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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2021/160-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Bereitstellung der zusätzlichen investiven Mittel in Höhe von 2.250.000 EUR, für das Haushaltsjahr 2025.

 

Der Fachdienst 11.60 wird beauftragt die Baumaßnahme wie beschrieben umzusetzen. Sollte die endgültige Kostenberechnung nach oben abweichen, ist eine erneute Beschlussfassung herbeizuführen.

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die Vorlage zeigt die aktuelle Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 nach HOAI / HU-Bau) und gibt eine kurze Zusammenfassung der Planungsprämissen.

Mit Beschlussfassung erfolgt die Freigabe zur weiteren Beauftragung der Planungsleistungen (LP 4 - 8 nach HOAI).

 

 

 

Sachverhalt:

Die Vorlage zeigt die aktuelle Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 nach HOAI / HU-Bau) und gibt eine kurze Zusammenfassung der Planungsprämissen.

 

 

Entwurfserläuterungen

 

1. Allgemeines

Zur Baufeldfreimachung für den Neubau ist der Abbruch des bestehenden Schulgebäudes „Wabe“ geplant.

 

2. Architektur

Das Grundstück wird von Osten über die Moorbekstraße erschlossen. Auf dem Grundstück befinden sich Bestandgebäude unterschiedlicher Baujahre, Bauweisen und Bautypologien. Im Westen befindet sich das Hauptgebäude mit Verwaltung, Klassenräumen, Fachklassen und Mensa.

Östlich des Hauptgebäudes und nördlich des Neubaus liegt das Klassenhaus „Haus Wissen“, südlich liegt ein Erweiterungsbau mit allgemeinen Unterrichtsräumen. Östlich des Hauptgebäudes liegt ein Erweiterungsbau mit Klassenräumen.

Der zweigeschossige Neubau komplettiert das Schulensemble auf selbstverständliche Weise und gibt dem Standort eine neue Adresse. Der Neubau antwortet damit auf den südlichen Erweiterungsbau. Der Pausenhof zwischen Neubau Erweiterungsbau und Hauptgebäude wird zum neuen Eingangsbereich. Der alte Baumbestand muss teilweise weichen und wird über Ersatzmaßnahmen kompensiert.

Der Eingangsbereich auf der Westseite wird über einen Gebäuderücksprung definiert. Er bietet einen geschützten Eingang und fungiert gleichzeitig als kleine überdachte Pause.

Im Erdgeschoss liegen zentral und schnell erreichbar die Verwaltungsbereiche, Fachräume und die offene Lernlandschaft. Es handelt sich um keine Versammlungsstätte.

Im ersten Obergeschoss befinden sich die neuen Räume des allgemeinen Unterrichts.

Der Neubau orientiert sich architektonisch an dem südlichen Bestandsgebäude – Fassadenmaterial und Fenstertaktung. Die Fenster sind aus Metall, hell und liegen zurückversetzt in der Fassade. Wie der südliche Bestand, soll auch der Neubau eine rote Backsteinfassade erhalten. Die Lernlandschaft als Sonderfläche zeigt sich über eine zweigeschossige Glas-Fassade in den Außenraum und bildet so das Herz des Neubaus. Die großflächigen Fassaden werden gem. Nachweis sommerlicher Wärmeschutz (inkl. außenliegender Sonnenschutz), als PR-Konstruktion und Fensterkonstruktion aus Aluminium vorgesehen.

 

3. Statik

Die Geschossdecke sowie die Dachdecke sind als Stahlbetondecke geplant. Da im Bereich der Lerntreppe größere Spannweiten als im Regelbereich vorliegen, soll die Dachdecke hier mit einer Stahlverbunddecke ausgeführt werden. Diese besteht aus Stahlwalzprofilen, die in Gebäudelängsrichtung liegen. Zwischen den Trägern spannt eine Stahlbetonplatte.

 

Die Außenwände, einzelne Innenwände sowie die Treppenhäuser und der Aufzugsschacht sind als Stahlbetonwände geplant. Im Eingangsbereich kragt die Decke über EG leicht aus, weshalb hier Innenwände in Stahlbeton als wandartige Träger ausgebildet werden. Die weiteren Innenwände bestehen aus Kalksandsteinmauerwerk. In Teilbereichen finden außerdem Stützen und Unterzüge Anwendung. Nichttragende Innenwände werden in Trockenbauweise oder Mauerwerk hergestellt.

Gemäß des Geotechnischen Berichts wird eine Flachgründung empfohlen. Dafür ist ein Bodenaustausch bis zu einer Tiefe von 0,5 - 1,0 m bzw. in Teilbereichen bis zu 1,7 m nötig. Um die Frostsicherheit sicherzustellen und Lasten in den Baugrund abzuleiten, werden Streifenfundamente unter den tragenden, aufgehenden Tragwerkselementen angeordnet.

 

4. Energiekonzept / Haustechnische Anlagen

Die Wärmeversorgung erfolgt über ein Nahwärmenetz, ausgehend von der Heizzentrale der Stadtwerke Norderstedt, innerhalb des Bestandsgebäudes „Bildung“. Die Heizlastberechnung fällt aufgrund des angestrebten Passivhausstandards für das Objekt mit 47 kW sehr gering aus. Zuzüglich des Wärmebedarfs der Lüftungsanlage ergibt sich eine Anschlussleistung von 60 kW.

