Drucksache - DrS/2022/223
Grunddaten
- Betreff:
-
Anmeldung zum Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 ff. hier: Stellenmehrbedarf FD 11.00 Zentraler Stellenpool
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung
- Bearbeitung:
- Tanja Krüger
- Verfasser 1:
- Kuhlmann, Kristof
- Ziele:
- 1. Ziel 1 - moderner öffentlicher Dienstleister; 2. Ziel 2 - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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Vorberatung
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07.11.2022
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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10.11.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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24.11.2022
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Der FD 11.00 meldet für den zentralen Stellenpool einen Stellenmehrbedarf von 10,00 Vollzeitstellen zur Bewältigung von Krisenmehrbedarfen an.
Sachverhalt:
FB/FD: | FB I/FD 11.00 |
Anzahl: | 10,0 |
Bezeichnung | Allg. Stellenpool |
Bes.-Gr./E-Gr. | 5x A10, 5x A11 |
Refinanzierung: | - |
Teilplan: | 1114 |
Produkt: | 11142 |
Kosten p.a.: | 424.300 € |
Stellenplan-Nr.: | 0.11140.0555-0.11140.0564 |
Besonderheiten (Befristung, Sperrvermerk etc.): |
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Erläuterungen:
In den vergangenen Jahren seit der Flüchtlingskrise 2015/2016 und der Corona-Pandemie wurde immer deutlicher, dass gesellschaftliche Rahmenbedingungen sich stetig verändern und wir lernen müssen, mit dauerhaften Krisenzuständen zu leben und hierauf zu reagieren. Zudem muss festgestellt werden, dass Krisen nicht nur häufiger, sondern auch parallel auftreten und auch die öffentliche Verwaltung vor enorme Herausforderungen stellen. Sei es im Infektionsschutz oder in der Ausländerbehörde bzw. Asylbereich als unmittelbar betroffenen Fachdiensten mit kurzfristigen temporären massiven Mehraufgaben oder durch temporäre Unterstützung dieser Bereich durch Personalverschiebungen aus allen anderen Bereichen der Verwaltung. Die Belastungen sind deutlich gestiegen und die Entwicklungen nur schwer vorherseh- und planbar.
Neben der Sicherstellung der Aufgabenerfüllung in solchen Krisensituationen gilt es auch in Zeiten des demographischen Wandels und des Fachkräftemangels den Mitarbeitenden in besonders belasteten Bereichen kurzfristige Perspektiven aufzuzeigen und der Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nachzukommen, indem Belastungen besser verteilt werden können, um die Mitarbeitenden zu binden und gesund zu erhalten.
Um die Verwaltung in den kommenden Jahren für solche Situationen dauerhaft schlagkräftiger aufzustellen und kurzfristig handlungsfähiger zu machen, soll daher der zentrale Stellenpool erweitert werden. In der Vergangenheit wurden bereits 5,0 VZS (3,0 A10 und 2,0 S14) für einen zentralen Pool geschaffen. Diese sind jedoch in der Regel bereits stark ausgelastet und beplant/besetzt, um bei besonderen Bedarfen ein effektives Wissensmanagement und Überlappung in der Stellenbesetzung zu gewährleisten, Fachdienste bei personenbedingten Leistungseinschränkungen zu unterstützen und Übergangsphasen für u.a. Elternzeitrückkehrer*innen und die Übernahme nach Ausbildung abdecken zu können.
Die nun geplante Ausweitung des zentralen Ansatzes soll in erster Linie gezielt der Bekämpfung akuter Krisensituationen dienen und in der Regel nur für solche Bedarfe genutzt werden. Im Austausch mit anderen Kreisen stellt sich heraus, dass höhere zentrale Poolkapazitäten vorhanden sind (bis zu 19 VZS) und sehr gute Erfahrungen damit gemacht werden, hierdurch kurzfristig auf temporäre Mehrbedarfe reagieren zu können. Die neuen Poolstellen sollen ausschließlich für befristete Zeiträume nach Prüfung und Freigabe durch die zentrale Organisation im FD 11.00 freigegeben und genutzt werden können. Wie bei angemeldeten Mehrbedarfen soll auch hier der Grundsatz ohne Orga keine Stelle gelten. Mit einer dauerhaften Ausweitung des Stellenpools wäre eine ordentliche haushalts- und stellenplanrechtliche Grundlage für Mehrbedarfe gegeben, wenngleich der genaue Einsatzzweck flexibel bleiben würde. Dennoch wären entsprechende Mittel eingeplant und Stellen vorhanden.
Diese dauerhafte Stellenregelung bietet zudem die Möglichkeit, Stellen unbefristet ausschreiben zu können mit der Perspektive nach der Krisensituation wertgleich anderweitig im Haus eingesetzt zu werden. Auf diese Weise können die Bewerber*innenzahlen gegenüber befristeten Ausschreibungen aller Voraussicht nach verbessert und gleichzeitig Talente an die Kreisverwaltung gebunden werden, indem eine langfristige Planungssicherheit aufgezeigt werden kann.
Es ist kaum absehbar, wie lange Krisen und damit zusammenhängende Mehrbedarfe andauern, da die Lage sich in der Regel sehr dynamisch entwickelt und kaum planbar ist. Aktuell sind beispielsweise neben dem Infektionsschutz durch erneut ansteigende Fallzahlen insbesondere durch den Krieg in der Ukraine und zusätzliche Fluchtbewegungen aus dem arabischen bzw. afrikanischen Raum die Fachdienste 33.00 und 50.60 erneut außerordentlich stark belastet. Daher sollen hier über die Poolstellen die befristeten Mehrbedarfe zunächst abgedeckt werden, um in den kommenden Monaten bzw. Jahren die Entwicklung besser einschätzen und einen dauerhaften Stellenbedarf bemessen zu können. Ohne neue Poolstellen wäre im FD 50.60 sowie im FD 33.00 eine zusätzliche Stellenanmeldung in Höhe von jeweils 2,0 VZS für den Stellenplan 2023 befristet erforderlich, die nun aber in Abstimmung aller Beteiligten über den Stellenpool abgebildet werden sollen. Insbesondere die Erfahrungen im Infektionsschutz der vergangenen Jahre haben gezeigt, wie schnell und umfangreich Mehrbedarfe auftreten können. Daher basiert die angesetzte Zahl von 10,00 VZS auf den gesammelten Erfahrungen und dem Vergleich mit anderen Kreisen, die gute Erfahrungen gesammelt haben. Auf diese Weise sollte die Handlungsfähigkeit der Verwaltung deutlich gesteigert werden, um kurzfristigen Mehrbedarfen besser gerecht werden zu können.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
x | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 424.300 € p.a. |
| Mittelbereitstellung | |
x | Teilplan: 1114 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 11142 Personal (100 %) |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
| Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja: |
