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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2023/019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz beschließt:

Den Teilnehmenden der Veranstaltung Jugend im Kreistag wird für ihr Engagement und die Impulse gedankt. Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Beschlüssen der AG 1 Umwelt- Natur- und Klimaschutz wird beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Das Thema Wasserstoffbusse wurde im 5. RNVP bearbeitet, mit dem Ergebnis, das E-Busse als vorteilhafter identifiziert wurden.

 

 

Sachverhalt:

Der Jugendkreistag beschließt, dass ein Pilotprojekt für Wasserstoffbusse geschaffen wird und dafür auch Tankstelle/n gebaut werden, die zudem für die Öffentlichkeit zu Verfügung stehen, wenn ausreichend Forschungsergebnisse vorhanden sind, um den Betrieb von Wasserstoffbussen und Tankstellen zu gewährleisten. Der Kreistag beauftragt ein Busunternehmen eine hochfrequentierte Strecke zu wählen und zusätzlich eine Tankstellen-Position, zu welcher Wasserstoff klimaneutral geliefert wird.

 

Stellungnahme:

Der Kreistag hat sich im 5. RNVP mit der Systemfrage auseinandergesetzt und eine Festlegung auf E-Busse getroffen. Der RNVP führt hierzu in Kap. 8.6 aus:

Grundsätzlich kann die Zielerreichung technologieoffen erfolgen. Allerdings haben sich batterie-elektrisch betriebene E-Busse am sich dynamisch entwickelnden Markt weitgehend etabliert, deren bislang diskutierte Reichweitenproblematik hat durch technischen Fortschritt bereits stark an Bedeutung verloren (aktueller Stand: 250 km), von vollständiger Überwindung in den nächsten Jahren ist auszugehen. Zwar gibt es mit Wasserstoff- (H2) bzw. Brennstoffzellenbussen prinzipiell eine Alternative. Diese ist jedoch von problematischen Eigenschaften gekennzeichnet. So kosten E-Busse etwa das 2,5-fache von Dieselbussen, während der Preis von H2-Bussen ca. das 3,5-fache beträgt; zudem ist H2 spürbar teurer als Strom. Dazu kommt, dass der Wirkungsgrad des Energieeinsatzes bei H2-Bussen mit ca. 30 % wesentlich unter dem von E-Bussen liegt, der rund 70 % beträgt.

Angesichts des Ziels vollständiger Klimaneutralität bis 2045 (Klimaschutzgesetz des Bundes) und dem damit signifikant steigenden Bedarf an erneuerbarer Energie sind schwache Wirkungsgrade – zumal in Verbindung mit höheren Kosten - jedoch kaum vertretbar. Aus diesen Gründen soll H2 deshalb primär dort eingesetzt werden, wo eine direkte Stromnutzung als bessere Alternative technisch nicht möglich ist (Schwerindustrie, Schiffs-, Luft- und Schwerlastverkehr über weite Strecken). Vor diesem Hintergrund wird die Festlegung auf E-Busse für die Dekarbonisierung des ÖPNV als vorteilhaft identifiziert.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

x

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

x

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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