Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/278

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt die Aufnahme von 2.600.000 € als Aufwand und 1.602.000 € als Ertrag über die Änderungsliste in den Haushalt 2023. Die Mittel sind für die Planung und Durchführung der Reaktivierung der Unterkunft in Borstel sowiedie entsprechenden Einnahmen aus den Gebühren vorgesehen.

 

Im Rahmen der durchzuführenden Vergabe wird die Verwaltung ermächtigt, entsprechend der Wertgrenzen der Hauptsatzung alle genannten Verträge abzuschließen. Auf Grund der absoluten Dringlichkeit ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (freihändige Vergabe) möglich.

 

Die Verwaltung wird gebeten, mit dem Land Schleswig-Holstein in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, dass vom Land die Mittel für die Reaktivierung und den Betrieb der Einrichtung übernommen werden. Sollte  keine Einigung mit dem Land erzielt werden, belasten die Aufwendungen den Kreishaushalt und werden über die allgemeinen Finanzierungsmittel, also auch aus der Kreisumlage, finanziert.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Zusammenfassung:

Der Kreis Segeberg hat bis zum 31.08.2022 in der ehemaligen Klinik in Borstel eine Unterkunft für die geflüchteten Menschen aus der Ukraine betrieben. Aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen und der Signale aus dem kommunalen Raum, dass in den Städten, Ämtern und Gemeinden sehr wenig bis kein Wohnraum mehr vorhanden ist, um die Geflüchteten unterzubringen, schlägt die Verwaltung zur Entlastung der Kommunen vor, die Unterkunft in Borstel zu reaktivieren.

 

Sachverhalt:

Zum 31.08.2022 hat der Kreis Segeberg die Unterkunft in Borstel wieder geschlossen, da der Zustrom der Geflüchteten aus der Ukraine seinerzeit nicht so hoch war, dass der Betrieb der Unterkunft gerechtfertigt wäre. Mit dem Klinikbesitzer, der Stiftung Forschungszentrum Borstel wurde Vereinbarung geschlossen, dass der Kreis kurzfristig die Einrichtung reaktivieren kann, wenn die Situation es erfordert (siehe DrS.2022/143).

 

Aktuell sind rund 3.000 ukrainische Vertriebene im Kreis registriert und in den Kommunen untergebracht. Zusätzlich sind rund 560 Flüchtlinge aus weiteren Staaten dem Kreis zugewiesen. Auf Grund der weiterhin hochdynamischen Lage im Ukraine-Krieg, der einsetzenden Winterperiode und die weiter anhaltenden Angriffe auf die ukrainische Infrastruktur rechnen Bund und Land mit einem weiterhin starken Anstieg an ukrainischen Vertriebenen. Seitens des Kreises rechnen wir allein für das Jahr 2022 mit bis zu 5.000 Vertrieben und Flüchtlingen, die im Kreisgebiet unterzubringen sind. Die Anzahl der aus anderen Ländern flüchtenden Menschen steigt derzeit ebenfalls erheblich an. Die Landesunterkünfte in Schleswig-Holstein sind derzeit mit rd. 3.900 Personen belegt. Diesen starken Anstieg konnte der Kreis nicht vorhersehen und naturgemäß auch nicht steuern, so dass sofortiges Handeln erforderlich ist, um die Situation zu entspannen. Die Kommunen, die an sich für die Unterbringung der Geflüchteten zuständig sind, signalisieren, dass in den Städten, Ämtern und Gemeinden sehr wenig bis kein Wohnraum vorhanden ist, um die Menschen unterzubringen. Viele Kommunen haben zusätzliche Aufrufe in der Bevölkerung gestartet. Die Unterbringung von Geflüchteten in Turnhallen etc. ist äußerst wahrscheinlich. Auf Grund dieser dynamischen Lageentwicklung besteht die Dringlichkeit und absolute Notwendigkeit, im Kreis Segeberg die adäquate Unterbringung von Vertriebenen und Geflüchteten unmittelbar sicherzustellen. Deshalb prüft die Kreisverwaltung, ob die Unterkunft in Borstel reaktiviert werden soll, um die Kommunen bei der Unterbringung zu entlasten. Maximal können hier 250 Menschen untergebracht werden.

