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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2023/064

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Am 27.01.d.J. hat die erste Sitzung der AG 78 Hilfen zur Erziehung erfolgreich stattgefunden.
Es wurden erste Vereinbarungen zur Zusammenarbeit und zum weiteren Verfahren themenspezifischer Befassung getroffen.

 

Sachverhalt:

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.06.2022 war der Beschluss vom 04.05.2017 zur Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII bekräftigt (http://sekrse-allris:81/ai/vo020.asp?VOLFDNR=4443)

und die Einrichtung von zunächst vier Arbeitsgemeinschaften beschlossen worden.

 

Am 27.01.d.J. hat die erste Sitzung der AG 78 Hilfen zur Erziehung, ambulante und stationäre Träger, stattgefunden.

Neben den Mitarbeiter*innen/Leitungskräften des Jugendamtes (Soziale Dienste, Fachstelle Kinderschutz, Prävention und Qualitätsentwicklung, Wirtschaftliche und Rechtliche Jugendhilfe) sowie dem Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses, Herrn Pohlmann, waren insgesamt 24 Trägervertretungen sowohl ambulanter als auch stationärer Träger erzieherischer Hilfen zugegen.

 

Die seitens der Verwaltung vorgeschlagene Geschäftsordnung wurde von den 17 stimmberechtigten Mitgliedern mit einigen Änderungen (s. Anlage) beschlossen.

Als Sprecher*innen der AG wurden

 zum 1. Sprecher: Herr Lindner (Regenbogen),

zu 2. Sprecherinnen: Frau Jansen und Frau Neeth (Deutscher Kinderschutzbund)

gewählt.

 

Hinsichtlich der aktuellen Situation in der infrastrukturellen HzE-Versorgung im Kreis wurde zunächst für den ambulanten Bereich konstatiert, dass es sinnvoll sei, die Soziale Gruppenarbeit (§29 SGB VIII) wieder zu etablieren.
In diesem Zusammenhang müsste allerdings auch ermittelt werden, ob gegebenenfalls die SRO-Richtlinien verändert werden sollten.
Einzelne SRO-Angebote sollen, auch in Richtung einer Verstetigung, auf den Prüfstand.

Niedrigschwelligkeit und der damit verbundene einfache Zugang wurden im Kontext SRO als eindeutige Vorteile bei den Projekten erkannt.


Im stationären Bereich mangelt es an

  • Inobhutnahmestellen,
  • Frauenhausplätzen,
  • Mutter/Vater/Kind- Wohnungen mit 24/7-Betreuung,
  • Unterbringungsmöglichkeiten für Grenzgänger*innen,
  • Plätzen (Pflege und Heim), insbesondere für unter Sechsjährige.

 

Alle Anwesenden stellten einvernehmlich fest, dass eine größere flächendeckende Vereinheitlichung der Angebotsausgestaltung im Kreis erstrebenswert sei.

Im Hinblick auf die Arbeit mit Grenzgänger*innen sollte die Kooperation mit KJP und Trägern intensiviert werden. Auch die Entwicklung Kreis-übergreifender Angebote sei verstärkt in den Blick zu nehmen.

Als weitere, optimierungswürdige bzw. zu fokussierende Aspekte wurden genannt:

  • Verbesserung der Zusammenarbeit der Träger,
  • Herstellung einer höheren Verbindlichkeit der Klientel bei der Nutzung von Angeboten,
  • Erhöhung der Transparenz auf Seiten des Jugendamtes,
  • Befassung mit der zunehmenden Komplexität der Fälle (Erfordernis von Zusatz-Qualifikationen),
  • Umgang mit der Zunahme von „Feuerwehreinsätzen“,
  • (Neu-)Gestaltung der Gemeindeteams (gemeinsame Plattform), Nutzung des „Freien Stuhls“,
  • Erfordernis verbindlicher Absprachen mit den KJP (Übergänge etc.)
  • konstruktiver Umgang mit „der neuen deutschen Geschwindigkeit“; wie stellen wir uns gemeinsam auf?

 

Zur Vertiefung der Auseinandersetzung mit wesentlichen Gesichtspunkten im Hinblick auf eine neue, konstruktive und verbindliche, sozialräumlich ausgerichtete Zusammenarbeit auf Augenhöhe und unter Würdigung der Konsequenzen aus den Jugendamts-internen Umstrukturierungen wurde vereinbart, am Mittwoch, dem 20. März 2023, von 9 bis16 Uhr, einen gemeinsamen Fachaustausch im Workshop-Format durchzuführen.

Die daraus resultierenden Ergebnisse, werden dem JHA im Nachgang übermittelt werden.

 

Als nächste reguläre Sitzungstermine im Jahr 2023 wurden festgelegt:

 

2. Quartal: 12. Mai 9 – 12 Uhr

3. Quartal: 01. Sept. 9 – 12 Uhr

4. Quartal: 13. Oktober. 9 – 12 Uhr

 

 

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Anlagen

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