Drucksache - DrS/2023/043
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschaffung der Stabs- und Führungssoftware MetropolyBOS für die Amtsführungsstellen der Ämter und Gemeinden im Kreis Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Feuerwehrwesen, Zivil- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beteiligt:
- FB Zentrale Steuerung; Finanzen und Finanzcontrolling
- Verfasser 1:
- Herr Lorenzen
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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Vorberatung
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06.03.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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23.03.2023
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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30.03.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der OVG-Ausschuss und der Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag, die Beschaffung der Stabs- und Führungssoftware MetropolyBOS für die Amtsführungsstellen der Ämter und Gemeinden im Kreis Segeberg zu beschließen.
Der Hauptausschuss beschließt die Ausnahme in dieser Angelegenheit zur Förderung als Festbetragsfinanzierung gem. 3.7 der Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg.
Der Kreistag genehmigt vorsorglich gem. § 57 Kreisordnung (KrO) i.V.m. § 82 Gemeindeordnung (GO) die überplanmäßigen investiven Auszahlungen im Fachbereichsbudget II in Höhe von 185.000 €.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die für die Führungsstellen des Kreises Segeberg beschaffte Stab- und Führungssoftware sollte vom Kreis Segeberg auch den Amtsführungsstellen der Ämter und Gemeinden im Kreis Segeberg zur Verfügung gestellt werden. Dies würde zu einer kompletten Vernetzung der Führungsebenen im Kreis Segeberg führen. Die Gesamtkosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf einmalige Investitionskosten in Höhe von 185.000 € und jährlichen Wartungskosten in Höhe von 16.000 €.
Sachverhalt:
Der Kreis Segeberg hat im vergangenem Jahr für den Führungsstab, die Technische Einsatzleitung sowie den ABC-Zug eine Führungsunterstützungssoftware beschafft (MetropolyBOS der Firma Geobyte). Es handelt sich hierbei um ein System welches bereits in der Kooperativen Regionalleitstelle (KRLS) West vorhanden ist.
Im Rahmen der Planungen zur Implementierung des Systems in den Einheiten des Kreises Segeberg ist deutlich geworden, dass die Führung auf oberer Ebene (Leitstelle, Stab, TEL) dann vernetzt arbeitet, aber die Informationen der unteren Führungsebene separat aufgenommen werden müssen. Alle Beteiligten sind sich einig, dass eine komplette Vernetzung der Führungsebenen im Kreis Segeberg sinnvoll wäre.
Von Seiten des Kreisfeuerwehrverbandes wurde daher angeregt, dass der Kreis Segeberg eine Beschaffung bzw. einen Systemwechsel im örtlichen Bereich fördern sollte. Mit Schreiben vom 09.02.2023 hat der Kreisfeuerwehrverband einen entsprechenden Antrag gestellt (siehe Anlage 1).
Der FD 38.00 befürwortet den Antrag des Kreisfeuerwehrverbandes. Bei Katastrophen handelt es sich zum einen häufig um aufwachsende Lagen und zum anderen ist für die Führungsentscheidungen in der Technischen Einsatzleitung sowie dem Führungsstab die tatsächliche Lage vor Ort elementar. Mit einem komplett vernetzten System ist die örtliche Lage in den höheren Entscheidungsgremien quasi in Echtzeit vorhanden. Des Weiteren wird die Arbeit im Bereich Lagedarstellung bzw. –feststellung sowie Meldewesen erheblich erleichtert. Gerade zu Beginn eines Einsatzes wird ansonsten eine Menge Zeit benötigt, um ein erstes Lagebild zu erstellen. Der Kreis Segeberg würde daher von einer einheitlichen Einführung im Kreisgebiet ebenfalls profitieren.
Es wird vorgeschlagen, den Antrag des Kreisfeuerwehrverbandes wie folgt umzusetzen:
- Der Kreis Segeberg stellt jeder der 15 Amtsführungsstellen ein entsprechendes Lizenzpaket zur Verfügung. Die einmaligen Investitionskosten belaufen sich auf ca. 110.000 €.
- Der Kreis Segeberg übernimmt die jährlichen Wartungskosten in Höhe von ca. 16.000 € für diese 15 Systeme.
- Der Kreis Segeberg gewährt jedem Amt/jeder Gemeinde auf Antrag für seine Amtsführungsstelle eine Projektförderung mit Zweckbindung als Festbetragsfinanzierung in Höhe von 5.000 € gem. den Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg.
Verwendungszweck: Beschaffung von IT-Komponenten für die Einrichtung einer entsprechenden Führungsstelle (u.a. Switch, Router, Server, Notebooks o.ä., Drucker, USV, Beamer).
Einmalige Kosten in Höhe von 75.000 €
Der Punkt 3 trägt dem Umstand Rechnung, dass die einzelnen Kommunen im Kreis Segeberg derzeit bei der EDV-Unterstützung in den Führungsstellen unterschiedlich fortgeschritten sind. Jede Kommune kann dann je nach Bedarf selbständig entscheiden, welche Komponenten für eine Einführung/Umstellung vor Ort notwendig sind. Die über den Festbetrag hinausgehenden Kosten sind dann von jeder Kommune eigenständig zu tragen. Für die komplette (Neu-)Ertüchtigung einer Führungsstelle ist mit Hardwarekosten in Höhe von ca. 15.000 € zu rechnen. Es liegen keine konkreten Anhaltspunkte vor, dass bei der entsprechenden Beschaffung mit Finanzierungsbeiträge Dritter zu rechnen ist. Es handelt sich hierbei um eine Ausnahme vom Regelfall gem. 3.3 der Richtlinie (Regelförderquote 20 v.H. + Zuschlag X% je nach finanzieller Leistungsfähigkeit der Gemeinde) und bedarf daher eines Beschlusses des Hauptausschusses (3.7 der Richtlinie).
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Einmalig: 185.000 €; lfd. Kosten: 16.000 € p. a. |
X | Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 128 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: 781210000 (Ausz. Zuw. an Gem.): 75.000 € |
X | Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von | 185.000 | Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
X | Nein |
| Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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220,6 kB
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