Drucksache - DrS/2020/277-04
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung der Rettungswache Bornhöved
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Liegenschaften und Bauprojekte
- Bearbeitung:
- Sabine Kurschat
- Beteiligt:
- Feuerwehrwesen, Zivil- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst
- Verfasser 1:
- Lexau, Michaela
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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15.11.2022
| |||
●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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24.11.2022
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●
Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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01.12.2022
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Mit dieser Vorlage wird die aktuelle Kostenentwicklung unter Berücksichtigung der zusätzlichen energetischen Sanierung des Bestandes dargestellt. Diese zeigt einen Bedarf an zusätzlichen investiven Mitteln in Höhe von 340.000 EUR für das Haushaltsjahr 2024.
Sachverhalt:
Mit Beschluss der Vorlage DrS/2020/277-3 hat der Kreistag am 30.06.2022 der Umsetzung der Maßnahme gemäß HU-Bau für 980.000 EUR zugestimmt.
Nach Bekanntwerden des „Sanierungsfahrplan 2045“ (DrS/2022/114) hat der RKiSH darum gebeten, die energetische Sanierung der Rettungswache mit der Erweiterung zu verbinden und in einem Zuge umzusetzen, um eine weitere Schließzeit zu vermeiden. Für die zusätzliche Schließzeit wäre dann erneut eine an einem geeigneten Standort befindliche Interimsimmobilie erforderlich, die schwer zu finden ist.
Der Anfrage folgend wurden die Möglichkeiten überprüft.
Das nun vorliegende Sanierungkonzept basiert auf der Betrachtung der einzelnen Bauteile der Gebäudehülle und dem Einsatz einer Luftwärmepumpen-Heizung.
Im Einzelnen ist geplant die Geschossdecke durch die Verstärkung der Dämmschicht zu verbessern. Die Außenwände sollen zur Verbesserung eine Einblasdämmung in der Luftschichtebene erhalten. Die bodentiefen Fensterpaneele werden durch Hintermauerwerk und eine WDVS- Schicht ersetzt. Außentüren und Fenster werden durch eine 3-fach Verglasung verbessert und der Fußbodenaufbau wird im Zuge der geplanten Niedertemperatur- Fußbodenheizung durch eine höherwertige Dämmung aufgewertet.
Bei Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen reduziert sich der derzeitige Endenergiebedarf von 19.540 kWh/Jahr auf 3.781 kWh/Jahr. Es ergibt sich somit eine Einsparung von 15.759 kWh/Jahr, bei gleichem Nutzerverhalten und gleichen Klimabedingungen.
Die CO2-Emissionen werden um 2.463 kg CO2/Jahr reduziert.
Der Primärenergiebedarf des Gebäudes sinkt von einem festgestellten IST-Wert von 248 kWh/m² auf 84 kWh/m² pro Jahr. Der Primärenergiebedarf berücksichtigt auch die vorgelagerte Prozesskette für die Gewinnung, die Umwandlung und den Transport der eingesetzten Energieträger.
Die Kosten für die Sanierung im Zuge der Erweiterung belaufen sich auf 340.000 EUR.
Die aktualisierte Kostenentwicklung stellt sich wie folgt dar:
| Kostenberechnung | Kostenberechnung |
Kostengruppe 100 |
|
|
Kostengruppe 200 | 30.000,00 € | 30.000,00 € |
Kostengruppe 300 | 390.000,00 € | 638.000,00 € |
Kostengruppe 400 | 180.000,00 € | 195.000,00 € |
Kostengruppe 500 | 120.000,00 € | 112.000,00 € |
Kostengruppe 600 | 19.200,00 € | 20.000,00 € |
Kostengruppe 700 | 240.000,00 € | 323.500,00 € |
Summe, brutto: | 979.200,00 € | 1.318.500,00 € |
gerundet, brutto: | 980.000,00 € | 1.320.000,00 € |
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| Mehrbedarf | 340.000,00 € |
Der FD 11.60 empfiehlt die energetische Sanierung des Gebäudebestands vorzuziehen und im Zuge der Erweiterung durchzuführen, um Synergien zu realisieren.
Zum einen ist es schwierig für solch kleine Baumaßnahmen externe Fachingenieure zu finden/zu beauftragen und zum anderen sorgt ein größeres Bauvolumen für mehr Attraktivität bei den Baufirmen, daraus resultierend ist mit günstigeren Ausschreibungsergebnissen zu rechnen.
Nicht zuletzt ist die weitere Preisentwicklung nicht absehbar, es kann nicht von sinkenden Preisen ausgegangen werden.
Mit Anpassung der Terminplanung (Anlage_1_Terminplanung) ergibt sich als frühester Baubeginn der 03.04.2023. Die Nutzungsaufnahme ist für Juli 2024 vorgesehen. Diese Zeitschiene ist vorbehaltlich der Möglichkeit der Auftragsvergabe und Lieferbarkeit der Baustoffe zu sehen.
Zum Bauausschuss am 14.03.2023 sollte der Kostenanschlag mit etwa 80% Kostensicherheit vorliegen, so dass vor Auftragserteilung durch einen weiteren Beschluss auf weitere Kostensteigerungen reagiert werden kann.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
x | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Es müssen investive Mittel in Höhe von insgesamt 340.000 EUR im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung gestellt werden. |
x | Mittelbereitstellung | |
x | Teilplan:1116 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: 1116972.7851 |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
| Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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80,7 kB
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