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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2023/001

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Beratungsfolge:

Abschlussbericht: Sonderbedarfszuweisung 2021/2022

Forecast: Sonderbedarfszuweisung 2022/2023

 

Abschlussbericht für die Förderung des Ausbaus von Gemeindeverbindungsstraßen im Kreis Segeberg (ohne Norderstedt) "Sonderbedarfszuweisung 2021/2022" mit Signal - und Muldensteinen.

 

Nach der geltenden Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Gemeindeverbindungsstraßen - Sonderbedarfszuweisung 2021/2022 - lief die Baumaßnahme des WZV erfolgreich und es wurden insgesamt 7.259,90 m ausgebaut. Die Baumaßnahme wurde vollständig vom Wege - Zweckverband mit eigenem fachkundigem Personal und mit fachkundigen Firmen ausgeführt.

 

Vor Baubeginn wurden die beteiligten Bürgermeister*innen zum Anzeichnen der Ausbaustellen eingeladen. Somit konnten alle beteiligten Gemeinden rechtzeitig über die Maßnahme informiert und Details abgesprochen werden, welches eine positive Rückmeldung nach sich zog.

 

Alle abgeschlossenen Bauvorhaben wurden ohne Mängel durch die Gemeinden (Bürgermeister) bzw. durch den Kreis Segeberg (Fachdienst 66.00) abgenommen. Sämtliche Leistungen zu der Sonderbedarfszuweisung 2021/2022 wurden dokumentiert, aufgelistet und nachweislich mit der einzelnen Baumaßnahme abgerechnet. Die entsprechenden Nachweise liegen dem Kreis Segeberg (Fachdienst 66.00) seit Dezember 2022 vor.

 

Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Nachweise wurde im Dezember 2022 durch den Kreis Segeberg (Fachdienst 66.00) geprüft und bestätigt.

 

Forecast für die Förderung des Ausbaus von Gemeindeverbindungsstraßen im Kreis Segeberg "Sonderbedarfszuweisung 2022/2023" mit Signal - und Muldensteinen.

 

Der ausgearbeitete Förderantrag liegt dem Fördermittelgeber (Kreis Segeberg Fachdienst 66.00) seit November 2022 zur Prüfung und Genehmigung vor.

 

Der Fördermittelgeber (Kreis Segeberg Fachdienst 66.00) hat den Antrag der Sonderbedarfszuweisung 2022/2023 (Ausbau der Bankette an Gemeindeverbindungsstraßen mit Signal- und Muldensteinen) mit einer Fördersumme von 750.000,00 € im Dezember 2022 bewilligt. Der WZV Straßen- und Tiefbau beginnt die Sonderbedarfszuweisung 2023 im Januar 2023, sofern die Witterung dies zulässt.

 

Allgemein sind für den Forecast 2023 folgende Annahmen bezüglich des Preisgefüges zugrunde gelegt:

 

 Signalstein:  Preissteigerung ca.  30% = + 4,47 €/lfdm

 Beton:  Preissteigerung ca.  30% = + 6,43 €/lfdm

 Allgemein:  Preissteigerung ca.     9 % = + 9,18 €/lfdm

 

So ergibt sich ein geschätzter EP für die Sonderbedarfszuweisung 2023 in Höhe von 122,08 €/lfdm. Zusammenfassend ergibt sich daraus für das Jahr 2023 eine kalkulatorische Ausbaulänge von 6.143,00 m.

 

Im Anhang finden Sie eine Übersichtskarte aus der hervorgeht, welche Gemeindeverbindungsstraßen bisher ausgebaut worden sind und welche Gemeindeverbindungsstraßen für die Sonderbedarfszuweisung 2022/2023 zum Ausbau geplant sind.

 

Verfasser:      Verantwortlich:

Mario Soltau                       Jan Lawerentz

Projektleiter      Bereichsleiter

Straßen- und Tiefbau                 Kommunale Dienste

 

 

Sachverhalt:

Siehe Zusammenfassung.

 

 

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Anlagen

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