Drucksache - DrS/2022/253
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung der Gemeinsamen Stiftungsaufsicht beim Kreis Plön
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle
- Bearbeitung:
- Uwe Stamer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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29.11.2022
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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01.12.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt dem Beitritt des Kreises Herzogtum Lauenburg und des Kreises Stormarn zur Gemeinsamen Stiftungsaufsicht beim Kreis Plön zum 01.07.2023 und der neuen Kooperationsvereinbarung gem. § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) zu. Der Landrat wird zu redaktionellen Anpassungen der Kooperationsvereinbarung ermächtigt.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die Kreise Herzogtum Lauenburg und Stormarn möchten der Kooperation im Bereich der Stiftungsaufsicht der Kreise Plön, Ostholstein und Segeberg sowie der Landeshauptstadt Kiel und der Stadt Neumünster in 2023 beitreten
Sachverhalt:
Der Kreis Segeberg ist zusammen mit den Kreisen Plön und Ostholstein sowie den kreisfreien Städten Kiel und Neumünster eine Kooperation im Bereich der Stiftungsaufsicht eingegangen. Diese Kooperation, die beim Kreis Plön eingerichtet ist, besteht seit dem 01.01.2013. Dieser Kooperation liegt ein Kreistagsbeschluss vom 08.03.2012 (DrS/2012/031) zugrunde. Diese Kooperation diente und dient weiterhin dem Ziel, die Aufgaben der Stiftungsaufsicht nach dem Stiftungsgesetz (StiftG) über die rechtsfähigen bürgerlichen Stiftungen rechtssicher und effektiv wahrzunehmen und damit das Haftungsrisiko, welches gegenüber den Stiftungen besteht, zu minimieren.
Die Kreise Herzogtum Lauenburg und Stormarn haben nun den Wunsch geäußert, dieser Kooperation beizutreten. Beabsichtigter Beitrittszeitpunkt ist der 01.07.2023. Der Beitrittswunsch dieser Kreise ist zunächst ein Beleg für die gute Arbeit der Gemeinsamen Stiftungsaufsicht. Der Beitrittswunsch untermauert die Idee, spezielles Fachwissen an einer Stelle zu bündeln. Der Beitritt wird aber zu Veränderungen bei der Gemeinsamen Stiftungsaufsicht zwingen:
- Die Zahl der zu betreuenden Stiftungen würde sich von aktuell 184 Stiftungen (darunter Stiftungen des Kreises Segeberg aktuell 24) auf dann 258 Stiftungen erhöhen.
- Statt bisher 1,927 Vollzeitstellen würden 2,95 Vollzeitstellen benötigt, die Sachkostenpauschale je Planstelle würde von 5.000 EUR auf 6.250 EUR angehoben werden.
Die Kooperation im Bereich der Stiftungsaufsicht erfolgt auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gem. § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ). Die Vereinbarung ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt.
Der Abschluss eines öffentlichen-rechtlichen Vertrages bedarf gem. § 23 Nr. 23 Kreisordnung (KrO) einer Entscheidung des Kreistages.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: | |
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X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten | |
| Die jährlichen Kosten belaufen sich auf geschätzt 29.000 EUR. Mittel stehen im Haushalt bereit. | |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
X | Nein |
| Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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601,1 kB
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