Drucksache - DrS/2023/030
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzeptpapier des Arbeitskreises Frauenhaus Kreis Segeberg zum Ausbau von Schutzplätzen im Kreis Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Büro für Chancengleichheit und Vielfalt
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beteiligt:
- FB Zentrale Steuerung; Finanzen und Finanzcontrolling; Gleichstellungsbeauftragte; Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Verfasser 1:
- Frau Züllich
- Ziele:
- 1. Ziel 1 - moderner öffentlicher Dienstleister; 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 4. Ziel 4 - wirtschaftliche Entwicklung; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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23.02.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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28.02.2023
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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30.03.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss empfiehlt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt das „Konzeptpapier des Arbeitskreises Frauenhaus Kreis Segeberg zum Ausbau von Schutzplätzen im Kreis Segeberg“ als Arbeitsergebnis des vom Kreistag eingesetzten AK Frauenhaus als Empfehlung und Handlungsgrundlage.
Um die Umsetzung des Konzepts auszuloten und ggfs. voranzutreiben sowie den produktiven Austausch fortzuführen, möge die Verwaltung ein regelmäßiges Gesprächsformat in größeren zeitlichen Abständen (z.B. alle zwei Jahre) anbieten, dessen Ausgestaltung sich an dem im August 2022 durchgeführten Fachgespräch orientieren kann, solange dies als zielführend angesehen wird.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
In seiner konstruktiven von Konsens geprägten Arbeit hat der AK Frauenhaus ein Konzept zum Ausbau von Schutzplätzen im Kreis Segeberg erstellt, das im Rahmen eines erfolgreichen Fachgesprächs vorgestellt und diskutiert wurde und nun beschlossen werden soll.
Um die Umsetzung des Konzepts voranzutreiben soll ein regelmäßiges Gesprächsformat in größeren zeitlichen Abständen (z.B. alle zwei Jahre) angeboten werden, dessen Ausgestaltung sich an dem im August 2022 durchgeführten Fachgespräch orientieren kann.
Sachverhalt:
Arbeit des AK Frauenhaus: September 2021 – August 2022
Mit dem Beschluss vom 17.06.2021 beauftragte der Kreistag den Kreissozialausschuss eine Arbeitsgruppe zum Thema Frauenhaus zu bilden (s. DrS/2021/048-2 - Beschlüsse). Hintergrund dafür war der Beschluss, dass sich der Kreis Segeberg für ein zweites Frauenhaus im Kreisgebiet ausspricht und den dringenden Bedarf nach weiteren Plätzen für Frauen anerkennt (s. DrS/2021/048-2 - Beschlüsse).
Daraufhin wurde der AK Frauenhaus gegründet, der am 07.09.2021 zum ersten Mal tagte. In den ein- bis zweimonatigen Sitzungen wurden in konstruktiver Zusammenarbeit auf der einen Seite konkrete Initiativen vorangetrieben, wie z.B. die Bereitstellung eines Fahrtkostenbudgets für die Fahrt zum Frauenhaus und eines Budgets für die Intensivierung des Projektes „Frauen_Wohnen“. Auch die Verstetigung der Notwohnungen des Frauenhauses Norderstedt bis Ende 2024 fallen in den Zeitraum der Arbeit des AKs.
Auf der anderen Seite erarbeitete der AK zunächst in gegenseitigem Einvernehmen aller Teilnehmenden ein Diskussionspapier, das dem Sozialausschuss zur Sitzung am 28.04.2022 zur Verfügung gestellt wurde (s. DrS/2022/084). Dieses wurde in den folgenden AK-Sitzungen in einem auf Konsens basierenden Prozess zu einem Konzept weiterentwickelt und konkretisiert. Der so abgestimmte Entwurf wurde im Rahmen eines Fachgesprächs vorgestellt und diskutiert.
Fachgespräch August 2022
Als Ergebnis der konstruktiven Arbeit entwickelte der AK Frauenhaus ein Konzeptpapier (s.o.), das im Rahmen eines Fachgesprächs am 26.08.2022 unter Beteiligung von Politik, Verwaltung und Fachexpert*innen vorgestellt und diskutiert wurde. Die Veranstaltung war ein großer Erfolg, wurde von den Teilnehmenden als gewinnbringend eingestuft und gelobt.
Unter den 50 angemeldeten Personen waren sowohl Mitglieder und ständige Gäste des AK Frauenhaus sowie die beiden Landtagsabgeordneten Herr Ole-Christopher Plambeck (CDU) und Frau Beate Raudies (SPD), weitere Kreis- und Kommunalpolitiker*innen, Vertreter*innen der Kommunal- und Kreisverwaltung und bisher nicht am Arbeitskreis beteiligte Fachexpert*innen und Träger.
