zur gesundheitlichen Versorgung erbringen oder gesundheitsbezogene Interessen vertreten. Sie sollen auf eine Koordination der Angebote hinwirken und Maßnahmen der anderen zur Leistung Verpflichteten anregen.

 

Ziele der Gesellschaft TBCEV sind:

  • die Verhütung und die Behandlungsmöglichkeiten der Erkrankungen der Lunge und der Atemwege zu fördern und den Kampf gegen die Tuberkulose in Gemeinschaft mit den Trägern und Einrichtungen, die das gleiche Ziel verfolgen, zu führen, sowie alle Stellen des öffentlichen Lebens für ein gemeinsames Vorgehen zu interessieren.
  • die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens in Schleswig-Holstein durch Prävention und Bekämpfung von Erkrankungen insbesondere Erkrankungen der Lunge, Tbc, Atemwege und Mukoviszidose Unterstützung von prophylaktischen, therapeutischen und nachfürsorgerischen Maßnahmen, Förderung der Beratung und Betreuung von Kranken und ihren Familien, Förderung von wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet der Tuberkulose und der Lungenkrankheiten, Fortbildung bzw. Aufklärung von Ärzten, Fachpersonal und Sozialarbeiter*innen , Öffentlichkeitsarbeit; dabei insbesondere Gesundheitsaufklärung der Bevölkerung.

 

Gem. § 2 der Satzung können alle natürlichen und juristischen Personen Mitglieder der Gesellschaft werden, insbesondere das Land, die Kreise, die kreisfreien Städte und die Gemeinden.

 

Der Jahresbeitrag beträgt 10,23 .

 

Da die Tuberkulose und umweltbezogene Gesundheitsstörungen bei der Gesellschaft im Vordergrund stehen, befürwortet der Fachdienst Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz die Mitgliedschaft.

 

Zu 2.

Gem. § 104 GO ist der/die Vertreter/in des Kreises in der Mitgliederversammlung des TBCEV vom Kreistag zu bestellen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja: 

Mitgliedsbeitrag 10,23 € p.a.

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 4143.100

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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