Drucksache - DrS/2023/050
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung des Deutschland-Tickets für alle anspruchsberechtigten Schüler*innen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Frank Hartmann
- Beteiligt:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur; Finanzen und Finanzcontrolling
- Ziele:
- 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen; 7. Ziel 7 - Natur-, Landschafts- und Klimaschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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01.03.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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21.03.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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23.03.2023
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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30.03.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Ausschüsse für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sowie für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag folgenden Beschluss:
Der Kreistag beschließt die Einführung des Deutschland-Tickets für alle anspruchsberechtigten Schüler*innen mit Beginn des Schuljahres 2023/24 und stellt die hierfür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung. Die Maßnahme ist zwischen den am gemeinsamen Schülerfahrkartenverfahren „OLAV“ beteiligten Kreisen Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg zu koordinieren und zeitgleich umzusetzen.
Der Kreistag genehmigt vorsorglich gem. § 57 KrO in Verbindung mit § 82 GO die überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Haushalt 2023 im Teilplan 241, Schülerbeförderung, in Höhe von 350.200 €. Die Deckung ist über Einsparungen im Teilplan 547, ÖPNV, bis zur Höhe von 203.200 € sichergestellt.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Mit der bundesweiten Einführung des Deutschland-Tickets (D-Ticket) im ÖPNV zum 1. Mai 2023 werden alle Monats- und Abo-Fahrkartenangebote oberhalb des Preises für das D-Ticket (49 Euro) auf dieses umgestellt. Hiervon sind auch die über die Kreise finanzierten Listenschülerfahrkarten für die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern (SuS) betroffen.
Hierüber wurden die Landräte und die Landrätin in der hvv-Aufsichtratsklausurtagung am 10./11.02. erstmals infomiert. In Ansehung der Frage, was mit Listenschülerfahrkarten unterhalb des Preises für das D-Ticket passiert, haben sich die am gemeinsamen Schülerfahrkartenverfahren „OLAV“ beteiligten Landräte und die Landrätin sowie die jeweiligen Fachdienstleitungen und die SVG am 15.02.2023 per Videokonferenz auf die zeitgleiche Umstellung auf das D-Ticket für alle Listenschüler*innen zum Beginn des Schuljahres 2023/24 verständigt. Es wurde ebenfalls verabredet, dass eine Umstellung nur stattfinden werde, wenn noch rechtzeitig in allen OLAV-Kreisen gleichlautende Beschlüsse erreicht werden können.
Sachverhalt:
Mit der bundesweiten Einführung des Deutschland-Tickets (D-Ticket) im ÖPNV zum 1. Mai 2023 werden alle Monats- und Abo-Fahrkartenangebote oberhalb des Preises für das D-Ticket (49 Euro) auf dieses umgestellt. Hiervon sind auch die über die Kreise finanzierten Listenschülerfahrkarten für die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern (SuS) betroffen.
Die anspruchsberechtigten SuS, die eine Fahrkarte mit einem Preis oberhalb von 49 Euro erhalten haben, werden somit automatisch zum 1. Mai auf das D-Ticket umgestellt. Hierdurch entsteht jedoch im Listenschülerverfahren ein großes Ungleichgewicht zwischen Preis und Leistung, da alle Fahrkartenangebote unterhalb von 49 Euro ihren aktuellen Preis und Geltungsbereich beibehalten.
Um dieses Ungleichgewicht nicht innerhalb des Listenschülerverfahrens aufkommen zu lassen, schlagen die Verwaltungen der Kreise Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg gemeinschaftlich vor, alle derzeitig anspruchsberechtigten SuS auf das D-Ticket umzustellen.
Mit dieser Umstellung gehen prozessseitige Vereinfachungen im Listenschülerantragsverfahren (OLAV) einher. Zum Beispiel müsste nicht mehr für jeden einzelnen Antrag die notwendige Fahrkarte in Abhängigkeit von Tarifstruktur, Verkehrsangebot und Ankunfts- bzw. Abfahrtszeit auf der Relation zwischen Wohnanschrift und der nächstgelegenen sowie besuchten Schule ermittelt werden. Hierbei kam es in der Vergangenheit – trotz der Automatisierung des Verfahrens – immer wieder zu Unstimmigkeiten und daraus resultierenden Diskussionen mit den beteiligten Personenkreisen und nachgelagerten Anpassungsbedarfen. Des Weiteren würden die heutigen Selbstzahleranteile für höherwertige Fahrkarten von anspruchsberechtigten SuS beim Besuch der nicht nächstgelegenen Schulen komplett entfallen. Somit würde auch der Zahlungsverkehr durch wegfallende Vorkontierungen sowie Verbuchungen bis hin zum Mahnwesen entlastet werden. Ferner könnten die komplett unterschiedlichen Bestell- und Abrechnungsprozesse im HVV- und SH-Tarif, die im Verfahren ebenfalls größeren Aufwand erzeugen, vereinheitlicht und verschlankt werden.
