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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/246

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreis Segeberg beteiligt sich im Zeitraum 2023 bis 2025 finanziell an der Finanzierung einer Projektstelle in der Geschäftsstelle des Naturparks Holsteinische Schweiz e. V. zur nachhaltigen Weiterentwicklung des Wanderwegenetztes im Naturpark.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Beteiligung an dem Projekt erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt 11.000 € über die Änderungsliste in den Haushalt 2023 einzustellen. Da es sich um neue freiwillige Leistungen des Kreises handelt, erfolgt die Beschlussfasung unter Finanzierungsvorbehalt bis zum endgültigen Hauhaltsbeschluss des Kreistages für das Haushaltsjahr 2023.

 

Die Geschäftsstelle des Naturparks wird gebeten, Förderantrage bei den AktivRegionen zur Kofinanzierung der Projektstelle zu stellen.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Zur Ausschöpfung der Naturparkpotenziale im Wandertourismus sollen die Vorschläge aus der Studie zur nachhaltigen Weiterentwicklung des Wanderwegenetzes im Naturpark zeitnah umgesetzt werden. Die Erfahrung aus anderen Projekten zeigt, dass die Umsetzung eine koordinierende Projektleitung erfordert. Die Einrichtung einer solchen Projektstelle beim Naturparkverein ist über einen Projektzeitraum von 3 Jahren geplant. Auf Grundlage der Beratung in der Vorstandssitzung vom 08.08.2022 sollen die 3 Mitgliedskreise des Naturparkvereins (Ostholstein, Plön und Segeberg) um anteilige Bereitstellung der Eigenmittel gebeten werden. Dies würde je Kreis einen Betrag in Höhe von rund 11.000 € für die 3-jährige Projektlaufzeit bedeuten. Da die Förderung durch die AktivRegionen nach dem Erstattungsprinzip erfolgt und der Naturparkverein die Vorfinanzierung übernehmen muss, werden die Mitgliedskreise gebeten, ihren Finanzierungsanteil bereits im Haushaltsjahr 2023 bereitzustellen.

 

Sachverhalt:

Ein gemeinsames Ziel des Naturparks (NHS) und der Tourismuszentrale Holsteinische Schweiz (TZHS) ist der Ausbau des Naturparks zu einer attraktiven Wanderregion. Zentraler Bestandteil dafür ist die Entwicklung und Realisierung attraktiver Freizeit-Routen.

 

Im Naturparkgebiet bestehen bereits 27 ausgeschilderte Rundwege. Das vorhandene Potenzial ist damit jedoch nach Einschätzung von Experten bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Zudem reicht es mittlerweile nicht mehr aus, den Gästen einen Wanderweg von A nach B anzubieten. Um bei den Wanderern eine positive und nachhaltige Wirkung zu erzielen, soll der Erlebnischarakter verstärkt werden. Dies ist auch das Ergebnis einer Studie zum Thema „Wandern in der Holsteinischen Schweiz“, die vom Naturpark und der Tourismuszentrale Holsteinische Schweiz in Auftrag gegeben wurde.

 

Die Berater*innen empfehlen dem Naturpark, das bestehende Wanderwegenetz thematisch und qualitativ aufzuwerten und dadurch die Erlebbarkeit der Wanderwege bei gleichzeitiger Besucherlenkung attraktiver zu gestalten. Aus dem vorhandenen Wegenetz wurden 11 Wege (3 davon im Kreis Segeberg) ausgewählt, für die Inszenierungs- und Erlebnisraumkonzepte erarbeitet und Themen definiert wurden, die erlebbar gemacht werden sollen. Ergänzend wurden von den Berater*innen Vorschläge für den Aufbau von Sitz- und Liegemöglichkeiten, sog. „Sichtfenstern“ und digitalen Angeboten erarbeitet. Darüber hinaus schlägt das Konzept die Einrichtung von Portal-Orten (idealerweise an den Bahnhöfen) vor - an denen über das Wanderangebot in der Region übergreifend informiert wird - sowie „Willkommensplätze“ als Startpunkte der Wanderrunden, die in die jeweiligen Themenwege einführen.

