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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2023/014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Mittel aus dem Rahmenstrukturvertrag soziale Hilfen werden ab 01.01.2023 wie folgt vergeben:

 

Die Begegnungsstättenverträge werden im gemeinsamen Einvernehmen aufgelöst und die 150.000,00 €, die im Haushalt 2023 bereit gestellt wurden, werden auf 95.604,80 € reduziert.

 

Der Kreis Segeberg beteiligt sich an der Finanzierung der Maßnahmen im Strukturvertrag – Begegnungsstätten in Bad Segeberg, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, Norderstedt, sowie dem Peerprojekt und der Fachstelle Glückspiel i.H.v. 37.604,80, aus dem Strukturvertrag werden 311.895,20 € entsprechend auf diese Angebote gewährt.

 

Zudem werden die NAH Angebote gem. § 67 SGB XII als kumulierte Einzelfallhilfen in jeweils einer Summe (insgesamt 58.000,00 €) für drei Standorte kreisweit angeboten.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Der Strukturvertrag Soziale Hilfen mit dem Ministerium für Justiz und Gesundheit  des Landes Schleswig-Holstein umfasst eine Zuwendung des Landes für Maßnahmen zur Förderung der regionalen Suchtkrankenhilfe und zur Förderung von Projekten der offenen Hilfen im sozialpsychiatrischen Bereich für die Förderperiode 01.01.2023 bis 31.12.2028. Die Vergabe der Mittel ist neu zu gestalten.

 

Sachverhalt:

Der Strukturvertrag Soziale Hilfen mit dem Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein umfasst eine Zuwendung des Landes für Maßnahmen zur Förderung der regionalen Suchtkrankenhilfe und zur Förderung von Projekten der offenen Hilfen im sozialpsychiatrischen Bereich.

Die bisherigen Maßnahmen sind in der DrS/2022/232 beschrieben. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung war der neue Vertrag für die Förderperiode von 01.01.2023 bis 31.12.2028 noch nicht verhandelt und unterschrieben.

 

Die Beschlussfassung war wie folgt:

 

Der Sozialausschuss beschließt, unter der Maßgabe, dass der Zuwendungsvertrag über die Strukturierung der Förderung sozialer Hilfen in Schleswig-Holstein (Strukturvertrag soziale Hilfen) mit dem Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein ab 01.01.2023 erneut geschlossen wird, den Einsatz der Fördermittel für die bestehenden Maßnahmen mit Ausnahme der psychosozialen Begleitung Substituierter für die neue Förderperiode ab 01.01.2023 für voraussichtlich 5 Jahre weiterzuführen. Zusätzlich werden die in der letzten Förderperiode entstandenen tariflichen Lohnsteigerungen und allgemeinen Preissteigerungen unter Berücksichtigung der Energieausgleichsmaßnahmen des Landes und Bundes angemessen eingepreist werden.

 

Die dann voraussichtlich verbleibenden Mittel sollten nach Empfehlung der Verwaltung für ein niedrigschwelliges Nahprojekt eingesetzt werden.

Die Verwaltung wird berichten, sobald die verbindliche Zusage des Landes vorliegt.

 

Das erfolgt mit dieser Vorlage.

 

Der Vertrag wurde am 09.12.2023 unterzeichnet. Die Fördersumme beträgt für den Kreis Segeberg 311.895,20 €, wobei die Summe für die Glückspielfachstellen mit 59.000,00 € festgeschrieben ist.

 

Im neuen Vertrag wurden die Inhalte nochmals präzisiert. Hilfen für Menschen mit psychischen Störungen, davon bedrohte Menschen sowie ihren Angehörigen soll ein niedrigschwelliger und generationsübergreifender Zugang zum Hilfesystem ermöglicht werden. Hier sind insbesondere Einrichtungen mit Kontaktstellenfunktion in Form von Begegnungsstätten, Teestuben, Clubs und Treffpunkte geeignet.

