Drucksache - DrS/2023/051
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorbereitung der Wahl der Vertrauensleute nach § 40 Absatz 3 Satz 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle
- Bearbeitung:
- Uwe Stamer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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23.03.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Für die bei den Amtsgerichten Bad Segeberg, Norderstedt und Neumünster zu bildenden Ausschüssen zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen nach § 40 Gerichtsverfassungsgesetz werden von den im Kreistag vertretenen Parteien die nachstehende Anzahl von Vorschlägen für die Wahl der Vertrauensleute abgegeben:
Bei den Amtsgerichten Bad Segeberg und Norderstedt:
Auf die CDU je 2, die SPD je 2, Grüne, FDP und AfD je 1
Beim Amtsgericht Neumünster:
CDU und SPD je 1
Die zu berücksichtigenden Fraktionen melden nach der Sitzung ihre Vorschläge zur Wahl der Vertrauenspersonen an den Fachdienst Rechtsangelegenheiten und Kommunalaufsicht – 30.00 -. Die Wahl der Vertrauensleute erfolgt dann im Kreistag am 12.06.2023.
Sachverhalt
Sachverhalt
Nach § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) tritt in jedem Amtsgerichtsbezirk alle fünf Jahre (einmalig) ein Ausschuss zusammen, der aus den von den Gemeinden aufgestellten Vorschlagslisten die Schöffinnen und Schöffen auswählt und über Einsprüche gegen die Vorschlagslisten der Gemeinden entscheidet. Der Ausschuss besteht u.a. aus einer vorgegebenen Anzahl von Vertrauensleuten als Beisitzerinnen und Beisitzern. Diese Vertrauensleute müssen im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk wohnen. Sie sind vom Kreistag mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl gem. § 35 Kreisordnung (KrO)zu wählen.
Gem. Erlass des Innenministeriums vom 30.11.2022 sind vom Kreistag des Kreises Segeberg in 2023 zu wählen:
für die Amtsgerichtsbezirke Bad Segeberg u. Norderstedt
je 7 Vertrauenspersonen
für den Amtsgerichtsbezirk Neumünster
2 Vertrauenspersonen
Die Wahl der Vertrauensleute selbst ist nicht vorgeschrieben. In der Vergangenheit wurden entsprechend der aktuellen Sitzverteilung der Parteien im Kreistag Vertrauensleute gewählt. Danach würden nach Sainte-Lague/Schepers entfallen
bei den Amtsgerichten Bad Segeberg und Norderstedt:
auf die CDU 2, die SPD 2, Grüne, FDP, AfD je 1.
beim Amtsgericht Neumünster:
CDU und SPD je 1.
Bei den vorangegangenen Wahlen haben die im Kreistag vertretenen Fraktionen teilweise auf ihr Vorschlagsrecht verzichtet, so dass alle im Kreistag vertretenen Parteien mit zumindest einer Vertrauensperson in den Ausschüssen der Amtsgerichte Bad Segeberg und Norderstedt vertreten waren. Dies wäre auch jetzt erforderlich, wenn die LINKE, Freie Wähler und WiSe berücksichtigt werden sollten.
Die Wahl durch den Kreistag muss spätestens am 12.06.2023 stattfinden, da die Vertrauensleute bis zum 01.08.2023 gewählt sein müssen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
X | Nein |
| Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja: |
