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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2020/208-15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Bereitstellung der zusätzlichen investiven Mittel in

Höhe von 13.105.000 EUR, verteilt auf die Haushaltsjahre 2023-2028, sowie

Mittel in Höhe von 1.356.000 EUR als Aufwand für die Haushaltsjahre 2023-

2024.

 

Der Fachdienst 11.60 wird beauftragt die Baumaßnahme wie beschrieben

umzusetzen. Auf den Vorbehalt zur Freigabe der LP 8-9 und Beauftragung der

Bauleistungen (Beschlussfassung Stufe 3) wird verzichtet.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die Vorlage zeigt die aktuelle Entwurfsplanung und die Kostenberechnung zum Planungsstand vom Oktober 2022 (HU-Bau).

 

Die Kostenberechnung beläuft sich auf 64.500.000 EUR. Darin enthalten sind der Neubau Haus A ohne Sitzungspavillon, PV-Anlagen auf dem Dach zur Bundesstraße, das Systemparkhaus mit Paneel- und PV-Fassade sowie die Verlegung der Waldemar-von-Mohl-Straße, samt Parkplätzen, Abbruch Haus A und C, Carport und Garagen sowie die Anpassungen im Haus B und KT- Gebäude.

 

 

Sachverhalt:

 

Der im September 2022 vorgestellte Entwurf Leistungsphase 3 - Neubau Haus A mit Sitzungspavillon und externer Kantine - wurde auf Beschluss des Kreistages vom 29.09.2022 (DrS/2020/208-9) überarbeitet. Dem Beschluss folgend wurde eine PV-Anlage auf den möglichen Dachflächen des Hauses A Richtung Bundesstraße ergänzt, der Sitzungspavillon einschließlich Untergeschoss (außer der Lüftungszentrale) gestrichen, ebenso das freistehende Kantinengebäude. Die jetzt entstandenen Freiflächen werden begrünt. Alle anderen Entwurfsprämissen wurden beibehalten.

 

Das geforderte Bewirtschaftungskonzept für das Parkhaus wird zu einem

späteren Zeitpunkt durch den FD 20.00 vorgestellt.

 

 

Kosten

Grundlage der Kostenberechnung bildet die beiliegende Entwurfsplanung, mit Stand Oktober 2022.

 

Es ergibt sich eine Gesamtsumme von 64.500.000 EUR, die sich wie folgt zusammensetzt:

 

 


Kostenberechnung

Haus A ohne Pavillon

und vorbereitende Maßnahmen

52.500.000 €

Parkhaus

11.200.000 €

Parkplatz + Straße

800.000 €

Summe, brutto:

 

64.500.000 €

 

 

 

 

 

 

 

Die Baukosten sind nach statistischen Auswertungen des BKI im 3. Quartal 2022 um etwa 2,6% gestiegen https://bki.de/baupreisindex.html.

Weitere Preissteigerungen, aufgrund der angespannten weltpolitischen Lage, sind nicht vorhersehbar. Eine vorweggenommene Berücksichtigung einer prognostizierten Kostenentwicklung, als Hochrechnung auf einen Vergabezeitpunkt in 2023 bis 2024, ist nicht erfolgt.

 

 

Termine:

Der mit Vorlage DrS/2020/208-5 gefasste Beschluss zum vorgezogenen Abbruch Haus A lässt sich nicht wie angedacht umsetzen.

 

Zum einen hat sich der Auszug der Mitarbeitenden aus Haus A durch die verspätete Inbetriebnahme des Neubaus in der Rosenstraße (fehlende IT-Komponenten) und in die Waldemar-von-Mohl-Straße (größerer Sanierungsaufwand) verzögert, zum anderen sind noch zwingend notwendige Maßnahmen zur Sicherstellung der Daten- und Ausfallsicherheit bzw. der Betriebssicherheit (auch angesichts der erhöhten Cyber-Bedrohungslage) erforderlich. Für diese IT-Infrastrukturmaßnahmen stehen im FD 10.50 nur begrenzte personelle Ressourcen, mit entsprechender Fachqualifikation zur Verfügung. Eine Aufstockung durch die Einbindung von externem Personal über verschiedene qualifizierte Dienstleistungsunternehmen ist bereits erfolgt, eine weitere Aufstockung ist unrealistisch. Nach Einschätzung FD 10.50 ist ein Abbruch Haus A vor dem 02.01.2024 nicht leistbar.

 

Der nun vorliegende Terminrahmen berücksichtigt diese Aspekte und führt den Abbruchbeginn Haus A am 02.01.2024, wie im ursprünglichen Rahmenterminplan vom 11.09.2020. Die Fertigstellung des Gebäudes ist für August 2027 geplant, für die Inbetriebnahme, Nutzereinweisung und den Bezug sind weitere 4-5 Monate erforderlich. Die Nutzungsaufnahme ist für Anfang Februar 2028 vorgesehen.

 

Die vorbereitenden Maßnahmen Leitungsverlegung, Umbau Haus B, Umbau KT,

Verlegung Waldemar-von-Mohl-Straße, Errichtung Parkplatz und Abbruch Haus

C, Carport und Garagen sind weiterhin für 2023 vorgesehen und bereits mit

Beschlussfassung DrS/2020/208-5 zum Teil freigegeben. Der neue Trafo ist

bereits beauftragt. Der Baubeginn des Parkhauses soll nun ebenfalls in 2023

erfolgen.

 

Bei dieser Ablaufplanung ist die Beschlussfassung Stufe 3 (70-80 %

Kostensicherheit mit vorliegendem Kostenvoranschlag/-anschlag) weiter obsolet.

 

Die Beschlussfassung erfolgt allein auf Grundlage der HU-Bau, ein Stoppen der

Maßnahme ist möglich, würde dann aber den teilweisen Rückbau der oben

aufgezählten vorbereitenden Maßnahmen bedeuten. Mit dem Abbruch Haus A ist

die Durchführung der Maßnahme unumgänglich.

 

 

 

 

Finanzierung:

 

Es müssen zusätzliche investive Mittel in Höhe von 13.105.000 EUR und 1.356.000 EUR als Aufwand verteilt über die Haushaltsjahre 2020-2028 zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Haushaltsjahr

investiv

Aufwand

2020-2022

 2.600.000 €

 

2023

 8.987.000 €

173.000 €

2024

 12.410.000 €

1.183.000 €

2025

 15.240.000 €

 

2026

 15.930.000 €

 

2027

 8.280.000 €

 

2028

880.000 €

 

gesamt

63.144.000 €

1.356.000 €

 

 

Nur informativ, der Anlagenabgang beträgt in Summe 1.304.600 EUR im

Haushaltsjahr 2024.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

siehe oben (Finanzierung)

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 1116

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 1116101+1116102

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto: 116941.7851,

1116102.7821, 1116100.7821,

1116100.7831

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

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Anlagen

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