Drucksache - DrS/2022/248
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuausrichtung und Weiterentwicklung des Lerncampus ab 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Jugend und Bildung
- Bearbeitung:
- Henny David
- Beteiligt:
- FB Zentrale Steuerung; Finanzen und Finanzcontrolling; Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser 1:
- Herr Füller
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 4. Ziel 4 - wirtschaftliche Entwicklung; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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22.11.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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24.11.2022
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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01.12.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt der Weiterentwicklung und Fortsetzung von unterstützenden Angeboten für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche im Kreis Segeberg, in Rahmen des Lerncampus, zu. Die Angebote des Lerncampus werden kreisweit durchgeführt. Der Kreis fördert die Lerncampus-Angebote mit 75.000 € pro Jahr, so dass diese möglichst kostenfrei für die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen durchgeführt werden können.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Der 2021 gestartete Lerncampus war eine erste Unterstützung für Schüler*innen im Kreis Segeberg, die durch die Corona bedingten Schulschließungen, in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch aus verschiedensten Gründen ins Hintertreffen geraten waren. Durch die sich rasant verändernden äußeren Rahmenbedingungen gilt es nun, für 2023 und die Folgejahre die Zielgruppe der bildungsbenachteiligten Kinder und Jugendlichen noch gezielter durch passgenaue Angebote zu unterstützen. Dazu sollen mit den beteiligten Akteur*innen, u. a. die hauptamtlichen VHS im Kreis, bis zum Sommer 2023 ein neues Konzept und entsprechende Angebote für die zukünftige Umsetzung des Lerncampus erarbeitet werden.
Sachverhalt:
Lerncampus bis Herbst 2022
In den Jahren 2020 und 2021 haben die Covid-19 bedingten Schulschließungen allen davon Betroffenen deutlich gemacht, wie schnell äußere Umstände, wie eine hochansteckende Pandemie, ein schlecht vorbereitetes Bildungssystem weitestgehend beeinträchtigen können. Bei allem Bemühen der einzelnen Schulen, (digitale) Angebote außerhalb des Präsenzunterrichtes für ihre Schüler*innen (SuS) zu schaffen, wurde aber auch deutlich, wie unterschiedlich die einzelnen Bildungsinstitutionen in der Lage waren, die ausfallende Präsenzbildung durch eigene Fernbeschulungsformate, insbesondere in digitaler Form, zu ersetzen.
Um diesen Entwicklungen und Bedarfen entgegenzuwirken, hat das Bildungsmanagement in enger Zusammenarbeit mit den hauptamtlichen Volkshochschulen die Umsetzung von schulergänzenden Angeboten und lernunterstützenden Angeboten in den Oster-, Sommer- und Herbstferien erfolgreich im Rahmen des Lerncampus@vhs (DrS/2020/243) umgesetzt. Die Durchführung wurde in 2021 und 2022 durch die pandemische Lage und die sich daraus ergebenden Vorgaben aus dem Infektionsschutzgesetz wiederholt eingeschränkt und stark erschwert. Erstmals konnten im Sommer 2022 die schulergänzenden Angebote vollkommen uneingeschränkt durchgeführt werden.
Mit dem Lerncampus wurde in Absprache mit dem Schulamt des Kreises ein schulergänzendes kostenfreies Bildungsangebot an den hauptamtlichen VHS ermöglicht. Teil dieses schulergänzenden Portfolios waren, neben den fachbezogenen Angeboten in Deutsch, Mathematik und Englisch, auch medienpädagogische und das „Lernen lernen“ unterstützende Kursinhalte. Diese Angebote wurde unter dem Angebotstitel Lerncampus@vhs zusammengefasst und kreisweit bekannt gemacht.
Herausforderungen im Lerncampus – Stand: Herbst 2022
Zuletzt zeigten sich verschiedene Entwicklungen an den VHS-Standorten, die ein Nachsteuern und Neuausrichten des Angebotes Lerncampus im Kreis Segeberg erfordern. Einige dieser Punkte sollen hier kurz aufgeführt werden:
- Durch den Krieg in der Ukraine und die damit einhergehenden Fluchtbewegungen steigt die Nachfrage nach zusätzlichen Deutschkursen für Schüler*innen aller Altersklassen, insbesondere in den Ferien. Die Ausrichtung des Lerncampus sieht derzeit aber keine DaZ-Zusatzangebote vor.
