Drucksache - DrS/2016/204-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Fördersummen für die Strukturförderung an den Volkshochschulen 2022-2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Miriam Kesselboth
- Verfasser 1:
- Kesselboth, Miriam
- Ziele:
- 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
|
Vorberatung
|
|
|
22.11.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
24.11.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
|
|
|
01.12.2022
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gesamtsumme für die Strukturförderung der Volkshochschulen wird rückwirkend ab 01.01.2022 von derzeit 80.130,00 EUR auf 88.340,00 EUR angehoben.
Die Steigerung i.H.v. 8.210,00 EUR für das laufende Jahr 2022 steht durch Minderausgaben in anderen Bereichen zur Verfügung und ist bei der Haushaltsplanung für die Jahre 2023-2026 entsprechend zu berücksichtigen.
Die Verwaltung wird beauftragt die bestehenden Verträge hinsichtlich der Erhöhung der Strukturfördersummen demgemäß anzupassen.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die Kreisarbeitsgemeinschaft der Volkhochschulen hat mit Antrag vom 08.02.2021 (DrS/2016/204-1) die Anpassung der Strukturförderung mit einer
5 % Dynamisierung beantragt. Leider waren in der Tabelle die IST-Beträge und nicht die beantragte Erhöhung aufgeführt. Es wird daher die notwendige Korrektur der Strukturförderung rückwirkend ab 01.01.2022 beantragt.
Sachverhalt:
In dem Antrag zur Förderung der Volkshochschularbeit im Kreis Segeberg für die Jahre 2022-2026 (DrS 2016/204-1) ist es seinerzeit beim Erstellen der Vorlage zu einem Übertragungsfehler bei den Fördersummen zur Strukturförderung gekommen. Eigentlich sollte die Strukturförderung bereits ab 2022 die einmalige Dynamisierung von 5 % beinhalten (Spalte 4 Tab. unten), stattdessen kam es zu einer Kürzung der Fördersumme (Spalte 3 Tab. unten).
In der nachstehenden Tabelle sind nunmehr die korrekten, erhöhten Förderbeträge aufgeführt:
Volkshochschule | Struktur-förderung 2017-2021 | aktuelle Struktur-förderung 2022-2026
gemäß DrS/ 2016/204-1 | Gewünschte Strukturförderung ab 2022 (=Kreisförderung 2017-2021 zzgl. einmaliger 5 % Dynamisierung, gerundet) | Differenz-betrag |
Alveslohe | 3.449 EUR | 3.285 EUR | 3.621 EUR | 336 EUR |
Bad Bramstedt | 5.476 EUR | 5.215 EUR | 5.750 EUR | 535 EUR |
Bad Segeberg | 6.484 EUR | 6.175 EUR | 6.808 EUR | 633 EUR |
Boostedt | 3.449 EUR | 3.285 EUR | 3.621 EUR | 336 EUR |
Ellerau | 3.449 EUR | 3.285 EUR | 3.621 EUR | 336 EUR |
Henstedt-Ulzburg | 8.846 EUR | 8.425 EUR | 9.288 EUR | 863 EUR |
Itzstedt | 5.224 EUR | 4.975 EUR | 5.485 EUR | 510 EUR |
Kaltenkirchen | 6.484 EUR | 6.175 EUR | 6.808 EUR | 633 EUR |
Kisdorf (aufgelöst 2017) | 5.066 EUR |
|
|
|
Leezen | 3.570 EUR | 3.400 EUR | 3.749 EUR | 349 EUR |
Norderstedt | 23.809 EUR | 22.675 EUR | 24.999 EUR | 2.324 EUR |
Rickling | 3.449 EUR | 3.285 EUR | 3.621 EUR | 336 EUR |
Trappenkamp / Bornhöved | 5.381 EUR | 5.125 EUR | 5.650 EUR | 525 EUR |
Wahlstedt | 5.066 EUR | 4.825 EUR | 5.319 EUR | 494 EUR |
Gesamt | 89.202 EUR | 80.130 EUR | 88.340 EUR | 8.210 EUR |
Entsprechend der in der Tabelle aufgeführten Einzelbeträge ergibt sich für die gewünschte Strukturförderung (Kreisförderung 2017-2021 zzgl. einmaliger 5 % Dynamisierung, gerundet) für die Jahre 2022-2026 ein erforderlicher Gesamtbetrag in Höhe von 88.340 EUR.
Die Verwaltung hält die gewünschte Korrektur der Strukturfördersumme von derzeit 80.130 EUR auf 88.340 EUR für nachvollziehbar und begründet. Der Differenzbetrag in Höhe von 8.210 EUR sollte rückwirkend ab 01.01.2022 für das laufende Jahr 2022 gezahlt und für die Jahre 2023-2026 bei den Haushaltsansätzen ab 2023 entsprechend berücksichtigt werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Aufstockung für 2022 in Höhe von 8.210 EUR durch Minderaufwendungen in anderen Bereichen im Fachbereich gedeckt werden kann.
Die gemäß DrS/2016/204-1 beschlossenen Beträge für die Fortsetzung der Integrationsarbeit (hauptamtliche Volkshochschulen in Bad Segeberg, Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg und Norderstedt als BAMF Schulungsort erhalten eine Summe in Höhe von jeweils 10.000 EUR/jährlich) sowie für die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie (hauptamtliche Volkshochschulen in Bad Segeberg, Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg und Norderstedt erhalten eine Summe in Höhe von jeweils 10.000 EUR/jährlich) bleiben von diesem Beschluss unberührt.
Der Haushaltsansatz 2023-2026 setzt sich somit wie folgt zusammen:
040.000 EUR Fortsetzung Integrationsarbeit (4 VHS)
040.000 EUR Umsetzung Digitalisierungsstrategie (4 VHS)
088.400 EUR Strukturförderung (13 VHS)
168.400 EUR statt bisher 160.200 EUR
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Steigerung von 80.130 EUR auf 88.340 EUR (Steigerung von 8.210 EUR/Jahr) 2022: Nachzahlung i.H.v. 8.210 EUR aus vorhandenem Budget 2023-2026: Ansatz 168.400 EUR/Jahr (statt bisher 160.200 EUR/Jahr), Erhöhung noch in der Änderungsliste zur HH-Anm. 2023 zu berücksichtigen |
X | Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: 271 „Volkshochschulen“ | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 5317701000 „Zuschüsse an VHS“ |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
X | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
174,4 kB
|
