Drucksache - DrS/2023/023-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzung der Beschlussvorlage DrS/2023/023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Informations- und Kommunikationsmanagement
- Bearbeitung:
- Dennis Stelling
- Verfasser 1:
- Peter, Björn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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28.02.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt, den Landrat zu beauftragen, die Gründung eines gemeinsamen IT-Verbundes zu prüfen. Diese Prüfung umfasst rechtliche, finanzielle, organisatorische, personelle und sonstige Sachverhalte.
Ziel ist es, bis zum Ende des Jahres 2023 ein Umsetzungskonzept für die Gründung eines gemeinsamen IT-Verbundes durch den Kreis Herzogtum Lauenburg, den ITV-Stormarn und den Kreis Segeberg vorzulegen.
Der Hauptausschuss stimmt einer Auftragsvergabe für die Durchführung des ‚Prüfauftrags zur Gründung eines IT-Verbundes in Schleswig-Holstein‘ in Höhe von 213.857,28 € (brutto) gemäß dem vorliegenden Angebot zu.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Wie in der Beschlussvorlage DrS/2023/023 zur Hauptausschusssitzung am 28.02.2023 bereits angekündigt, liegt nunmehr das Angebot zur Begleitung des Prüfauftrags durch den Dienstleister PD – Berater der öffentlichen Hand vor. Der ursprüngliche Beschlussvorschlag wird deshalb ergänzt:
Sachverhalt:
Bei der PD - Berater der öffentlichen Hand (kurz: PD) handelt es sich um eine Inhouse-Beratungsgesellschaft der öffentlichen Hand. Auftraggeber*innen und Gesellschafter*innen sind ausschließlich Bund, Länder, Kommunen sowie andere öffentliche Körperschaften und Einrichtungen. Die PD-G befindet sich zu 100% in öffentlicher Hand, Mehrheitseigentümer ist die Bundesrepublik Deutschland (60%), die übrigen Anteile befinden sich bei Ländern, Kommunen, Körperschaften und sonstigen inländischen Organisationen sowie ausländischen Staaten. Der Kreis Segeberg ist aufgrund des Beschlusses zu DrS/2022/063 vom 22.03.2022 Anteilseigner der PD geworden.
Die PD agiert für ihre Mitglieder als Inhouse-Beratung, diese Konstruktion ermöglicht die direkte, vergabefreie Beauftragung. Davon möchte auch der Kreis Segeberg profitieren, da auf diesem Wege Beratungs- oder Projektmanagementleistungen, insbesondere in der EDV, vergabefrei beauftragt werden könnten.
Das vorliegende Angebot zur Ausführung des „Prüfauftrags zur Gründung eines IT-Verbundes in Schleswig-Holstein“ über 172.800,- € netto soll durch den Kreis Segeberg stellvertretend für die beteiligten Körperschaften beauftragt werden. Haushaltsmittel für diesen Auftrag sind im Budget des Fachbereich I vorhanden. Die Gesamtkosten werden zu gleichen Teilen zwischen dem ITV Stormarn, dem Kreis Herzogtum Lauenburg und dem Kreis Segeberg getragen.
Das Angebot übersteigt die Wertgrenze von 150.000,- € und bedarf gemäß §7 Abs.2 Buchstabe h) der Hauptsatzung des Kreises Segeberg vor Auftragsvergabe der Zustimmung des Hauptausschusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan:1114500 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 542950 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
| Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja: |