- Die Teilnahmebereitschaft unter den Jugendlichen, insbesondere ab den 5. Klassen hat abgenommen. Die Angebote müssen größere Altersspannen abdecken, was die Binnendifferenzierungsleistungsfähigkeit der Lehrkräfte zum Teil deutlich überfordert.
- Die Leistungsspreizung zwischen den verschiedenen Schulformen, wie auch bei den Schüler*innen selbst und die zum Teil sehr heterogen ausgeprägte Grundfertigkeit (Basiswissen) der einzelnen Teilnehmenden in den angebotenen Fächern erschwerten die Kursdurchführung zusätzlich.
- Hinzu kommt, dass insbesondere bildungsbenachteiligte Jugendliche immer schwieriger zur Teilnahme an schulergänzenden Angeboten, zumindest in der bisherigen Form, zu begeistern sind. Demgegenüber bildungsbegeisterte Kinder und Jugendliche die Angebote aber sehr stark nachfragen und auch weiter einfordern.
- Auf die durch die Corona-Pandemie evozierten Kurz-, Mittel- und Langzeitfolgen, insbesondere auf den Bereich der gelingenden Übergänge in die auf die allgemein bildenden Schulen nachfolgenden Bildungswege, kann im Rahmen der bisherigen Angebote des Lerncampus kaum eingegangen werden.
Auch wenn dies nur einen etwas groben Einblick in das schwierige Arbeitsfeld des Lerncampus gibt und der Bereich der schulergänzenden Angebote sich auch nicht nur auf fachbezogene Inhalte wie Deutsch oder Mathematik beschränken sollte, zeigte sich doch durch die hohe Nachfrage an bestimmten Standorten, dass mit dem Lerncampus ein Nerv getroffen wurde.
Neuausrichtung des Lerncampus bis zum Sommer 2023
Das Bildungsmanagement schlägt daher vor, die Grundidee der Förderung von Angeboten für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche grundsätzlich beizubehalten und lediglich das Angebotsportfolio entlang der zukünftigen Bedarfe neu auszurichten.
Dazu soll es ab November 2022 in einer losen Folge Entwicklungsworkshops mit den handelnden und den tangierten Akteur*innen geben, die sowohl die Bedarfserfassung, als auch die Angebotsentwicklung umfassen sollen. Um den aktuellen und kommenden Herausforderungen gerecht zu werden und eventuelle Entwicklungsprozesse auf Kreis-, Landes- und Bundesebene mit einspeisen zu können, wird es voraussichtlich mindestens sechs Monate dauern, um einen konkreten Konzeptvorschlag und einen Umsetzungsfahrplan in den Gremien des Kreises Segeberg zu präsentieren. Soll dieser Entwicklung genug Raum gegeben werden, so wird es in der ersten Jahreshälfte 2023 somit höchstwahrscheinlich keine Angebote des Lerncampus geben können.
Damit die beteiligten Akteur*innen aber gleichzeitig auch sofort vom Konzept in die Umsetzung schalten können, ist es besonders wichtig, dass der grundlegende Etat von 75.000 € auch in 2023 voll zur Verfügung steht. Andernfalls würden sich die Entwicklung und Umsetzung von Lerncampusangeboten zeitlich deutlich in die Länge ziehen und frühestens wieder 2024 realisieren lassen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
x | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Die Förderung von 75.000 € je Jahr für Angebote des Lerncampus wird fortgesetzt. Bundes- und/oder Landesmittel sowie weitere Fördermittel, so diese eingeworben werden können, werden vorrangig eingesetzt. Die Fördersumme ist bereits im Haushaltsentwurf für 2023 enthalten. |
x | Mittelbereitstellung | |
x | Teilplan: 243 – übrige schulische Aufgaben | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 531700000 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
x | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
x | Ja: |