Neben diesen prozessoptimierenden Verbesserungen (Verwaltungsvereinfachung, Entbürokratisierung) unterstützt die Ausgabe von D-Tickets auch die strategischen Ziele der Mobilitäts- und Klimawende, die auch im gemeinsamen 5. RNVP der vier OLAV-Kreise verankert sind. SuS könnten neben der eigentlichen Fahrkartennutzung für den Schulweg auch in der Freizeit ohne tarifliche Nutzungshemmnisse das gesamte ÖPNV-Angebot wahrnehmen. Dadurch erhalten sie ohne zusätzliche Kosten deutlich mehr Mobilitätsmöglichkeiten, das Bringen und Holen durch die Eltern mit dem PKW könnte zunehmend entfallen. Diese Vorteile gelten jedoch nur für SuS, die anspruchsberechtigt sind.
Auch andere Kreise in SH (z.B. Dithmarschen und Schleswig-Flensburg) wollen zukünftig nur noch D-Tickets an die Listenschulkinder ausgeben. In Abstimmung mit den meisten SH-Kreisen soll versucht werden, möglichst einheitliche Lösungen Kreisgrenzen überschreitend bei der Ausgabe von D-Tickets zu finden.
Die ausschließliche Ausgabe von D-Tickets für anspruchsberechtigte SuS in den vier OLAV-Kreisen hat somit spürbare kurzfristige und strategische Vorteile. Die jährlichen Mehrkosten wurden durch die Verwaltungen in Abstimmung mit dem HVV ermittelt und betragen in den Kreishaushalten im Saldo die nachfolgend abgebildeten jährlichen Kosten.
| Gesamt | RZ | OD | SE | PI |
saldierte Mehrkosten D-Ticket im Kreishaushalt | 1.079.000 € | 274.000 € | 317.000 € | 324.000 € | 164.000 € |
Allgemein: Berechnung auf Basis der Schülerzahlen im Dez. 2022
OD & PI: Die Berechnung verlagert keine Mehrkosten der Maßnahme auf die kreisangehörigen Schulträger
OD: ohne die Schülerinnen und Schüler im Schulspezial (11.-13.Kl. und Berufsschule)
PI: ohne die Schülerinnen und Schüler in Trägerschaft der Stadt Pinneberg
Die vier Kreise finanzieren derzeit für ca. 11,5 Mio. Euro p.a. Schülerfahrkarten, welche den jeweiligen Haushalt im Bereich der Schülerbeförderung mit der entsprechenden kreisspezifischen Summe belasten (RZ 3,3 Mio. €, OD 3,25 Mio. €, SE 3,2 Mio. Euro, PI 1,75 Mio. €). In den Kreisen PI und OD wird ein Teil dieser Kosten an die Schulträger weiterbelastet. In den Kreisen SE und RZ findet keine Weiterbelastung an die Schulträger statt.
Bei einer Umstellung aller anspruchsberechtigter SuS auf das D-Ticket würden sich in den Haushalten der vier Kreise im Bereich Schülerbeförderung Mehrbelastungen von ca. 2,6 Mio. Euro p.a. ergeben (RZ 0,59 Mio. €, OD 0,78 Mio. €, SE 0,83 Mio. Euro, PI 0,40 Mio. €).
Aufgrund der ÖPNV-Finanzierungsstrukturen in den vier hvv-Kreisen würden diese Mehrkosten jedoch nicht auf die Kreishaushalte eins zu eins durchschlagen, da über die Verkehrsverträge mit den Busunternehmen die zusätzlichen Ausgaben den Verträgen als Mehreinnahmen großenteils zufließen und somit als Gegenfinanzierung im gleichen Zuge das durch die Kreise zu finanzierende ÖPNV-Defizit mindern.
Unter Einbeziehung dieser (indirekten) Rückflüsse in die ÖPNV-Haushalte (ca. 1,52 Mio. €) ergeben sich im Saldo über alle vier Kreise Mehrkosten von ca. 1,08 Mio. Euro (siehe Tabelle).
Diesen Mehrkosten stehen Verwaltungsvereinfachungen und Mobilitätsverbesserungen für die Schülerinnen und Schüler gegenüber. Das Heranführen der jungen Bevölkerung an den ÖPNV kann zur Verstetigung der Nutzung über die Schulzeit hinaus beitragen und damit den Zielen der Mobilitätswende und des Klimaschutzes durch aktive und gelenkte Verkehrspolitik deutlich näherkommen.
In weiteren Schritten, welche nicht Gegenstand dieser Beschlussvorlage sind, kann eine zukünftige schrittweise Erweiterung des anspruchsberechtigten Schülerkreises weiter betrachtet und gegebenenfalls verfolgt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
x | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| jhrl. ca. 840.300 €; 2023: ca. 350.200 € (= 5/12) |
| Mittelbereitstellung | |
x | Teilplan: 241 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 2415100 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
x | Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von | 350.200 | Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist teilw. gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:
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x | Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: 5313200000, TP 547 jhrl. ca. 487.500 €; 2023: ca. 203.200 € (= 5/12) |
Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
x | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
x | Ja: |