 

Aufgrund der Beschreibung im Strukturvertrag Soziale Hilfen wurden die Maßnahmen im Kreis Segeberg nochmals evaluiert und die Verwaltung empfiehlt nunmehr eine anders strukturiertere Vergabe der Mittel.

Der Kreis Segeberg förderte bisher eine Begegnungsstätte (Kaltenkirchen) durch den Strukturvertrag mit 100 % Landesfinanzierung und drei Begegnungsstätten durch freiwillige Mittel des Kreises (DrS/2013/103) in Höhe von 150.000,00 €.

Bei den Angeboten sind seit Jahren keine Anpassungen aufgrund der Kostensteigerungen erfolgt.

 

Der Vorschlag der Verwaltung ist, dass alle Begegnungsstätten über den Strukturvertrag finanziert werden. Inhaltlich wird damit auf die Beschreibung der Maßnahmen gemäß Strukturvertrag im Bereich der psychisch erkrankten Menschen in den Strukturvertrag umgesteuert.

 

Überblick der Begegnungsstätten

Sitz

Finanzierung vorherige Förderperiode 2018-2022

Neue Finanzierung ab 2023

Bad Segeberg, Keltingstraße

 

 

Norderstedt, Alter Kirchweg

 

.

Wahlstedt, Waldstraße

150.000 € für die 3 Angebote

180.000,00 Steigerung von 20 %

Kaltenkirchen Flottkamp

 30.000,00 € sowie 2022 zzgl. 6.125,00 € aufgrund von Restmitteln

33.000,00 Steigerung von 10 %

Henstedt-Ulzburg als Standort erforderlich

 

28.000,00

 

Die Hilfen im Suchtbereich werden im Rahmen der Beratungsverträge des Kreises Segeberg sowohl in der Prävention als auch in der Beratung finanziert.

Aus dem Strukturvertrag wird die Fachstelle Glückspiel finanziert. Das Peerprojekt wird fortgeführt.

 

 

 

Summe ist vom Land festgeschrieben

Fachstelle Glückspiel

22.000,00

59.000,00

Peer Projekt

45.000,00

49.500,00 Steigerung von 10 %

 

Damit ergibt sich eine Förderung von insgesamt 349.500,00 € für die genannten Hilfen.

Aus dem Strukturvertrag werden 311.895,20 € finanziert, der Kreisanteil vermindert sich von 150.000,00 € auf 37.604,80 €.

 

Die niedrigschwelligen aufsuchenden sozialpsychiatrischen Hilfen sind wichtige und notwendige Hilfen für Menschen in Krisen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, dass diese Hilfen über den § 67 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch SGB XII abgedeckt werden. Danach erhalten Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind.

 

Dies kann auch so gestaltet werden, dass mit den bisherigen Trägern zzgl. eines Trägers für den Ostkreis per Bescheid eine Summe bewilligt wird. Vorteil dabei ist, dass dies nicht an die starr festgeschriebenen Vertragsbedingungen des Strukturvertrages gebunden ist und nach tatsächlichen Bedarfen angepasst werden kann.

 

Sitz

Bisherige Finanzierung

Neue Finanzierung

HMW Norderstedt

12.000,00 € p.a.

12.000,00

Das Rauhe Haus – Kaltenkirchen

22.515,27 € p.a.

23.000,00

Träger für Ostkreis

 

23.000,00

 

Der Kostenunterschied ergibt sich daraus, dass in Norderstedt kurze Wege sind und somit die Einsatzkosten niedriger sind. Im städtischen Bereich ist das soziale Hilfsangebot dichter und somit leichter erreichbar, so dass präventive Maßnahmen und Anbindung an das Hilfesystem schneller erfolgt.

 

Durch die neue Zuordnungen der offenen Hilfen im sozialpsychiatrischen Bereich sowie der Weitergewährung der Leistungen für die Fachberatung Glückspielsucht gestaltet sich die Übersicht der Finanzierung, die Refinanzierung sowie die fachliche Betrachtung strukturierter und entspricht den neuen Förderrichtlinien.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

Reduzierung der Kreismittel, Erhöhung der Landesanteile

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:367

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

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Anlagen

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