Bericht der Verwaltung - DrS/2023/024
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergebnisse aus Jugend im Kreistag vom November 2022 / hier: AG 2 Mobilität - Vorlage JiKT-DS/2022/006 Antrag zum ÖPNV / zur Schülerbeförderung - 11.-13. Jahrgänge inkl. Vollzeit-Schüler*innen der BBZ - Schüler*innen von Privatschulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Miriam Kesselboth
- Verfasser 1:
- Kesselboth, Miriam
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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01.03.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Kenntnisnahme
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21.03.2023
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Im Rahmen der Sitzung Jugend im Kreistag vom 21.-23.11.2022 ist beschlossen worden, dass Schüler*innen der 11-13. Jahrgänge einschließlich der Vollzeitschüler*innen der BBZen sowie Schüler*innen der Privatschulen (Klasse 1-10) die Fahrtkosten zur Schülerbeförderung erstattet bekommen sollen. Die Verwaltung möge die überschlägigen Mehrkosten berechnen.
Der Antrag ist zur Beratung in den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport zu übernehmen.
Sachverhalt:
Vom 21.-23.11.2022 trafen sich wieder rund 40 Schüler*innen aus 9. und 10. Klassen von acht verschiedenen Schulen im Kreisgebiet um Einblicke in die Kreispolitik zu erhalten. Am dritten Veranstaltungstag wurde über die in vier verschiedenen Arbeitsgruppen erarbeiteten Anträge in einer Jugendkreistagssitzung beraten. Das Gremium hat sich über das Thema weiterer Übernahmen von Schülerbeförderungskosten durch den Kreis Segeberg ausgetauscht. Sie haben in der Sitzung beschlossen, dass künftig auch Schüler*innen der 11-13. Jahrgänge einschließlich der Vollzeitschüler*innen der BBZen sowie Schüler*innen der Privatschulen (Klasse 1-10) die Fahrkosten erstattet bekommen (s. Anlage 1 AG 2 Mobilität, Schülerbef., Tickets - DrS_2022_006) sollen. Über alle Anträge aus den Jugendkreistagssitzungen soll in der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse des Kreises beraten werden.
Beantragt wird über die gesetzlichen Regelungen des Schulgesetzes des Landes Schleswig-Holstein hinaus die Erweiterung der Anerkennung der Kosten der Schülerbeförderung seitens des Kreises zum Besuch der Klassen 11-13 an den allgemeinbildenden Schulen als auch staatlichen Schulen (Vollzeitschüler*innen an den BBZen) sowie Privatschulen (Klasse 1-10). Die Anerkennung dieser Kosten ist für den Kreis Segeberg lt. Schulgesetz nicht verpflichtend.
Die teilnehmenden Schüler*innen aus Jugend im Kreistag des Vorjahres hatten sich erst im November 2021 schon einmal mit dieser Thematik befasst. Der FD 51.10 verweist an dieser Stelle auf die DrS 2022/004-1 (s. Anlage 2). In dieser Drucksache hat der FD 51.10 bereits Zahlen, Daten und Fakten vorgelegt. Nachfolgend ein kurzer Auszug aus der DrS 2022/004-1:
Hierbei wurde mit einem Durchschnittlichen Fahrpreis von 46,80 EUR/Monat gerechnet. Die voraussichtlichen Gesamtkosten gemäß vorstehender Aufstellung für 3383 Schüler*innen würden 158.324,40 EUR/Monat bzw. 1.899.892,80 EUR/Jahr betragen (Stand April 2022).
Die genannte Anzahl von 3383 Schüler*innen umfasst auch die Anzahl der Schüler*innen, welche am Schulort wohnen. Für diese werden lt. Schülerbeförderungssatzung keine Beförderungskosten anerkannt. Die Zahl der Schüler*innen lässt sich nicht genau ermitteln. Der FD 51.10 schätzt, dass 50 bis höchstens 75% der 3383 Schüler*innen eine Fahrkarte beantragen würden. Die jährlichen Kosten für 2537 Schüler*innen (75%) würden entsprechend bei 1.424.779,20 EUR liegen.
Demgegenüber steht ein finanzieller Rückfluss auf dem Produkt 547 im Haushalt ÖPNV. Die Höhe lässt sich jedoch nur schätzen. Nach Rücksprache mit Herrn Mozer von der SVG ist davon auszugehen, dass bereits 50 % dieser Schüler*innen eine Fahrkarte besitzen. Folglich wären es also 1269 Schüler*innen, die bislang noch keine Fahrkarte erworben haben und erst nach Ausweitung des Angebotes der Kostenanerkennung hinzukommen würden. Unter dieser Annahme würde der finanzielle Rückfluss bei 712.389,60 EUR liegen.
Im Ergebnishaushalt des Kreises würde die Ausweitung des Angebotes grundsätzlich zu einer Belastung im Haushalt Schülerbeförderung Produkt 24151 in Höhe von 1.424.779,20 EUR und zu einer Entlastung in Höhe von 712.389,60 auf dem Produkt 547 führen.
Fazit:
Das Gremium Jugend im Kreistag beantragt die Anerkennung von Schülerbeförderungskosten, die lt. Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein nicht verpflichtend sind. Sie wären eine freiwillige Leistung des Kreises Segeberg. Beim letzten Mal wurde über das Thema schließlich in der Sitzung vom 26.04.2022 beraten. Verwaltung und die Politik verständigten sich darauf, dass die Fraktionen konkrete Vorschläge/Fragen schriftlich an die Verwaltung richten können. Für die Verwaltung sei es wichtig, ein Votum zu erhalten, in welche Richtung Zahlen ermittelt werden sollen.
Konkrete Vorschläge oder Fragen sind bis dato nicht an die Verwaltung herangetragen worden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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135 kB
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2
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(wie Dokument)
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134 kB
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