Bericht der Verwaltung - DrS/2022/257-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Budget 2023 - Mittelanmeldungen BBZ Bad Segeberg AöR und BBZ Norderstedt AöR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Frank Schmitt
- Beteiligt:
- FB Zentrale Steuerung; Steuerungsteam III; Kita, Jugend, Schule, Kultur; Finanzen und Finanzcontrolling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Kenntnisnahme
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22.11.2022
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Übersicht der laufenden und investiven Mittelanmeldungen der beiden BBZ für das Haushaltjahr 2023 nach Beratung in den Verwaltungsräten. Über den TP 233 ist hierbei das Budget des FB V betroffen.
Sachverhalt:
1. Anspruch auf Kostenerstattung / Sachkosten
Gem. § 5 Abs. 2 des Übertragungsvertrages vom 11.01.2012 in Verbindung mit §§ 94, 48 SchulG SH erhalten die BBZ AöR jährlich eine Mittelzuweisung vom Kreis Segeberg, um den Sachbedarf des Schulbetriebs decken zu können.
2. Eckwerte / Mittelanmeldungen / Haushaltsberatungen
Die BBZ haben diese Mittelzuweisungen für die laufenden Sachkosten und investiven Maßnahmen beim Kreis Segeberg beantragt, nachdem der Wirtschaftsplan für das jeweilige Haushaltsjahr vom Verwaltungsrat beschlossen wurde (BBZ Norderstedt AöR: 26.10.2022; BBZ Bad Segeberg AöR: 01.11.2022). Vorab, im Juni eines Jahres, werden dem Kreis Segeberg von den BBZ für die Haushaltsplanung erste Eckwerte zur Verfügung gestellt. Die Mittelanmeldungen der BBZ AöR finden Eingang in den TP 233.
Die Zahlungen des Kreises
für laufende Sachkosten ergeben sich aus dem Teilergebnisplan zum TP 233,
für investive Ausgaben ergeben sich aus dem Teilfinanzplan zum TP 233
Anschließend erfolgen die Haushaltsberatungen. Nach § 1 Abs. 1 S. 3 der Vereinbarung über die Haushalts- und Mittelbewirtschaftung gehen die Beschlüsse des Finanz-/ Hauptausschusses und des Kreistages über den Kreishaushalt in jedem Falle dem Wirtschaftsplan vor.
3. Haushaltsjahr 2023
Die nachfolgenden Daten beinhalten die Beschlussfassungen in den Verwaltungsräten am 26.10./01.11.2022.
a) Laufende Sachkosten
Haushaltsjahr 2023 | BBZ Se | BBZ No |
Mittelanmeldung durch BBZ (1. Planung) | 4.978.600,--€ | 5.169.700,--€ |
Mittelanmeldung gem. Antrag | 5.304.641,--€ | 5.216.500,--€ |
Differenz zum Haushaltsentwurf | 326.041,--€ | 46.800,--€ |
- Beim BBZ Segeberg ergibt sich der Mehrbedarf (gegenüber der Mittelfristplanung) aufgrund gestiegener Energiekosten.
- Beim BBZ Norderstedt ergibt sich der Mehrbedarf aus der Abweichung zwischen dem Wirtschaftsplan und den Eckwerten durch die hinzugenommene Stelle des IT-Administrators abzüglich der erwarteten höheren Personalkostenerstattung durch das Land.
Die Gesamterträge und –aufwendungen der BBZen sind der jeweiligen Anlage zu entnehmen.
b) Investive Ausgaben
Haushaltsjahr 2023 | BBZ Se | BBZ No |
Mittelanmeldung durch BBZ (1. Planung) | 962.050,--€ | 893.300,--€ |
Mittelanmeldung gem. Antrag | 962.050,--€ | 893.300,--€ |
Differenz zum Haushaltsentwurf | 0,--€ | 0,--€ |
In Anlage 1 und 2 zu dieser Berichtsvorlage befinden sich Auszüge aus den
Wirtschaftsplänen der BBZ betreffend den Haushalt des Kreises Segeberg.
Das BBZ Segeberg hat in seiner Übersicht zu den laufenden Zuweisungen auch die Mittel des Kreises über 10 T€ für Schulsozialarbeit inkludiert, die aber außerhalb der Sachkostenbetrachtung lediglich durch den Kreis weitergeleitet werden.
Anlage 3 enthält eine Übersicht über die geleisteten und geplanten Zuweisungen an die BBZ seit 2012.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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30 kB
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