Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2022/126

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Zusammenfassung:

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Senioren (MSGJFS) beabsichtigt in den Jahren 2022- 2025 erhebliche Fördersummen zum Aufbau und Betrieb sog. „Kompetenzteams Inklusion“ auszuschütten um die Inklusion in der Kindertagesbetreuung zu fördern. Ein erster Entwurf für die erforderliche Richtlinie wurde am 14.03.2022 vorgelegt.

 

 

Sachverhalt:

Im Rahmen der Reform des Kindertagesförderungsgesetz Schleswig- Holstein (KiTaG SH) zum 01.01.2021 wurde u.a. in § 18 Abs. 3 geregelt, dass Kinder grundsätzlich nicht aufgrund einer Behinderung von Betreuungsangeboten ausgeschlossen werden dürfen. Nur beim Vorliegen besonderer Umstände, z.B. wenn die erforderlichen Voraussetzungen für eine Betreuung nicht mit einem vertretbaren Aufwand geschaffen werden können, darf eine Aufnahme abgelehnt werden.

 

Für Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist die Inklusion behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder eine besondere und regelhafte Herausforderung.

 

Das MSGJFS hat mit Stand vom 14.03.2022 den ersten Entwurf einer Richtlinie zur Förderung der Maßnahme „Kompetenzteams Inklusion der Kommunen zur Umsetzung von Unterstützungsleistungen für eine inklusive Ausrichtung der frühkindlichen Bildung und Betreuung“ vorgelegt.

 

Demnach würde den Kreis Segeberg in den Jahren 2022- 2025 eine jährliche Höchstfördersumme von ca. 700 TEUR zustehen. Diese Mittel können entweder zum Aufbau eines multiprofessionellen Kompetenzteams (vgl. Ziffer 2.2.1 der Richtlinie) innerhalb der Kreisverwaltung genutzt werden oder an einen Dritten weitergegeben werden. Mit dieser Fördersumme können ca. 7 Vollzeitstellen inkl. Sachkosten refinanziert werden.

 

Als Ziel dieses Angebotes soll Kindern, unabhängig von individuellen Hemmnissen, wie z.B. einer Behinderung oder eines Migrationshintergrundes, eine wohnortnahe und angemessene Teilhabe an frühkindlicher Bildung und Betreuung ermöglicht werden.

 

Gemäß Ziffer 2.3 sind folgende Angebote durch die Kompetenzteams vorzuhalten:

 

-         Fortbildungen und Qualifizierungen von Leitungs- und Fachpersonal durch u.a.

  • Leitungs- und Teamfortbildungen
  • Dienstbesprechungen zu inklusiven Themen
  • (Fall-)Supervisionen
  • Kulturvermittlung
  • Beratende Angebote zu Krankheitsbildern und pflegerischen Tätigkeiten
  • Beratende Tätigkeit zu äußeren Rahmenbedingungen, z.B. Barrierefreiheit, Raumgestaltung, etc.
  • Gestaltung von Kooperationen und Netzwerken

-         Beratungsangebote bei Aufnahme von Kindern mit besonderen Bedürfnissen

-         Beratung des pädagogischen Personals vor Ort und „am Kind“

-         Beratungsangebote für Eltern

-         Unterstützung der Einrichtungen bei der Zusammenarbeit mit Reha- Trägern (Krankenkasse, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, etc.)

 

Der vorgelegte Entwurf befindet sich noch im Beteiligungsverfahren bei den kommunalen Spitzenverbänden, den Vertretungen der Leistungsanbieter und anderen Interessenvertretern. Insofern sind Änderungen zum Entwurf vom 14.03.2022 zu erwarten. Über diese wird in den kommenden Sitzungen berichtet werden.

 

In Aussicht auf die bevorstehende Veröffentlichung der o.g. Richtlinie wird aktuell geprüft, inwieweit diese Aufgabe durch das Kreisjugendamt selber wahrgenommen oder an einen Dritten vergeben wird. In beiden Varianten ist jedoch absehbar, dass eine Nutzung der Mittel für 2022 aufgrund der Kurzfristigkeit nicht realistisch ist. Vielmehr wird ein Start zum 01.01.2023 als realistisch erachtet.

 

Eine Beschlussvorlage für das weitere Vorgehen, insbesondere hinsichtlich der Verortung der Kompetenzteams beim Kreisjugendamt oder eine Vergabe an einen Dritten, wird für die erste Sitzung des Jugendhilfeausschusses nach der Sommerpause angestrebt. Voraussetzung hierfür ist, dass bis dahin die o.g. in Kraft getreten ist.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...