Drucksache - DrS/2022/215
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan 2023 WKS GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Frank Schmitt
- Beteiligt:
- FB Zentrale Steuerung; Finanzen und Finanzcontrolling; Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Verfasser 1:
- WKS GmbH
- Ziele:
- 4. Ziel 4 - wirtschaftliche Entwicklung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Vorberatung
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16.11.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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24.11.2022
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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01.12.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der WKS GmbH wird gem. Empfehlung des Aufsichtsrates vom 24.10.2022 für das Wirtschaftsjahr 2023 eine Verlust-Ausgleichszahlung in Höhe von maximal 1.000.000,- € gewährt.
Der Gesellschaftervertreter, Herr Landrat Schröder, wird mit der Zustimmung zu einem entsprechenden Gesellschafterbeschluss der WKS beauftragt.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die WKS GmbH beantragt eine Verlust-Ausgleichszahlung für das Jahr 2023 in Höhe von 1.000.000,- €.
Sachverhalt:
1. Anspruch auf Verlustausgleich
Gem. § 14 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag in Verbindung mit Ziffer 4.1 und 4.2 Betrauungsakt erhält die WKS GmbH jährlich eine Kapitaleinlage zum Verlustausgleich vom Kreis Segeberg zur Erbringung von DAWI-Leistungen gem. Ziffer 3.2 Betrauungsakt. Die Höhe der Kapitaleinlage wird jährlich im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplans der WKS GmbH im Vorhinein festgelegt. Die Berechnung der Nettokosten ergibt sich gem. Ziffer 7.2 Betrauungsakt aus der Differenz der in Verbindung mit der Erbringung von DAWI-Tätigkeiten anfallenden Kosten und den gesamten Einnahmen.
2. Wirtschaftsplan / Aufsichtsrat / Haushaltsberatungen
Gem. § 7 Abs. 2 Buchstabe f) (9) Gesellschaftsvertrag beschließt die Gesellschafterversammlung auf Empfehlung des Aufsichtsrates über den Wirtschaftsplan und die fünfjährige Finanzplanung. Der Wirtschaftsplan ist gem. § 13 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag i.V.m. Ziffer II. 3.2 des Betrauungsaktes spartenorientiert (Koordinierungsstelle, Netzwerkbildung, Standortmarketing, Projektentwicklung und -trägerschaft) zu gliedern.
Die Geschäftsführung der WKS GmbH hat dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 24.10.2022 einen Wirtschaftsplan 2023 zur Empfehlung für die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat dazu erklärt, dass der Wirtschaftsplan zu überarbeiten ist und spätestens im Frühjahr 2023 erneut dem Aufsichtsrat vorzulegen ist. Im Anschluss erfolgt die weitere Beratung in den Gremien des Kreises Segeberg zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der WKS GmbH.
Auf Empfehlung des Aufsichtsrates beantragt die Geschäftsführung der WKS GmbH eine Verlustausgleichszahlung in Höhe von 1.000.000,- €, welche Eingang in den TP 5712 findet.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 05.12.2019 (vgl. DrS/2019/324) beschlossen, jährlich über die Höhe der Verlustausgleichszahlung zur Erbringung von DAWI-Leistungen zu entscheiden. Aufgrund der beschlossenen Verlängerung des Betrauungsaktes (vgl. DrS/2020/101-1) ist die Finanzierung der Gesellschaft bis zum 31.12.2026 abgesichert.
Entsprechend Ziffer 4.2 des Betrauungsaktes gilt dabei Folgendes:
„Die Höhe und die Zahlung des vom Kreis Segeberg auszugleichenden Verlustes, welcher aus der DAWI-Tätigkeit nach Ziffer II. 3.2 resultiert, erfolgt unterjährig durch quartalsweise im Voraus zu gewährende „Abschlagszahlungen“ auf der Grundlage des jährlichen Wirtschaftsplans im handelsrechtlichen und gesellschaftsvertraglichen Sinne; im 4. Quartal bemisst sich die „Abschlagszahlung“ nach einer Hochrechnung des Bedarfes der WKS zum Bilanzstichtag jeweils zum 30.09. eines jeden Jahres.“
3. Haushaltsjahr 2023 / Verlustausgleichszahlung
Haushaltsjahr 2023 | WKS GmbH |
Haushaltsentwurf | 900.000,— € |
Verlustausgleich WKS GmbH gem. Empfehlung Aufsichtsrat vom 24.10.2022 | 1.000.000,— €
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Differenz zum Haushaltsentwurf | 100.000,— € |
4. Mittelfristplanung ab 2024
Die Mittelfristplanung ist ebenfalls durch die WKS GmbH zu überarbeiten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 5712 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 5315101000 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
X | Nein |
| Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja: |