Die Beheizung der zentral gelegenen Flur- und Aufenthaltsbereiche und des Musikraumes im Erdgeschoss erfolgt über eine Fußbodenheizung. Die Klassen- und Gruppenräume werden über Heizkörper in Plan-Ausführung beheizt. Der Wärmebedarf der innenliegenden Sanitärräume wird über die Lüftungsanlage kompensiert.

Gemäß der VDI6022, der DIN16798 und der Arbeitsstättenrichtlinie werden die zentralen Flur- und Aufenthaltsbereiche sowie die innenliegenden Nutzungseinheiten konditioniert mechanisch be- und entlüftet. Die Lüftungsanlage ist neben einer WRG und einem wassergeführten Heizregister ebenfalls mit einer zweistufigen Filterung ausgestattet. Die Klimatisierung von wärmeempfindlichen elektrischen Technikräumen erfolgt über ein VRF-System.

 

5. Energiekonzept / Haustechnische Anlagen Elektrotechnik

Die Versorgung des Neubaus erfolgt über die Bestandsverteilung der gesamten Liegenschaft. Es wird eine PV-Anlage 99kWp auf dem Dach in Ost-West-Ausrichtung auf dem Gründach installiert. Die Installation der Klassenräume erfolgt über Brüstungskanäle.

Das komplette Gebäude wird mit einer Gebäudeautomatisierung ausgestattet, welche die Beleuchtung, Jalousien und Fußbodenheizung sowie die Belüftung der Fenster in der Aula steuert, diese wird auch mit dem Bestandsgebäude vernetzt. Die EDV-Anlagen werden in strukturierter Verkabelung ausgeführt.

Das Objekt erhält eine Sprachalarmierung und Brandmeldeanlage, welche an den Bestand angebunden wird. Weiterhin ist eine BOS-Objektfunkanlage vorgesehen, welche durch die Forderung der Stadt Norderstedt als Auflage entstanden ist. Das Schließsystem wurde aus dem Bestand übernommen und in dem Neubau erweitert. Die Beleuchtung in den Klassenräumen, Lehrerzimmer usw. werden mittels Linienanbauleuchten DINgerecht ausgeleuchtet. In den Fluren und WCs werden Downlights zur Ausleuchtung eingesetzt. Die Steuerung erfolgt mittels Bewegungs-/Präsenzmeldern. Weiterhin ist eine Sicherheitsbeleuchtung mit Rettungswegkennzeichnung und eine 1-LUX- Ausleuchtung der Rettungswege vorgesehen. In den Außenanlagen werden Leuchten, wie im Bestand eingesetzt.

 

Flächenbedarf:

 

Unter Berücksichtigung des weiteren Planungsverlaufs stellt sich das Raumprogramm wie folgt dar:

 

 

Nutzfläche

ca. 1.830 m²

Verkehrsfläche

ca.    802 m²

Techn. Funktionsfläche

ca.      52 m²

Nettogeschossfläche (NGF)

ca. 2.685 m²

Konstruktionsfläche

ca.    430 m²

Bruttogeschossfläche (BGF)

ca. 3.115 m²

 

 

Die Flächen der Rahmenplanung werden um ca. 365 m² (BGF) überschritten. Die Einzelwerte sind der Anlage zu entnehmen.

 

 

Kosten:

 

Die vorläufige Kostenberechnung beläuft sich auf insgesamt 12.750.000 EUR. Darin enthalten sind der Neubau Gebäude „Zukunft“ mit Gründach und PV-Anlagen sowie der Abbruch Gebäude „Wabe“. Die Kostenberechnung ist derzeit noch als vorläufig anzusehen, da die Prüfung durch den FD 11.60 noch nicht abgeschlossen ist.

Um Zeitverzögerungen entgegenzuwirken empfiehlt der FD 11.60 die Beschlussfassung auf Grundlage der dargestellten vorläufigen Kostenberechnung unter der Maßgabe, dass die geprüfte Kostenberechnung diesen Betrag nicht übersteigt.

Die Beauftragung der Bauleistung erfolgt erst, wenn ca. 70 % - 80 % der Bauleistungen ausgeschrieben sind und damit der Kostenvoranschlag bzw. Kostenanschlag vorliegt. Diese werden zur Beschlussfassung vorgelegt (Stufe 3).

 

Die Kostenentwicklung zeigt eine Kostensteigerung von 2.250.000 EUR vom Kostenrahmen (10.500.000 EUR) zur vorläufigen Kostenberechnung (12.750.000 EUR). Die Kostenentwicklung beinhaltet zum einen die Flächenerhöhung und zum anderen die Preissteigerungen von Juli 2021 bis Februar 2023 und beträgt insgesamt ca. 21,4 %. Die bereinigte Preissteigerung beträgt ca. 9,1 % (bezogen auf Kosten/Fläche BGF der KG 300+400).

 

Termine:

 

Der Terminrahmen, mit Stand Oktober 2022, hat weiterhin Gültigkeit und zeigt einen frühesten Baubeginn Anfang 2024 und die Nutzungsaufnahme nach den Sommerferien 2025.

 

 

Planung, Kosten und Termine werden weiter fortgeschrieben.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

Es müssen zusätzliche investive Mittel in Höhe von 2.250.000 EUR im Haushaltsjahr 2025 zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan:1116

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto: 1116510.7851

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

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Anlagen

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