Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/281

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss stimmt einer Auftragsvergabe für die Beschaffung von mobilen Endgeräte in Höhe von 200.301,60 €, entsprechend des vorliegenden Angebotes, zu.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Zusammenfassung:

Zur weiteren mobilen Ausstattung sollen insgesamt 120 iPads beschafft werden. Davon entfallen 105 auf die Verwaltung und 15 auf (bürgerliche) Abgeordnete des Kreistages

 

 

Sachverhalt:

Die Virtualisierung der Fachanwendungen innerhalb der Kreisverwaltung bewirkt, dass der Zugriff von unterschiedlichen Geräten erfolgen kann und wir nicht auf Laptops angewiesen sind. Der Kreis hat sich entschieden, seinen Mitarbeitern ein mobiles und flexibles, zeitgemäßes Arbeiten zu ermöglichen. Hierfür sollen weitere iPads angeschafft werden.

Um die Umrüstung von Laptops auf iPads vornehmen zu können, wurden unterschiedlich priorisierte Chargen gebildet. Nun soll die dritte Charge bis Ende dieses Jahres umgesetzt werden, in der 105 iPads ausgegeben werden.

 

Für die papierlose Gremienarbeit wurden vor einigen Jahren diverse iPads beschafft. Durch Um- und Neubesetzungen werden weitere iPads für den Kreistag benötigt.

 

Die Beauftragung an Dataport soll im Rahmen eines sog. Inhouse-Geschäfts erfolgen.

 

Zum Hintergrund:

Der "neue" IT-Verbund Schleswig-Holstein AöR wurde zum 01.01.2019 durch das Land Schleswig-Holstein per Errichtungsgesetz gegründet. Gem. § 1 Abs. 4 Errichtungsgesetz ITVSH sind alle Gemeinden, Ämter und Kreise des Landes Schleswig-Holsteins Träger der Anstalt des öffentlichen Rechts. Im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gingen alle Rechte und Pflichten des "alten" ITVSH (aufgelöst zum 31.12.2018) auf die neue AöR über. Dazu gehört auch die Hälfte des schleswig-holsteinischen Anteils am Stammkapital Dataports, welches bereits zum 01.01.2012 auf den "alten" ITVSH übertragen wurde. Dieser ist damit einer der Träger von Dataport geworden. Aktuell hat der ITVSH rund 200 Träger (Stand 01.01.2022).

 

Damit sind auch die im ITVSH zusammengeschlossenen Kommunen Träger von Dataport und haben die Möglichkeit, Dataport im Wege eines so genannten Inhouse-Geschäftes zu beauftragen. Das bedeutet, dass keine aufwändigen Vergabeverfahren für IT-Beschaffungen mehr erforderlich sind. Die Kommunen entscheiden im Einzelfall, ob und welche Angebote von Dataport ihnen wirtschaftliche Vorteile bieten könnten und gegebenenfalls beauftragt werden sollen.

 

 

Das Angebot übersteigt die Wertgrenze von 150.000 € und bedarf es daher vor Auftragsvergabe der Zustimmung des Hauptausschusses.  

 

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 1114500

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto: 783100

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...