 

Derzeit ist unklar, ob sich das Land Schleswig-Holstein an den Kosten der Reaktivierung beteiligen wird. Diesbezügliche Verhandlungen der kommunalen Spitzenverbände mit dem Land werden derzeit aktiv seit Wochen geführt. Dies ebenso in Verbindung mit den avisierten Unterstützungen seitens des Bundes zur Unterstützung der Kommunen in der Unterbringung geflüchteter Menschen.

 

Sofern die Einrichtung tatsächlich reaktiviert wird, kann der Kreis Segeberg für jeden genutzten Platz Gebühren erheben, die entsprechend der Leistungsberechtigung im Einzelnen vom Land (im Rahmen der Abrechnung nach dem AsylbLG) oder vom Jobcenter (im Rahmen der Kosten der Unterkunft) übernommen werden. Die Gebührenbescheide müssten allerdings in jedem Einzelfall von der Kreisverwaltung gefertigt werden. Die dafür benötigte personelle Unterstützung könnte aus den ebenfalls beantragten Stellenbedarfen gedeckt werden (siehe DrS. 2022/223).

 

Die Kreisverwaltung  geht aufgrund der dynamischen Entwicklung und der fortwährenden Zuweisung geflüchteter Menschen durch das Land davon aus, dass die Einrichtung in Borstel frühestens vom 01.12.2022 und dann bis zum 30.06.2023 betrieben wird. Die entsprechende Vorlaufzeit wird für alle vorbereitenden Arbeiten, Vergabeverfahren und Wiederhochfahren der Einrichtung benötigt. In der Zeit ab 01.12.2022 hätten die Kommunen die Möglichkeit, ausreichenden Wohnraum für die Geflüchteten zu schaffen. Daher stellt die Reaktivierung der Notunterkunft nur eine kurzfristige Entlastung dar, da die Zuweisungen in die Kommunen weiter in Abhängigkeit des Wohnraumes notwendig sind.

 

Bei Reaktivierung der Unterkunft entstehen voraussichtlich folgende monatliche Kosten:

 

Miete   51.000 €

Betrieb und Sozialberatung 170.000 €

Verpflegung/ Caterer 115.000 €

Reinigung                                   11.000 €

Sicherheitsdienst                         35.000 €

                           382.000 € * 6 Monate = 2.292.000 €

 

Darüber hinaus sollte sich der Kreis die Option offenhalten, die Einrichtung bis Jahresende zu öffnen, falls sich die Anzahl der Geflüchteten nicht signifikant reduziert. Es kämen dann weitere 306.000 € (51.000 € * 6 Monate Miete bis 31.12.2023) hinzu, so dass insgesamt Kosten von 2.598.000 € entstehen.

 

 

Der Betrag in Höhe von 2.600.000 € ist bei Beschlussfassung über die Änderungsliste im Haushalt 2023 bereitgestellt worden, um die Reaktivierung der Unterkunft in Borstel dann weiter zu planen und ggf. durchführen zu können, falls sich das Land Schleswig-Holstein nur anteilig oder gar nicht an den Kosten beteiligt.

 

Diesen Kosten würden bei einer Vollbelegung der Einrichtung (250 Plätze) über sechs Monate Einnahmen aus den Gebühren in Höhe von voraussichtlich 1.602.000 € gegenüberstehen. Dieser Betrag würde ebenfalls über die Änderungsliste in den Haushalt 2023 eingespeist werden.

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 1116    612.000 €                  (Mietkosten)

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:  523110000 und

                       523117000

 

Teilplan 3152 – 1.986.000 €

In der Ergebnisrechnung               

 

Teilplan 313 – 1.602.000 €

 

 

Produktkonto: 5291470000

 

Produktkonto: 4223000000

 

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Loading...