Drucksache - DrS/2023/056
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertragsverlängerung der bestehenden "Auszeitmaßnahmen (TiP)" des Kreisjugendamtes Segeberg um ein Jahr
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Jugend und Bildung
- Bearbeitung:
- Henny David
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte; FB Zentrale Steuerung; Finanzen und Finanzcontrolling; Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle
- Verfasser 1:
- Frau Vernal
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
16.03.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
23.03.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
|
|
|
30.03.2023
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die bestehenden Auszeitmaßnahmen (zukünftig TiP) werden durch eine Interimsvergabe um ein Jahr (SJ 2023/24) verlängert. Für das folgende Schuljahr (2024/25) werden die auf Grundlage des neuen Konzeptes prognostizierten Kosten anteilig für das Haushaltsjahr 2024 berücksichtigt. Die Mittel in Höhe von 295.636 € werden für das Jahr 2024 bereitgestellt.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die Verträge der „Temporären Maßnahmen zur Erziehungshilfe im Kreis Segeberg (Temporäre intensivpädagogische Maßnahmen = TiP), umgangssprachlich „Auszeitmaßnahmen“, an den Standorten Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg, Hartenholm (Kaltenkirchen), Bad Bramstedt und Trappenkamp mit bis zu 25 zeitgleichen Plätzen laufen zum 31.07.2023 aus. Der Fortsetzung der Maßnahme wurde von den Kooperationspartnern Kreisjugendamt und Untere Schulbehörde für den Zeitraum 01.08.2023 bis 31.07.2024 zugestimmt. In Abstimmung mit der Vergabestelle des Kreises Segeberg können bis zur endgültigen Neuausschreibung die Maßnahmen über eine Interimsvergabe um ein Jahr verlängert werden.
Sachverhalt:
Die Vertragsverlängerungen der DrS/2021/116 und DrS/2022/123 wurden entsprechend der Verträge umgesetzt. Die dort beschriebenen Sachverhalte und Rahmenbedingungen sind noch aktuell.
Nach den Sommerferien 2021 startete die Arbeitsgruppe TiP. Ursprünglich war die AG wie folgt besetzt:
- Schulamt: zwei Schulleiter*innen eines Förderzentrums und die Kreis-Fachberaterin
- Jugendamt: 3 FDL (Nord, Ost, West) und Bildungsplanung
Die Arbeitsgruppe TiP hat sich aufgrund von personellen und krankheitsbedingten Ausfällen nur noch sporadisch austauschen können. Zwei Mitglieder der AG-TiP sind zudem nicht mehr für ihre vorherigen Arbeitgeber tätig und sind somit ausgeschieden. Damit einher geht auch in den jeweiligen Häusern eine Umverteilung von Aufgaben. Die in der AG-TiP verbliebenen Personen wurden mit zusätzlichen Aufgaben betraut, so dass die zeitlichen Ressourcen bei den Teilnehmer*innen der AG-TiP immer begrenzter wurden.
Das neue TiP-Konzept befindet sich noch im Abstimmungsprozess und wird hinsichtlich veränderter Rahmenbedingungen erneut bewertet. Sobald das Konzept vorliegt, wird dieses dem JHA vorgestellt. Zudem sind die Ausschreibungsunterlagen, basierend auf dem jetzigen Konzeptvorschlag, weitestgehend fertiggestellt.
Um weiterhin eine lückenlose Betreuung der Schüler*innen dieser Maßnahme gewährleisten zu können, wird eine Verlängerung der bestehenden Verträge um ein weiteres Schuljahr über eine Interimsvergabe erfolgen. Das Schulamt und die Vergabestelle haben diesem Vorgehen zugestimmt.
Für die nachfolgenden Schuljahre ist sowohl aufgrund der Veränderungen der Rahmenbedingungen bezogen auf die Zielgruppe als auch auf die Standorte und deren Anzahl mit veränderten Größenordnungen zu rechnen. Diese kämen, da die Maßnahmedauer sich immer auf ein Schuljahr bezieht, ab dem 01.08.2024 zum Tragen.
Rechtliche Grundlage
Aufgabe der Jugendhilfe ist es, junge Menschen bei der Entwicklung von persönlichen und sozialen Kompetenzen zu unterstützen.
Nach § 13 Abs. 1 SGB VIII sollen „jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind“ im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden. In erster Linie geht es um die Förderung ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung, der Eingliederung in die Arbeitswelt sowie die soziale Integration. § 13 Abs. 4 SGB VIII weist ausdrücklich darauf hin, dass die Angebote der Jugendhilfe mit den Maßnahmen von z. B. Schule bzw. Schulverwaltung und weiteren Institutionen abgestimmt werden sollten.
Vertragsverlängerung
Angestrebt wurde eine neue Konzeptionierung der TIP-Maßnahmen (indizierte Ebene) beginnend mit dem SJ 2023/24. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen, deren Auswirkungen auf diese Maßnahme noch nicht ausdrücklich definiert werden können, muss das Konzept komplett überarbeitet und damit die Ausschreibung verschoben werden.
Daher haben beide Kooperationspartner der Fortsetzung dieser Maßnahmen unter bestehenden vertraglichen Bedingungen zugestimmt.
Finanzen
Die Finanzen für den Zeitraum 31.07.2023 bis 31.12.2023 sind über den bestehenden Haushalt 2023 abgedeckt. Es wird eine Anpassung der in den bestehenden Verträgen ausgewiesenen Entgelte erfolgen. Diese begründen sich in den gestiegenen Verbrauchskosten (Energieversorgung etc.) und vor allem den tariflichen Erhöhungen der Entlohnung der Mitarbeiter*innen. Diese liegen im Rahmen der zulässigen Grenzen und sind mit im Rahmen der Vorgaben der Vergabestelle. Die Entgelte für diese Maßnahme wurden seit 2018 nicht mehr angeglichen.
Für den Zeitraum 01.08. - 31.12.2023 sind entsprechende Mittel eingestellt. Für das Haushaltsjahr 2024 ist damit zu rechnen, dass ein Unterrichtsraum angemietet wird (Standort Henstedt-Ulzburg), da der alte Raum aufgrund der Lage in der Schule nicht mehr pädagogisch passend eingesetzt werden kann. Zudem ist noch immer die zusätzliche Maßnahme inkl. eines Raumes für die Schüler*innen SEK I avisiert und entsprechend mit veranschlagt. Die Finanzplanung findet sich in der Anlage 1.
TiP-Maßnahmen SJ 23/24 | 5 Standorte in € | Raummiete | Gesamt- |
August - Dezember 2023 | 122.659 | 0 |
|
Januar - Juli 2024 | 130.018 | 1.200 |
|
August - Dezember 2024 | 162.018 | 2.400 |
|
Januar - Dezember 2024 | 292.036 | 3.600 | 295.636 |
Da die Maßnahme pro Schuljahr geplant wird, müssen für die Vertragsverlängerung für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.07.2024 132.218 Euro und somit für das gesamte Haushaltsjahr 2024 295.636 Euro bereitgestellt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
x | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Es werden Mittel in Höhe von 295.636 für das Jahr 2024 bereitgestellt. |
x | Mittelbereitstellung | |
x | Teilplan: 3634 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
x | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
x | Ja: |
