Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/215

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Der WKS GmbH wird gem. Empfehlung des Aufsichtsrates vom 24.10.2022 für das Wirtschaftsjahr 2023 eine Verlust-Ausgleichszahlung in Höhe von maximal 1.000.000,- € gewährt.

 

Der Gesellschaftervertreter, Herr Landrat Schröder, wird mit der Zustimmung zu einem entsprechenden Gesellschafterbeschluss der WKS beauftragt.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Zusammenfassung:

 

Die WKS GmbH beantragt eine Verlust-Ausgleichszahlung für das Jahr 2023 in Höhe von 1.000.000,- €.

 

Sachverhalt:

 

1. Anspruch auf Verlustausgleich

 

Gem. § 14 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag in Verbindung mit Ziffer 4.1 und 4.2 Betrauungsakt erhält die WKS GmbH jährlich eine Kapitaleinlage zum Verlustausgleich vom Kreis Segeberg zur Erbringung von DAWI-Leistungen gem. Ziffer 3.2 Betrauungsakt. Die Höhe der Kapitaleinlage wird jährlich im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplans der WKS GmbH im Vorhinein festgelegt. Die Berechnung der Nettokosten ergibt sich gem. Ziffer 7.2 Betrauungsakt aus der Differenz der in Verbindung mit der Erbringung von DAWI-Tätigkeiten anfallenden Kosten und den gesamten Einnahmen.

 

 

2. Wirtschaftsplan / Aufsichtsrat / Haushaltsberatungen

 

Gem. § 7 Abs. 2 Buchstabe f) (9) Gesellschaftsvertrag beschließt die Gesellschafterversammlung auf Empfehlung des Aufsichtsrates über den Wirtschaftsplan und die fünfjährige Finanzplanung. Der Wirtschaftsplan ist gem. § 13 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag i.V.m. Ziffer II. 3.2 des Betrauungsaktes spartenorientiert (Koordinierungsstelle, Netzwerkbildung, Standortmarketing, Projektentwicklung und -trägerschaft) zu gliedern.

 

Die Geschäftsführung der WKS GmbH hat dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 24.10.2022 einen Wirtschaftsplan 2023 zur Empfehlung für die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat dazu erklärt, dass der Wirtschaftsplan zu überarbeiten ist und spätestens im Frühjahr 2023 erneut dem Aufsichtsrat vorzulegen ist. Im Anschluss erfolgt die weitere Beratung in den Gremien des Kreises Segeberg zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der WKS GmbH.

 

Auf Empfehlung des Aufsichtsrates beantragt die Geschäftsführung der WKS GmbH eine Verlustausgleichszahlung in Höhe von 1.000.000,- €, welche Eingang in den TP 5712 findet.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 05.12.2019 (vgl. DrS/2019/324) beschlossen, jährlich über die Höhe der Verlustausgleichszahlung zur Erbringung von DAWI-Leistungen zu entscheiden. Aufgrund der beschlossenen Verlängerung des Betrauungsaktes (vgl. DrS/2020/101-1) ist die Finanzierung der Gesellschaft bis zum 31.12.2026 abgesichert.

 

Entsprechend Ziffer 4.2 des Betrauungsaktes gilt dabei Folgendes:

 

„Die Höhe und die Zahlung des vom Kreis Segeberg auszugleichenden Verlustes, welcher aus der DAWI-Tätigkeit nach Ziffer II. 3.2 resultiert, erfolgt unterjährig durch quartalsweise im Voraus zu gewährende „Abschlagszahlungen“ auf der Grundlage des jährlichen Wirtschaftsplans im handelsrechtlichen und gesellschaftsvertraglichen Sinne; im 4. Quartal bemisst sich die „Abschlagszahlung“ nach einer Hochrechnung des Bedarfes der WKS zum Bilanzstichtag jeweils zum 30.09. eines jeden Jahres.“

 

 3. Haushaltsjahr 2023 / Verlustausgleichszahlung

 

 

Haushaltsjahr 2023

WKS GmbH

Haushaltsentwurf

900.000,— €

Verlustausgleich WKS GmbH gem. Empfehlung Aufsichtsrat vom 24.10.2022

1.000.000,— €

 

Differenz zum Haushaltsentwurf

100.000,— €

 

 

4. Mittelfristplanung ab 2024

 

Die Mittelfristplanung ist ebenfalls durch die WKS GmbH zu überarbeiten.

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 5712

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 5315101000

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Loading...