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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2020/277-04

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Bereitstellung der zusätzlichen investiven Mittel in Höhe von 340.000 EUR. Der FD 11.60 wird beauftragt, die Baumaßnahme wie beschrieben umzusetzen.

 

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Mit dieser Vorlage wird die aktuelle Kostenentwicklung unter Berücksichtigung der zusätzlichen energetischen Sanierung des Bestandes dargestellt. Diese zeigt einen Bedarf an zusätzlichen investiven Mitteln in Höhe von 340.000 EUR für das Haushaltsjahr 2024.

 

 

 

Sachverhalt:

Mit Beschluss der Vorlage DrS/2020/277-3 hat der Kreistag am 30.06.2022 der Umsetzung der Maßnahme gemäß HU-Bau für 980.000 EUR zugestimmt.

 

Nach Bekanntwerden des „Sanierungsfahrplan 2045“ (DrS/2022/114) hat der RKiSH darum gebeten, die energetische Sanierung der Rettungswache mit der Erweiterung zu verbinden und in einem Zuge umzusetzen, um eine weitere Schließzeit zu vermeiden. Für die zusätzliche Schließzeit wäre dann erneut eine an einem geeigneten Standort befindliche Interimsimmobilie erforderlich, die schwer zu finden ist.

 

Der Anfrage folgend wurden die Möglichkeiten überprüft.

 

Das nun vorliegende Sanierungkonzept basiert auf der Betrachtung der einzelnen Bauteile der Gebäudehülle und dem Einsatz einer Luftwärmepumpen-Heizung.

 

Im Einzelnen ist geplant die Geschossdecke durch die Verstärkung der Dämmschicht zu verbessern. Die Außenwände sollen zur Verbesserung eine Einblasdämmung in der Luftschichtebene erhalten. Die bodentiefen Fensterpaneele werden durch Hintermauerwerk und eine WDVS- Schicht ersetzt. Außentüren und Fenster werden durch eine 3-fach Verglasung verbessert und der Fußbodenaufbau wird im Zuge der geplanten Niedertemperatur- Fußbodenheizung durch eine höherwertige Dämmung aufgewertet.

 

Bei Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen reduziert sich der derzeitige Endenergiebedarf von 19.540 kWh/Jahr auf 3.781 kWh/Jahr. Es ergibt sich somit eine Einsparung von 15.759 kWh/Jahr, bei gleichem Nutzerverhalten und gleichen Klimabedingungen.

 

Die CO2-Emissionen werden um 2.463 kg CO2/Jahr reduziert.

Der Primärenergiebedarf des Gebäudes sinkt von einem festgestellten IST-Wert von 248 kWh/m² auf 84 kWh/m² pro Jahr. Der Primärenergiebedarf berücksichtigt auch die vorgelagerte Prozesskette für die Gewinnung, die Umwandlung und den Transport der eingesetzten Energieträger.

 

Die Kosten für die Sanierung im Zuge der Erweiterung belaufen sich auf 340.000 EUR.

 

Die aktualisierte Kostenentwicklung stellt sich wie folgt dar:

 

Kostenberechnung
Erweiterung

Kostenberechnung
Erweiterung und
energ. Sanierung

Kostengruppe 100

 

 

Kostengruppe 200

30.000,00 €

30.000,00 €

Kostengruppe 300

390.000,00 €

638.000,00 €

Kostengruppe 400

180.000,00 €

195.000,00 €

Kostengruppe 500

120.000,00 €

112.000,00 €

Kostengruppe 600

19.200,00 €

20.000,00 €

Kostengruppe 700

240.000,00 €

323.500,00 €

Summe, brutto:

979.200,00 €

1.318.500,00 €

gerundet, brutto:

980.000,00 €

1.320.000,00 €

 

 

 

 

Mehrbedarf

340.000,00 €

 

Der FD 11.60 empfiehlt die energetische Sanierung des Gebäudebestands vorzuziehen und im Zuge der Erweiterung durchzuführen, um Synergien zu realisieren.

 

Zum einen ist es schwierig für solch kleine Baumaßnahmen externe Fachingenieure zu finden/zu beauftragen und zum anderen sorgt ein größeres Bauvolumen für mehr Attraktivität bei den Baufirmen, daraus resultierend ist mit günstigeren Ausschreibungsergebnissen zu rechnen.

 

Nicht zuletzt ist die weitere Preisentwicklung nicht absehbar, es kann nicht von sinkenden Preisen ausgegangen werden.

 

Mit Anpassung der Terminplanung (Anlage_1_Terminplanung) ergibt sich als frühester Baubeginn der 03.04.2023. Die Nutzungsaufnahme ist für Juli 2024 vorgesehen. Diese Zeitschiene ist vorbehaltlich der Möglichkeit der Auftragsvergabe und Lieferbarkeit der Baustoffe zu sehen.

Zum Bauausschuss am 14.03.2023 sollte der Kostenanschlag mit etwa 80% Kostensicherheit vorliegen, so dass vor Auftragserteilung durch einen weiteren Beschluss auf weitere Kostensteigerungen reagiert werden kann.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Es müssen investive Mittel in Höhe von insgesamt 340.000 EUR im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung gestellt werden.

 

x

Mittelbereitstellung

x

Teilplan:1116

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto: 1116972.7851

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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