Das Programm des Fachgesprächs ist der Vorlage beigefügt.
Alle Redner*innen betonten die Relevanz des Themas Gewaltschutz für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder – sowohl für die Individuen als auch für die Gesellschaft. Auch wurde verschiedentlich bekräftigt, dass – wie auch in der Istanbul-Konvention gesetzlich festgelegt – alle staatlichen Ebenen bei diesem Thema in der Verantwortung stehen, es sich damit um eine Gemeinschaftsaufgabe handelt und eine enge sich ergänzende Zusammenarbeit notwendig ist.
Mehrfach wurde von verschiedenen Teilnehmenden positiv hervorgehoben, dass der Kreis Segeberg sich bei diesem Thema auf den Weg gemacht und mit den vielfältigen Aktivitäten bereits jetzt schon viel erreicht hat (regionale Bedarfsanalyse für den Kreis, AK Frauenhaus, Erarbeitung des Konzepts, Finanzierung zusätzlicher Frauenhausplätze, Fahrtkostenbudget, Unterstützung des Projekts Frauen_Wohnen).
Das Konzept wurde mit großer Zustimmung begrüßt. Der einzige Änderungswunsch betraf den Aspekt der „Unterstützung der Kinder“ (Punkt 3.8. im Konzept): dieser Abschnitt solle im Entwurf noch weiter ausgearbeitet werden, um die Betroffenheit der Kinder und dementsprechend Notwendigkeit von Kinderschutz- und Unterstützungsmaßnahmen zu verdeutlichen. Von diesem Punkt abgesehen wurde das Konzept einvernehmlich gelobt, den Inhalten zugestimmt und keine Anmerkungen oder Änderungswünsche geäußert.
Beschlussreifes Konzept (Februar 2023)
Auf der einzigen Sitzung nach dem Fachgespräch am 25.10.2022 bestätigten die Mitglieder des AK Frauenhaus ihr Einverständnis mit dem Konzept unter der Auflage, dass der Aspekt des Kinderschutzes noch verdeutlicht eingearbeitet wird. Unabhängig von diesem Aspekt gab es keine Anmerkungen oder Änderungswünsche. Die Ausarbeitung bezüglich des Schutzes und der Unterstützung der Kinder erfolgte im Januar 2023.
Damit liegt nun als Ergebnis der intensiven, konstruktiven und auf Konsens basierenden Arbeit des AK Frauenhaus das „Konzeptpapier des Arbeitskreises Frauenhaus Kreis Segeberg zum Ausbau von Schutzplätzen im Kreis Segeberg“ als Abschlussbericht vor, das von den Mitgliedern des AK Frauenhaus in großer Einigkeit getragen wird. Nach der Versendung an die mehr als 40 Personen, die der Verteiler des AK Frauenhaus umfasst, wurden innerhalb der von der Verwaltung gesetzten Frist keine konkreten Anmerkungen bzw. Änderungswünsche eingereicht.
Aus Sicht der Verwaltung ist das Konzept damit als Ergebnis des AK Frauenhaus, als Empfehlung und Handlungsgrundlage beschlussreif und wird befürwortet.
Zukünftiges Vorgehen
Als zukünftiges Vorgehen werden folgende Aufträge an die Verwaltung formuliert:
1) Die Verwaltung wird gebeten, die Förderkulisse in Bezug auf Frauenhausplätze im Blick zu behalten.
2) Die Verwaltung wird gebeten, weiterhin mit den Kommunen im Austausch darüber zu sein, ob Lokalinitiativen möglich sind und bei Bedarf dazu zu berichten.
3) Die Verwaltung wird gebeten, zukünftig ein regelmäßiges Gesprächsformat anzubieten, um den produktiven Austausch fortzuführen, auf Probleme und Handlungsbedarfe gezielt reagieren zu können und Umsetzungsmöglichkeiten des Konzepts auszuloten und ggfs. voranzutreiben. Die Ausgestaltung kann sich an dem im August 2022 durchgeführten Fachgespräch orientieren und sollte in größeren zeitlichen Abständen (z.B. alle zwei Jahre) angeboten werden, solange dies als zielführend angesehen wird. Es wird als sinnvoll erachtet einen ersten Austausch innerhalb des ersten Jahres nach der konstituierenden Sitzung des neuen Kreistags am 12.06.2023 zu organisieren.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
X | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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469,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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123,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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4
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(wie Dokument)
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556,9 kB
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5
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(wie Dokument)
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87,1 kB
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6
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(wie Dokument)
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6,5 MB
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