Drucksache - DrS/2022/174-03
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Antrages des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH vom 17.06.2022 für die Bezuschussung der Migrationsberatung Schleswig-Holstein (MBSH) im Kreis Segeberg am Standort Bad Segeberg. Vorlage eines Finanzierungsplaneszur Bezuschussung der Migrationserstberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Büro für Chancengleichheit und Vielfalt
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beteiligt:
- FB Zentrale Steuerung; Finanzen und Finanzcontrolling; Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Verfasser 1:
- Frau Wilken
- Ziele:
- 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Sozialausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
10.11.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
24.11.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
|
|
|
01.12.2022
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss empfiehlt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, dass
a) die Migrationsberatung Schleswig-Holstein (MBSH) des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH im Jahr 2023 mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 10% förderfähigen Kosten, maximal 15.000 € gefördert wird.
b) der Kreis Segeberg bereit ist, auch die Migrationserstberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH im Jahr 2023 mit bis zu 10% der förderfähigen Kosten, maximal 9.000,00€ zu unterstützen.
Über die Verwendung der Mittel ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen.
Da es sich um neue freiwillige Leistungen des Kreises handelt, erfolgt die Beschlussfassung unter Finanzierungsvorbehalt bis zum endgültigen Haushaltsbeschluss des Kreistages für das Haushaltsjahr 2023.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Das Diakonische Werk des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH reicht einen aktualisierten Finanzierungsplan für die Bezuschussung der MBSH Stellen in Höhe von 15.000,00 Euro ein.
Zusätzlich legt das Diakonisches Werk des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH einen Finanzierungsplan für die Bezuschussung der Stelle der Migrationserstberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) in Höhe von 9.000,00 € vor und bittet um Prüfung der Fördermöglichkeit durch den Kreis Segeberg.
Sachverhalt:
Die Änderung des Antrages des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH vom 17.06.2022 für die Bezuschussung der Migrationsberatung Schleswig-Holstein (MBSH) im Kreis Segeberg am Standort Bad Segeberg,
sowie die Änderung zum Antrag der Migrationserstberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) bettet sich in den Gesamtsachverhalt zu den Vorlagen DrS/2022/174, DrS/2022/174-1 und DrS/2022/174-2 (ersetzt DrS.-Nr. 2022/174).
Das Diakonische Werk teilt mit, dass die Förderhöhe des Landes minimal erhöht wurde. Dadurch würden erhöhte Personalkosten (Tariferhöhungen) sowie steigende Energiekosten nicht ansatzweise abgedeckt werden. Für das Jahr 2023 sollen 69.700,00 Euro (hierin enthalten: Personalkosten, Verwaltungs- u. Sachkosten, Dolmetscherkosten) pro Vollzeitstelle gefördert werden. Das Diakonische Werk rechnet mit erhöhten Energiekosten, so dass grundsätzlich mit höher werdenden Sachkosten zu rechnen ist.
Die Kalkulation stellte sich, wie im Juni vorgelegt, wie folgt dar:
Die aktualisierte Kalkulation aus Oktober:
Aktualisierte Tabelle II Finanzierungsplan MBS-H in Bad Segeberg 2023
Stellen-anteile | Gesamt-kosten € | Personalkosten € | Verwaltungs-und Sachkosten € | Dolmet-scherkosten € | Landes-mittel % | Landes-mittel € | Kommunale Mittel € | Eigen-mittel € |
1,5 | 134.160,82 | 108.124,00 | 22.363,82 | 3.673,00 | 77.92 | 104.550,00 | 15.000,00 | 14.610,82 |
Gemäß der Richtlinie zur Förderung der MBSH (Punkt 5.) heißt es:„Die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger soll eigene Mittel oder Mittel Dritter in Höhe von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen einbringen.“
Es wird um eine Bewilligung des Zuschusses in Höhe von 15.000,00 Euro gebeten.
Gemäß der MBE-Richtlinie (Punkt 4.6) bittet das Diakonische Werk des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH um Prüfung der Bezuschussungsmöglichkeit: „Es liegt im gesamtstaatlichen Interesse, das vom Bund finanzierte Grundberatungsangebot durch ein finanzielles Engagement der Länder und bzw. oder der Kommunen zu ergänzen. Neben dem finanziellen Eigenanteil der Träger ist eine Kofinanzierung durch Drittmittel (Landes- oder kommunale Mittel) möglich. Bei einer ergänzenden Finanzierung durch weitere Zuwendungsgeber ist sicherzustellen, dass diese die Förderrichtlinien als verbindliche Fördergrundlage anerkennen. Ein Ausfall von Eigenmitteln der Träger oder Mitteln der Länder bzw. Kommunen liegt im Risikobereich der Träger. Der Bund erhöht in diesem Fall seinen Finanzierungsanteil nicht.“
Zum Antrag der Bezuschussung für die MBE-Stelle hier der Finanzierungsplan:
Stellen-anteile |
| Gesamt-kosten € | Personalkosten € | Verwaltungs-und Sachkosten € | Bundes-mittel % | Bundes-mittel € | Kommunale Mittel € | Eigen-mittel € |
1 |
| 76.559,05 | 64.312,23 | 12.246,82 | 71,84 | 55.000,00 | 9.000,00 | 12.559,05 |
Es wird um eine Bewilligung des Zuschusses in Höhe von 9.000,00 Euro gebeten.
Bezüglich der vom Land in Aussicht gestellten Unterstützungspakete zur Energiemangellage liegen dem Diakonischen Werk noch keine näheren Informationen vor. Um Doppelfinanzierungen zu vermeiden, sollten diese Entwicklungen berücksichtigt werden.
Die Kreisverwaltung hält das Instrument der MBE seitens des Bundes für unerlässlich, damit eine erfolgreiche Integrationsarbeit im Kreis Segeberg geleistet werden kann. Die Migrationserstberatung für erwachsene Zuwanderer ist ein unverzichtbarer Baustein im Zusammenspiel mit den Integrationskursen, dient der Entlastung der Ehrenamtlichkeit und als Unterstützung der bürgerschaftlichen Strukturen. Sie ist essentiell für den Kreis Segeberg, den Flächenkreis abzudecken, um durch gelungene Integration die Gerechtigkeit für Migrant*innen, die Sicherheit der Lebensbedingungen und die Nachhaltigkeit in der gelungenen Integration sicherzustellen. Die entstehenden Kosten für den Kreis (durch Übernahme der Aufgabe mit neuen Personal- und Sachkosten) können langfristige Kosten im Sozialsystem reduzieren.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 2023, 24.000,00 € |
X | Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: 3119 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 3119400, 5271240000 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
X | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
128,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
172,2 kB
|
