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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/275

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt die Verlängerung des Investitionsförderprogramms bis Ende 2028 unter Beibehaltung des Gesamtvolumens von maximal 10 Mio. €. Die Förderung von privaten Hilfsorganisationen im Bevölkerungsschutz wird zugelassen gemäß Richtlinienentwurf.

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die ursprünglich für das Investitionsförderprogramm 2019 - 2023 vorgesehenen Mittel werden bis zum Ablauf der Laufzeit nicht in voller Höhe ausgeschüttet sein. Vor diesem Hintergrund wird das Förderprogramm um 5 Jahre bis Ende 2028 verlängert - unter Beibehaltung des Gesamtvolumens von 10 Mio. €. Gleichzeitig wird es für Investitionsmaßnahmen bei privaten Hilfsorganisationen im Bevölkerungsschutz erweitert.

 

 

Sachverhalt:

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 06.12.2018 ein Investitionsförderprogramm für Kommunen für die Jahre 2019 - 2023 über insgesamt 10 Mio. € beschlossen. Grundsätzlich sollten Fördersummen in Höhe von 2 Mio. € pro Jahr zur Verfügung gestellt werden. Eine entsprechende Förderrichtlinie dazu wurde am 16.05.2019 beschlossen (DrS/2019/074). Eine Aufstockung in Höhe von 1 Mio. € erfolgte für die Beschaffung von Luftreinigungsfiltern für das Jahr 2021.

 

Das Förderprogramm wird von den Kommunen mittlerweile rege in Anspruch genommen; dennoch werden die bereitgestellten Mittel nicht in voller Höhe abgerufen. Die angedachten 10 bzw. 11 Millionen werden daher nicht bis Ende 2023 verbraucht sein. Für Luftreinigungsfilter wurden lediglich 2 Anträge gestellt. Der Aufstockungsbetrag wird nicht benötigt; die Anträge können aus dem bisherigen Volumen gedeckt werden. Es besteht nun die Option, das Förderprogramm zum 31.12.2023 planmäßig auslaufen zu lassen oder aber den Förderzeitraum zu verlängern.

 

Von den bisher in den Jahren 2019 – 2022 bereitgestellten Mitteln in Höhe von 3,2 Mio. Euro wurden erst 3,3 Mio. Euro durch entsprechende Anträge gebunden (Bewilligungen erfolgten aus übertragenen Haushaltsmitteln und aus Verpflichtungsermächtigungen). Das durchschnittliche Antragsvolumen beträgt ca. 0,9 Mio. Euro/Jahr. Ca. 1,2 Mio. Euro wurden bisher für abgeschlossene Maßnahmen auch ausgezahlt. Eine genaue Aufstellung der bereits verbrauchten Mittel ist in der Anlage 1 dargestellt. Bei Beibehaltung der 10 Mio. € Gesamtsumme und einem ähnlichen Antragsvolumen wie bisher ergäbe sich rechnerisch eine Verlängerung um 5 Jahre bis Ende 2028.

 

Darüber hinaus ist der FD 38.00 bestrebt, den Bevölkerungsschutz im Kreisgebiet zu verbessern. Eine Möglichkeit hierzu wäre, anerkannte private Hilfsorganisationen im Bevölkerungsschutz i.R. von Beschaffungen zu fördern und diese Maßnahmen ebenfalls über das Investitionsförderprogramm abzuwickeln. Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit (Fachausschuss) hat am 07.11.2022 der DrS/2022/227 nebst Anlage (Präsentation Lenkungsgruppe, Folien 2 u. 15) des Fachdienstes 38.00 zugestimmt.

 

Darüber hinaus enthält der Richtlinienentwurf einige redaktionelle Änderungen sowie einen Verzicht auf das Einholen einer baufachtechnischen Prüfung durch den FD 11.60. Dies dient der Verwaltungsvereinfachung. In der Praxis hat sich gezeigt, dass auch bei einer Reduzierung der förderfähigen Gesamtkosten aufgrund der baufachtechnischen Prüfung i.d.R. dennoch der Höchstbetrag bewilligt wird, weil die Gesamtkosten bei Baumaßnahmen entsprechend hoch sind. Die Regelung wurde in Anlehnung an landesrechtlich zulässige Ausnahmemöglichkeiten für Kommunen getroffen (VV-K zu § 44 LHO).

 

In der Synopse (Anlage 2) ist ersichtlich, welche Änderungen insgesamt vorgeschlagen werden.  

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

6,8 Mio. Restvolumen in den Jahren 2023 – 2028

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 611

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto: 7812120000

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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