 

Zur Ausschöpfung der Naturparkpotenziale im Wandertourismus sollen nun die Vorschläge aus der Studie zur nachhaltigen Weiterentwicklung des Wanderwegenetzes im Naturpark zeitnah umgesetzt werden.

 

Die Erfahrung aus anderen Projekten (z. B. Entwicklung Schwentinewasserwanderweg) zeigt, dass die Umsetzung eine koordinierende Projektleitung erfordert. Diese Projektstelle soll u.a. folgende Aufgaben übernehmen:

 

  • Konkretisierung des Konzepts (auch in Rücksprache mit den Gemeinden) und Aufteilung in einzelne räumliche Abschnitte;
  • Erarbeitung einer Prioritätenliste für die Umsetzung;
  • Zeitliche und inhaltlich Umsetzungsplanung unter Einbindung von Experten mit Fachkenntnissen zu den jeweiligen Themen;
  • Erstellung eines Kostenplans für die zu realisierenden Projektabschnitte
  • Prüfung der Verfügbarkeit der Finanzierungsmittel für die Umsetzung der priorisierten Projektabschnitte bzw. Fördermittelakquise
  • Erstellung von Leistungsverzeichnissen für die umzusetzenden Maßnahmen
  • Begleitung der Umsetzung (bei Verfügbarkeit der Finanzierungsmittel) durch Koordinierung von Ausschreibungen und Steuerung der Einzelmaßnahmen im Gesamtprozess

 

Die Einrichtung einer solchen Projektstelle beim Naturparkverein ist über einen Projektzeitraum von 3 Jahren geplant.

 

Kosten:

Neben den Personalkosten fallen Mietkosten (Anmietung eines zusätzlichen Büroraumes in den Räumen der Geschäftsstelle in der Robert-Schade-Str. 24 in Eutin) und Fahrtkosten an:

 

Personalkosten (Arbeitgeberbrutto, TVöD 8) ca.

155.000,00 €

Sachkosten (Büromiete, Fahrtkosten) ca.

8.000,00 €

Gesamt

163.000,00 €

 

Finanzierung:

Nach Rücksprache mit den AktivRegionen ist die beschriebene Stelle dort förderfähig. Sie käme für die nächste Förderperiode (ab 2023) in Betracht. Die Förderrichtlinien stehen hierfür zwar noch nicht definitiv fest, es ist jedoch von ähnlichen Richtlinien wie bei der vorigen Förderperiode, nämlich 80% der förderfähigen Kosten, auszugehen. Die Fördermittel könnten wahrscheinlich nach entsprechender Antragstellung ab August 2023 bereitstehen.

 

Fördermittel AktivRegionen (Förderquote 80%)

130.400,00 €

Eigenmittel

32.600,00 €

Zusammen

163.000,00 €

 

Auf Grundlage der Beratung in der Vorstandssitzung vom 08.08.2022 sollen die 3 Mitgliedskreise des Naturparkvereins (Ostholstein, Plön und Segeberg) um anteilige Bereitstellung der Eigenmittel gebeten werden. Dies würde je Kreis einen Betrag in Höhe von rund 11.000 € für die 3-jährige Projektlaufzeit bedeuten. Da die Förderung durch die AktivRegionen nach dem Erstattungsprinzip erfolgt und der Naturparkverein die Vorfinanzierung übernehmen muss, werden die Mitgliedskreise gebeten, ihren Finanzierungsanteil bereits im Haushaltsjahr 2023 bereitzustellen.

 

Für die eigentlichen Investitionen in die Infrastruktur müssen dann in einem weiteren Schritt Investitions- und Fördermittel akquiriert werden, um die Realisierung der einzelnen Maßnahmen zu gewährleisten. Die hierfür erforderlichen Mittel werden jedoch erst im Zuge der Projektarbeit durch die/den Projektmitarbeiter*in ermittelt und müssen dann entsprechend zu einem späteren Zeitpunkt eingeworben bzw. beantragt werden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Im Haushaltsjahr 2023 wird ein Betrag in Höhe von 11.000,00 € zur Kofinanzierung der Projektstelle benötigt.

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 575

X

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 5317707

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

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